Energiepolitik in den Niederlanden: Klage gegen Kohleausstieg
Die Niederländische Regierung zeigt sich unbeeindruckt von der Klage des Energiekonzerns Uniper. Kritik kommt von Aktivist:innen.
Wirtschafts- und Klimaminister Bas van 't Wout (VVD) hatte das Parlament in Den Haag am Freitag per Brief über den Stand der Dinge unterrichtet. Grundsätzlich sei es „keine Überraschung“, dass Uniper rechtliche Schritte eingeleitet habe. Dass das Unternehmen das vorhabe, habe Uniper seinem Ministerium bereits im Dezember 2019 angekündigt. Damals hatten die Niederlande das Gesetz zum Verbot von Kohlen bei der Elektrizitätsproduktion verabschiedet, das den Ausstieg bis 2030 vorsieht. Wie im Energiechartavertrag (ECT) vorgesehen, habe die Regierung drei Monate mit Uniper als Investor verhandelt. Das habe jedoch „keine Ergebnisse gebracht“, so van 't Wout.
Der Minister betont weiter, dass das Gesetz unter sorgfältiger Abwägung aller Interessen und im Einklang mit europäischem und internationalem Recht zustande gekommen sei. Betreiber von Kohlekraftwerken hätten schließlich nicht davon ausgehen können, dass der niederländische Staat keine Maßnahmen zur Senkung des CO2-Ausstoßes ergreifen würde. Es stehe dem Unternehmen frei, die Anlage zur Produktion anderer Energieträger zu nutzen. Konkret geht es um ein 2016 in Betrieb genommenes Kraftwerk auf der Rotterdamer Maasvlakte. Außerdem biete das Gesetz einen ausreichenden Übergangszeitraum von zehn Jahren.
Der niederländische Kohleausstieg sorgt allerdings nicht zum ersten Mal für eine derartige Konfrontation. Bereits im Februar diesen Jahres kündigte der Essener Energiekonzern RWE, der an der Emsmündung ein Kohlekraftwerk betreibt, eine Klage an.
„Nach RWE ist Uniper der nächste, der den Staat wegen Schließung der Kohlekraftwerke anklagt“, twitterte Christine Teunissen von der Partij voor de dieren (PvdD) und forderte: „Stoppt den ECT!“ – die Abkürzung steht für den Europäischen Energiechartavertrag.
Der niederländische Greenpeacezweig spricht von einer „verkehrten Welt“. Eigentlich gehörten nicht die Klimawandelverursacher entschädigt – vielmehr müsse die Gesellschaft für „Klima- und Gesundheitsschäden“ kompensiert werden.
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