Entschädigungen für Kohlekonzerne: Streit um Ausstieg
Wie Kohlekonzerne entschädigt werden, muss noch genau geregelt werden. Expert:innen kritisieren in einer Bundestagsanhörung den geplanten Vertrag.
Foto: picture alliance/Patrick Pleul/zb/dpa
Es ist eine stattliche Hausnummer: Insgesamt 4,35 Milliarden Euro bekommen die beiden Kohlekonzerne RWE und Leag dafür, dass sie bis 2038 ihre Kraftwerke und Tagebaue nach und nach stilllegen.
Diese Zahlungen will die Bundesregierung nicht gesetzlich festschreiben, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Unternehmen regeln. Dem muss der Bundestag noch zustimmen. Dessen Wirtschaftsausschuss hat sich deshalb am Montagnachmittag in einer Anhörung wissenschaftliche Expertise eingeholt.
Ein Knackpunkt der Debatte: Wenn die Bundesregierung den Kohleausstieg aus klimapolitischen Gründen nachträglich beschleunigen will, wird sie dann vertragsbrüchig und muss sich auf neue Entschädigungszahlungen einlassen?
Eigentlich hat die Regierung genau das schon mit den beiden Konzernen ausgehandelt. Das Ergebnis: Sie erklären sich zum Klageverzicht bereit, den der Vertrag nun auch festhält. „Mein Eindruck aus langer beruflicher Praxis ist auch, dass Unternehmen nicht einfach aus Spaß Verfassungsbeschwerden einlegen“, sagte der Leipziger Rechtsanwalt Bernd Dammert.
Regelung könnte zu vage sein
Zwei seiner Fachkolleginnen in der Runde sind da anderer Meinung. „Der Vertrag zementiert den bisherigen Ausstiegspfad noch stärker, als es das Gesetz tut“, sagte die Juristin Ida Westphal von der Organisation Client Earth. Der Klageverzicht sei zu allgemein und vage.
Ihr geht es vor allem darum, wie der Vertrag ausgelegt wird, sollten in Zukunft Fälle eintreten, die jetzt noch gar nicht vorhersehbar sind. In einer schriftlichen Stellungnahme warnte sie etwa davor, dass ausländische Investor:innen unter sehr spezifischen Bedingungen möglicherweise doch klagen könnten – die bindet der Vertrag schließlich nicht. Abgesehen davon habe die „wirtschaftliche Realität den Vertrag schon überholt“, so die Juristin.
Die Anwältin Cornelia Ziehm empfiehlt eine rein gesetzliche Regelung. „Wir haben seit dem Atomausstieg eine Vorlage, wie der Ausstieg aus einem Energieträger laufen kann“, sagte sie. „Es gibt keinen juristischen Grund für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.“ Auch der Umweltverband BUND fordert, dass die Abgeordneten auf eine rein gesetzliche Regelung dringen.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert