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■ Erfolgreiche US-Frauenförderung darf importiert werdenHer mit den Aufträgen!

Amerikanische Managerinnen fühlen sich bei ihren Geschäftsreisen nach Düsseldorf oder Berlin häufig in ein Zeitalter tiefster Männerherrschaft zurückversetzt. Denn während in den USA bereits ein Drittel der leitenden Angestellten Frauen sind, treffen sie in den bundesrepublikanischen Firmen ihre Geschlechtsgenossinnen noch immer vorwiegend in den Vorzimmern der Chefetagen an. Der gesetzliche Unterschied zwischen beiden Ländern: In den USA gibt es seit dem Jahr 1964 – der Amtszeit des Präsidenten Lyndon B. Johnson – das Zaubermittel „Affirmative Action“. Alle Empfänger von Bundesmitteln – Baufirmen, Universitäten, Polizeipräsidien etc. – müssen nachweisen, daß sie ethnische Minoritäten und Frauen gezielt anwerben, einstellen und ihnen Aufstiegschancen bieten. In der Bundesrepublik dagegen beschränkt sich die staatlich verordnete Frauenförderung bisher auf die Arbeitsplätze des öffentlichen Dienstes. Und hier sind für die behördlichen Frauenbeauftragten nicht viele Blumentöpfe zu gewinnen, denn im öffentlichen Dienst werden im Zeitalter des Einstellungsstopps kaum noch Stellen ausgeschrieben.

Während in den USA die jungen Frauen schon gar nicht mehr wissen, daß sie „Affirmative Action“ ihren Aufstieg verdanken und tatenlos zusehen, wie im Bundesstaat Kalifornien die Errungenschaft aus den 60er Jahren per Volksbefragung abgeschafft wird, wollen einige Bundesländer langsam das US-amerikanische Modell kopieren.

Die Ansätze sind bisher noch sehr zaghaft. Berlin hat zum Beispiel die Auftragsvergabe über Frauenförderung seit 1990 im Gleichstellungsgesetz stehen. Aber noch immer hat die Frauensenatorin die Widerstände im Rest des Berliner Senats nicht so weit überwunden, daß die Regelungen auch praktiziert werden können. Und in Brandenburg, dem einzigen Bundesland, in dem die Regelung praktiziert wird, beschränkt diese sich seit 1996 auf Aufträge, die nicht so lukrativ sind, daß sie europaweit ausgeschrieben werden müssen. Auch hat sich Brandenburg für eine kostenneutrale Regelung entschieden: Der Anbieter mit der besten „Frauenkennziffer“ bekommt nur dann den Zuschlag, wenn er sein Angebot preislich absenkt auf das Niveau des billigsten Konkurrenten.

Und dennoch: Wenn Bundesrat und Bundestag gestern den Ländern ermöglichten, entgegen dem Widerstand des Bundeswirtschaftsministeriums ihre Regelungen beizubehalten und auszubauen, so ist das mehr als nur eine Bundestagsdrucksache unter vielen. Es ist der offensive Einstieg in ein Zeitalter, in dem es auch bei uns nicht nur in den Vorzimmern, sondern auch in den Chefetagen von Hosenanzügen und Kostümen wimmeln könnte. Barbara Debus

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