Entscheidung des Berliner Landgerichts: Mietendeckel wohl verfassungswidrig

Dem Land Berlin fehle die Gesetzgebungskompetenz für den Deckel, argumentiert das Gericht. Jetzt geht es wohl nach Karlsruhe vors Verfassungsgericht.

Luftaufnahme von Wohnhäusern

Wohnhäuser in Berlin Foto: Christoph Soeder/dpa

BERLIN afp/dpa | Das Berliner Landgericht hält den sogenannten Mietendeckel für verfassungswidrig, der in der Stadt gilt. Dem Land Berlin fehle die Gesetzgebungskompetenz, teilte das Kammergericht am Donnerstag zur Begründung mit. Die Vorschriften seien formell verfassungswidrig. Die 67. Zivilkammer beschloss daher, dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorzulegen.

Im konkreten Verfahren hatte das Amtsgericht Spandau die beklagten Mieter zuvor zu einer Mieterhöhung von rund 70 Euro auf 964,61 Euro verurteilt. Im Berufungsverfahren beriefen sich die Mieter dann auf den Mietendeckel, der am 23. Februar in Kraft getreten war.

Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige Mietendeckel war Mitte Februar in Kraft getreten. Danach werden die Mieten zunächst auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren und dürfen ab 2022 höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden.

CDU und FDP im Bundestag und Berliner Abgeordnetenhaus hatten angekündigt, gegen das Gesetz anzukämpfen. Sie wollen das Landesgesetz mit einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen.

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