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Endlich endgültig

Zwei Millionen Euro warten: Der Bundestag beschließt, die Opfer des DDR-Dopingsystems zu entschädigen

BERLIN dpa ■ Opfer des DDR-Dopingsystems werden aus dem vom Deutschen Bundestag begründeten Fonds lediglich eine einmalige Zahlung erhalten. Darauf verständigten sich am Donnerstag die Sportobleute der Parlamentsfraktionen. Das Gremium billigte im wesentlichen den vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf eines Dopingopferhilfe-Gesetzes.

Allerdings werde es noch „einige kleine Änderungen“ geben, hieß es nach dem Treffen am Donnerstag. Mitte Mai soll dann der von allen Bundestagsfraktionen getragene Gesetzentwurf in erster Lesung im Plenum beraten werden. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für die erste Juliwoche terminiert.

Der Bund stellt im Haushalt 2002 insgesamt 2 Millionen Euro bereit. Die Mittel sind noch durch den Haushaltsausschuss gesperrt. Anträge von Dopingopfern müssen bis zum 31. Dezember gestellt und mit einem fachärztlichen Attest begründet werden. Gerechnet wird mit etwa 500 Anträgen.

Dopingopfer, wie die ehemalige Kugelstoßerin Birgit Boese, hatten den Gesetzentwurf kritisiert und bei besonders schwer Geschädigten monatliche Zahlungen gefordert.