Eon klagt für Zwischenlagerung: Atommüll soll nach Gorleben

Gegen das Ende des Zwischenlagers hat der Konzern Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Kosten für einen alternativen Aufbewahrungsort will er nicht tragen.

Wenn es nach Eon geht, sieht es im Wendland bald wieder so aus. Bild: dpa

GÖTTINGEN taz | Die Energiekonzerne überziehen Bund und Länder seit Monaten mit Klagen gegen den Atomausstieg. Jetzt geht E.on sogar mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Stopp von Castortransporten ins Atommüllzwischenlager Gorleben vor. Das Unternehmen wende sich damit gegen einen entsprechenden Passus im 2013 verabschiedeten Endlagersuchgesetz, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag zur taz. Zunächst hatte die Süddeutschen Zeitung über die Beschwerde berichtet.

Um Gorleben nicht noch weiter als Endlagerstandort zu zementieren und um die aufgebrachten Gemüter im Wendland zu beruhigen, war in das Standortauswahlgesetz maßgeblich auf Druck Niedersachsens ein Satz eingefügt worden, der die Anlieferung weiterer Castorbehälter nach Gorleben bis auf weiteres ausschließt: „Mit der Verabschiedung des Standortsuch-Gesetzes werden die Transporte von Behältern mit abgebrannten Kernbrennstoffen ins Zwischenlager Gorleben eingestellt.“

Stattdessen sollen die 26 Castoren, die ab 2016 aus den Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield von Deutschland zurückgenommen werden müssen, so lange in bestehenden Zwischenlagern an den AKW-Standorten aufbewahrt werden, bis ein Endlager zur Verfügung steht. Diese Lager sind bislang aber nur für Behälter genehmigt, die abgebrannte Brennelemente aus dem Betrieb der Reaktoren erhalten, nicht aber für Castoren mit hochradioaktivem Misch-Müll aus der Wiederaufarbeitung. Die Energieversorger als Eigentümer der Standortzwischenlager müssten diese Lager also umrüsten – was Millionen Euro kosten würde.

Dann doch lieber Gorleben, sagen sich die Konzerne, wo in der Nähe des Salzstocks ein für alle gängigen Behältertypen genehmigtes und für die Aufnahme der 26 Castorbehälter bestens geeignetes Zwischenlager zur Verfügung steht. Die Entscheidung, das Wendland nicht mehr anzufahren, sei nicht fachlich begründet, sondern politisch motiviert, argumentieren sie. E.on ist sich aber offenbar selbst nicht ganz sicher, damit beim Verfassungsgericht durchzukommen.

Atomgegner zeigen sich empört

Auf ausdrücklichen Wunsch des Konzerns wurde die Beschwerde nämlich in das sogenannte allgemeine Register des Gerichts eingestellt, wie der Sprecher erläuterte. Im Klartext: Sie liegt in Karlsruhe zunächst auf Eis, und es wird solange nicht darüber verhandelt, bis der Kläger dies konkret beantragt. Die Einstellung in das Register dient also im Wesentlichen der Wahrung einer Klagefrist. E.on lässt derweil prüfen, ob womöglich die Verwaltungsgerichte in der Sache zuständig sind.

Atomgegner übten gestern heftige Kritik an dem Vorstoß des Konzerns. Der Einlagerungsstopp für Gorleben sei gesetzlich festgeschrieben worden, um Vertrauen in eine Endlagersuche ohne Vorfestlegungen zu schaffen, sagte Wolfgang Ehmke von der Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. E.on rüttele an diesem Konsens.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.