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Entschluss zu NS-RaubkunstSkandal im Kleingedruckten

Kommentar von Klaus Hillenbrand

Die Restitution von NS-Raubkunst in strittigen Fällen wird neu geregelt. Jetzt werden nur Objekte zurückgegeben, die in öffentlichem Besitz sind.

Gilt als von den Nationalsozialisten geraubtes Kunstwerk: Bronzebüste Fernande von Pablo Picasso Foto: Ponds/imago

D ie Bestohlenen sind schon lange gestorben. Die Diebe sind ebenfalls tot. Im 80. Jahr nach der Befreiung vom Nationalsozialismus müssen die Nachkommen der Opfer immer noch auf die Rückerstattung ihres Eigentums warten. Das betrifft insbesondere Kunstgegenstände, aber auch Bücher. Dabei wird es auch bleiben, denn die Neuregelung bei strittigen Fällen der Restitution betrifft nur solche Objekte, die sich im öffentlichen Besitz befinden. Was privat geklaut worden ist, gilt inzwischen als „ersessen“, egal ob Picasso oder Perlmuttbrosche. Da besteht keinerlei Anspruch auf Rückgabe. Ein wirkliches Restitutionsgesetz ist nicht in Sicht.

Doch auch das nun einzurichtende Schiedsgericht für Kunstwerke in Besitz öffentlicher Einrichtungen leidet an Geburtsfehlern. Das Versprechen, dass endlich Nachfahren auch gegen den Willen der jetzigen Eigentümer eine Prüfung der Besitzansprüche durchsetzen können, steht auf wackligen Beinen. Eine entsprechende Zustimmung all der kommunalen Museen dazu liegt nämlich nicht vor. Man kann nur hoffen, dass sich diese einer Regelung nicht verweigern. Ob das künftig auch für AfD-Bürgermeister garantiert werden kann?

Verborgen im Kleingedruckten der Schiedsgerichts-Regeln verbergen sich weitere Ungereimtheiten. Wenn ein ins Exil vertriebener Jude in seiner Existenznot ein Kunstwerk verkauft hat, wird ein Fall von NS-Raubkunst „nicht vermutet“, heißt es da. Da liegt der Schluss nahe, der er und seine Nachkommen leer ausgehen sollen.

Die Neuregelung zur Restitution ist ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern. Dieser Kompromiss ist faul. Es entsteht der Eindruck, dass sich hier einige Länder so weit durchgesetzt haben, dass sie nun fröhlich einer Überprüfung auf NS-Raubkunst durch das Schiedsgericht zustimmen können, die sie zuvor strikt verweigert haben. Das nährt den Verdacht, dass die Hoffnung besteht, das neue Gremium werde weniger zugunsten der Opfer urteilen. Käme es so, wäre genau das Gegenteil dessen erreicht worden, was Not tut.

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taz-Autor
Jahrgang 1957, ist Mitarbeiter der taz und Buchautor. Seine Themenschwerpunkte sind Zeitgeschichte und der Nahe Osten. Hillenbrand ist Autor mehrerer Bücher zur NS-Geschichte und Judenverfolgung. Zuletzt erschien von ihm: "Die geschützte Insel. Das jüdische Auerbach'sche Waisenhaus in Berlin", Hentrich & Hentrich 2024
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4 Kommentare

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  • Ich kenne mich mit der Materie nicht aus aber das scheint mir ja mal wieder typische Symbolpolitik reinsten Wassers zu sein.

  • Dass nur die öffentliche Hand verantwortlich handelt und Private nicht, kann es nicht sein.



    Wir haben dabei ein Rechtssystem, das stark Besitz schützt, doch ist es nicht auch Anstand von Erben, Bild X oder Y nicht behalten zu wollen, wenn da solch ein Geschmäckle ist?

  • Nach der Regelung "Was privat geklaut worden ist, gilt inzwischen als „ersessen“, egal ob Picasso oder Perlmuttbrosche. Da besteht keinerlei Anspruch auf Rückgabe." würde z.B. der Quedlinburger Domschatz für immer für den früheren Eigentümer verloren. Ungerechte Belohnung für die Erben des Diebes? Info dazu unter www.mdr.de/geschic...weltkrieg-100.html

  • Leider ist dieser Artikel/Kommentare schwach in seiner gesamten Aufführung.



    1. Es war schon immer schwierig bis unmöglich "Raubkunst" welches sich im privaten Besitz befindet zurück zu fordern.



    Gründe sind u.a. und Achtung das ist nicht nur in Deutschland so: das diese meist rechtsgültig Erworben wurden. D.h man müsste die jetzigen Besitzer entschädigen.

    Was Besitz in der öffentlichen Hand angeht:



    Es wird lange dauern bis sich was bewegt. Egal in welcher Richtung.