Entschädigung für Massaker-Überlebende: Nur eine symbolische Geste
Erstmals hat der Strafgerichtshof in Den Haag den Opfern von Kriegsverbrechen als Wiedergutmachung eine winzige Entschädigung zugestanden.
![Die RichterInnen am Internationalen Gerichtshof in Den Haag Die RichterInnen am Internationalen Gerichtshof in Den Haag](https://taz.de/picture/1880183/14/Internationaler_Strafgerichtshof_Den_Haag_reuters_24032017.jpeg)
Das Gericht hatte den Verantwortlichen des Massakers, den Rebellenführer Germain Katanga, im Frühjahr 2014 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verurteilt.
Wer schwere Verbrechen zu verantworten haben, müsse den Schaden, der den Opfern zugefügt wurde, wiedergutmachen, erklärten die Richter. Neben den Zahlungen an Einzelpersonen sprachen sie den Überlebenden gemeinschaftliche Entschädigungen zu, unter anderem den Aufbau von Infrastruktur, um Bildung und psychologische Hilfe zu ermöglichen. Auch wenn der festgelegte Betrag nicht den ganzen Schaden kompensiere, sei er eine wichtige Stütze für die Opfer, erklärten die Richter.
Katanga war vor zwei Jahren vom Strafgerichtshof unter anderem wegen Mordes, Angriffs auf die Zivilbevölkerung und Plünderung zu 12 Jahren Haft verurteilt worden. Rebellen unter seiner Führung hatten bei dem Massaker im Dorf Bogoro im Ost-Kongo rund 200 Menschen getötet. Weil Katanga selbst mittellos ist, übernimmt der Opfer-Fonds des Strafgerichtshofs die Zahlungen.
Das Gericht mit Sitz in Den Haag verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
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