Entwurf der Kohlekommission: Beim Klima ist noch alles strittig
Entschädigungen für Konzerne und Regionen sind in der Kommission Konsens. Der Zeitplan des Kohleausstiegs ist allerdings weiter offen.
Doch tatsächlich ist noch offen, ob die Kommission, die im Auftrag der Bundesregierung ein Konzept für den Kohleausstieg und den damit verbundenen Strukturwandel erarbeiten soll, den Abschlussbericht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit verabschieden wird. Denn die strittigen Punkte sind nicht irgendwelche Nebensächlichkeiten, sondern ziemlich entscheidend: Der Zeitplan für den Kohleausstieg.
Im entsprechenden Kapitel finden sich weiterhin keinerlei Zahlen, sondern nur Platzhalter für Kraftwerksleistungen („[xx] GW“) und Jahreszahlen („bis 202[x]“). Auch ein Enddatum für die Kohlenutzung wird noch nicht genannt. Ob es ein solches überhaupt geben wird, bleibt ebenfalls offen. Als alternative Möglichkeit nennt der Bericht einen mehrjährigen Zeitkorridor. Noch keine Einigung gibt es auch bei der Frage, ob als Konsequenz aus den Ausstiegsplänen der umkämpfte Hambacher Wald und die noch zur Umsiedlung vorgesehenen Dörfer im Rheinland und in der Lausitz erhalten bleiben können.
Als Fortschritt kann in diesem Kapitel allein gewertet werden, dass im Zeitraum zwischen 2022 und 2030 ein gleichmäßiger Ausstiegspfad mit Zwischenzielen angestrebt wird. Gewerkschaften und Industrie wollten hingegen nach den kurzfristigen Stilllegungen, die zwischen 2020 und 2022 stattfinden sollen, die nächste Zielmarke erst wieder auf das Jahr 2030 legen.
Nicht durchsetzen konnten sich die Gewerkschaften dem Entwurf zufolge auch mit ihrer Forderung, den Ausstieg an Bedingungen zu knüpfen. Zwar findet sich im Text die Formulierung, dass die Planungen in den Jahren 2023, 2026 und 2029 von einer unabhängigen ExpertInnenkommission überprüft werden sollen, doch eine harte Konditionierung enthält der Text nicht.
Kompensation für mögliche Preiserhöhung gefordert
Während beim Klimaschutz also alle entscheidenden Fragen noch offen sind, herrscht bei den Themen Entschädigungen und Strukturwandel dem Entwurf zufolge schon Einigkeit. Obwohl mehrere Rechtsgutachten ergeben hatten, dass die Stilllegung von Kohlekraftwerken weitgehend ohne Entschädigungen möglich wäre, empfiehlt die Kommission der Bundesregierung eine „einvernehmliche Verhandlungslösung mit den Betreibern“, die eine „angemessene Entschädigungsleistung“ beinhalten soll.
Auch über finanzielle Unterstützung für die betroffenen Regionen besteht weitgehend Konsens – etwa durch die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen und Bundesbehörden sowie durch Vorrangregelungen beim Ausbau von schnellem Internet und dem Ausbau von Verkehrswegen.
Hinzugekommen ist die Forderung nach einer Kompensation für mögliche Preiserhöhungen. „Es ist ein Ausgleich zu schaffen, der Unternehmen und private Haushalte vom Strompreisanstieg entlastet, der durch die politisch beschleunigte Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung entsteht“, heißt es im Entwurf. Dazu sollen zum einen die Netzgebühren gesenkt werden, zum anderen sollen Vergünstigungen für die Industrie ausgeweitet werden.
Umweltverbände äußerten Kritik am Verlauf der Verhandlungen. „Finanzhilfen darf es nur gegen die Abschaltung von Kohlekraftwerken und den Schutz von Dörfern und Hambacher Wald geben“, sagte Stefanie Langkamp von der Klima-Allianz, einem Bündnis zahlreicher Umwelt- und Entwicklungsorganisationen. „Bislang erleben wir, wie immer wieder versucht wird, den Klimaschutz zu verzögern, gleichzeitig aber Geldmittel für Strukturwandel und weitere Zwecke zu sichern.“ Die Umweltverbände fordern, in den nächsten Jahren etwa die Hälfte der Kohlekraftwerke und bis 2030 den Rest stillzulegen.
Die Kohlekommission kommt an diesem Freitag zu ihrer entscheidenden Sitzung zusammen. Von acht Uhr bis „open end“ soll laut Tagesordnung über die offenen Fragen des Abschlussberichts diskutiert werden. Parallel planen SchülerInnen aus ganz Deutschland eine Demonstration vor dem Wirtschaftsministerium, wo die Kommission tagt. Spätestens am 1. Februar soll der Abschlussbericht übergeben werden.
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