Elektromagnetische Wellen: Ein Leben mit Gehirnwäsche
Heinrich Müller empfängt angeblich Signale, die in sein Hirn eindringen. Vergebens versucht er, juristisch dagegen vorzugehen.
Seit Anfang 2013 fühlt er sich von Funkstrahlen traktiert, die ihn stark in seiner Arbeitsfähigkeit behindern. Gelegentlich besucht Müller ein Café am Heinrichplatz in Kreuzberg, wo er still an der Bar sitzt, vor sich einen Laptop, und eine E-Zigarette raucht.
Einmal erzählte er mir, dass er eine umfangreiche Korrespondenz mit verschiedenen rechtsstaatlichen Einrichtungen geführt habe, die seiner Meinung nach dazu verpflichtet seien, die Quelle ausfindig zu machen und abzustellen, wenn Menschen durch Funkstrahlen gequält und körperlich angegriffen werden. Ich bekam dann Kopien seiner umfangreichen Behördenkorrespondenz.
In einem Brief an den Verfassungsschutz schrieb Müller am 23. Mai 2013: „Hier finden unter Verwendung von im deutschsprachigen Raum öffentlich nicht bekannter Technologie Feldversuche statt, die mit Recht und Gesetz möglicherweise nicht zu vereinbaren sind und offenbar schon seit Jahren betrieben werden. Es sind, erkennbar an typischen Auffälligkeiten, mindestens zehn mir persönlich bekannte Personen betroffen.“
Anzeige auf Anzeige
Anfang August 2013 teilte Müller dem Bundesverfassungsschutz mit, dass er Anzeige gegen unbekannt erstatten möchte. Darüber informierte er dann auch den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst. Ein Sachbearbeiter des BfV bedankte sich umgehend dafür sowie für „das damit zum Ausdruck gebrachte Vertrauen in das Bundesamt für Verfassungsschutz“. Er riet ihm, sich an die örtliche Staatsanwaltschaft zu wenden, da das BfV keine Exekutivbehörde sei und deswegen auch nicht gegen derartige „Vorkommnisse“ einschreiten dürfe.
Am 9. August 2013 stellte Müller Strafanzeige, darin hieß es, es gehe um den „Verdacht auf Betrieb einer Funkanlage zur Durchführung von Versuchen an Menschen und Zwangsrekrutierung von Probanden für diese Versuche“. Juristisch ausgedrückt: um „organisierte Kriminalität in Tateinheit mit Körperverletzung, Nötigung, Geiselnahme, Morddrohungen, versuchtem Totschlag und versuchtem Mord“.
Die „Tatmittel seien allerdings “noch nicht hinreichend beweisbar, können aber durch eigene Recherchen und Maßnahmen des passiven Schutzes, wie z. B. durch den Aufenthalt in einem gegen elektromagnetische Felder geschirmten Raum, weiter ermittelt und eingegrenzt werden. Die Auswirkungen des evozierenden Signals sind unter definierbaren Bedingungen deutlich spürbar und auch messbar. Es wurden u. a. plötzlich abfallende Atem- und Pulsfrequenzen, Restless-Legs-Syndrom und Tinnitus beobachtet.“
Am 25. November schickte er der Senatsverwaltung für Inneres eine ausführliche Darstellung darüber, was mittels neuartiger Kommunikationstechnologien in einer „Labor-Installation in Treptow“ eines nicht im Detail bekannten Forschungsprojekts mit ihm und einer Reihe weiterer Personen angestellt wird beziehungsweise werden soll.
„Versuchter Mentizid“
Anfang des Jahres 2014 antwortete ihm die Berliner Staatsanwaltschaft: „Sie schildern in Ihren beiden Anzeigen ausschließlich von Ihnen subjektiv wahrgenommene körperliche Empfindungen und Befindlichkeiten, die sich auch aus Ihrer Sicht weder einer konkreten Person noch einem konkreten Tatmittel zuordnen lassen... Es ist unzulässig, Ermittlungen in der Hoffnung aufzunehmen, dass diese tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat erbringen könnten, so dass das Verfahren gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung einzustellen war.“
Heinrich Müller
Dem Senator für Justiz schrieb Müller wenig später: „Ich habe mir einen elektromagnetische Felder abschirmenden Raum gebaut, obwohl ich es für unwürdig hielt, mich in dieser Republik genötigt zu sehen, eine solche Abschirmung anzufertigen, logisch und vernünftig wäre schließlich das Abschalten der Quelle gewesen und ist es immer noch.“
Im April erstattete Heinrich Müller Anzeige gegen das Land Berlin, vertreten durch die Generalstaatsanwaltschaft, wegen „Beihilfe zu vorsätzlicher Körperverletzung mit den Tatmerkmalen seelische Grausamkeit und arglistige Täuschung in Tateinheit mit versuchtem Mord/Totschlag...“ Hinzu kam noch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dieser wurde Ende April 2014 vom Landgericht zurückgewiesen, wobei der Antragsteller die Kosten zu tragen hatte: 250 Euro.
Heinrich Müller legte dagegen Beschwerde ein. Dazu erklärte er: „Der Verdacht auf Mord bezieht sich auf möglicherweise bereits vollendete Tatbegehungen wie z. B. den Fall des im März 2011 verstorbenen Thomas Baier, Alter Mitte 40. Zugleich steht der Tatvorwurf auch hilfsweise für versuchten Mentizid bzw. bereits herbeigeführten Mentizid.“
Wortfindungsstörungen
Langsam, aber sicher arbeitete er sich durch den Behördendschungel, gleichzeitig vermehrte er seine juristischen und wissenschaftlichen Kenntnisse.
Am 25. Mai 2014 informierte er einige Mitglieder des Bundestags, dass der „Kernversuch“ nach seinen gegenwärtigen Erkenntnissen darin bestehe, „die Sprachfähigkeit gewaltsam und heimtückisch zu unterdrücken, eine Probandin umschrieb das als,Wortfindungsstörungen', und den,Denkraum' mit nutzlosen Informationen vorzubelegen, vergleichbar den Effekten, von sehr großem Lärm über einen längeren Zeitraum ausgesetzt zu sein.“ An anderer Stelle des Briefes schrieb Müller: „Die [funk]technische Verbindung zu meiner Person bestand auch im Wahllokal während der Stimmabgabe zur Europawahl.“
Am 18. Juli schrieb er dem Regierenden Bürgermeister einen Brief, in dem es hieß: „Nach meinen Erkenntnissen handelt es sich bei der eingesetzten Technologie um eine Hochfrequenzstrecke, die die Resonanzfrequenzen des menschlichen Schädels als Träger für u. a. aufmodulierte, wahrscheinlich aus einem bearbeitetem EEG-Signal bestehende Informationen verwendet.“
Hörstücke für den Staatsanwalt
Man merkte, dass Müller versuchte, das „Phänomen“ von verschiedenen Seiten zu beschreiben. Seinen Schriftsätzen legte er gelegentlich „Hörstücke“ bei.
Beim Verbalisieren der übertragenen Informationen gehe es nicht um etwas, was er höre, erklärte er mir in einem längeren Gespräch. „Das, was ankommt, ist eher eine Bewegung der Sprachmuskulatur. Es werden eigentlich Bilder übertragen. Es kommt als Evozierung eines Signals im prämotorischen Kortex an. Auch der Herzrythmus und die Atmung sind beeinflussbar. Ich entspanne mich und lasse es einfach raus – spreche es laut aus – auf Band.“
Bei den Signalen, so vermutete er, handelt es sich um Schädelresonanzfequenzen zwischen 250 und 500 Megahertz. Damit könne man einen Menschen auch umbringen, entscheidend seien die Frequenzen um 400 Megahertz. Um Genaueres darüber zu erfahren, wandte sich Müller an die Bundesanstalt für Strahlenschutz und an die Netzagentur. Diese schickten einen Mitarbeiter mit einem Emissionsmessgerät zu ihm nach Treptow, der aber kein Gerät für Funkstrahlen unter 800 Megahertz dabeihatte. „An 400 Megahertz, da lassen die Dienste niemanden ran“, sagte er und verabschiedete sich.
Die Infrastruktur besteht laut Müller aus sogenannten „Tetra-Basisstationen“, die unter anderen von der Bundesbahn und dem Katastrophenschutz genutzt werden. Sie senden auf Wellenlängen bis zu 395 Megahertz. Da drüber ist offiziell nichts vergeben. Die digitalisierte Version davon nennt sich BOS – Abkürzung für „Behörde, Ordnung, Sicherheit“, man spricht vom „BOS-Funk“.
„Ich bin ein BOS-Kopp“, sagt Müller von sich. Der Zentralrechner dafür steht in Berlin, er wird von den Nachrichtendiensten verwaltet. Die Frequenz, die Müller erreicht, wird gepulst, um den Gehirntakt zu beeinflussen, der zwischen 4 Hertz (Tiefschlaf) und 40 Hertz (bei gedanklicher Erregung) liegt. Durch das Pulsen der Sendefrequenz lässt sich der Gehirntakt runter- oder hochziehen.
Wie ein Theaterstück
Erst in diesem Jahr sei ihm klar geworden, sagt Müller, dass diese Pulsung auch heißt: Information – keine Information. Das Gehirn gerät dadurch in einen Empfangsmodus.
„Es war erst eine einzelne Person, dessen Signale ich empfing, und dann mehrere. Wie ein Theaterstück. Auf dem Band empfange ich die ein bisschen wie in Trance – und ich rede mit denen, frage sie was. Sie sagen ja selbst, dass sie mich als Sprachrohr benutzen wollen. Eine Rolle in dieser Kommunikation ist eine Ich-Rolle, die ich dann auch annehme, weil ich denke, dass ich das bin. Es passiert immer öfter, dass man was sagt und dann macht, und dass man das gar nicht ist, der das gesagt hat, sondern eine übermittelte Rolle. Man ist in dem Moment Schauspieler. Am Anfang war das ja alles noch interessant, aber dann – durch Studieren im Internet und zufällige Lektüren – ist mir schlagartig klar geworden, dass ich ein Versuchskaninchen bin, um neue Kommunikationstechnologien zu testen und Anwendungen zu erproben. Da, wo ich wohne, das ist ein ideales Testgebiet dafür: 2004 nahm dort in Treptow das Gemeinsame Terror-Abwehrzentrum (GTAZ) seine Arbeit auf – mit dem Ziel, laut Wikipedia, ‚die operative Arbeit zur internationalen Terrorismusbekämpfung zu verbessern‘.“
Ich erzählte ihm: Der nationalsozialistische Staatsrechtler Carl Schmitt fühlte sich bereits Anfang der achtziger Jahre in der von den Alliierten beherrschten BRD von Stimmen verfolgt, die ihn über Funkwellen erreichten. Laut FAZ sah er sich deswegen veranlasst, „seinen berühmten Satz der Souveränität umzuschreiben:,Nach dem Ersten Weltkrieg habe ich gesagt: Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet. Nach dem Zweiten Weltkrieg, angesichts meines Todes, sage ich jetzt: Souverän ist, wer über die Wellen des Raumes verfügt.' Wer mithilfe von elektromagnetischen Wellen in jeden Raum eindringen und deren Bewohner beeinflussen kann, hat die wahre Macht und Souveränität. Das elektromagnetische Medium bringt eine neue Souveränität hervor.“
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