Elbvertiefung: Auf die lange Bank
Es deutet sich an: Das Großprojekt zwischen Nordsee und Hamburg kann ein Fall für den Europäischen Gerichtshof werden.
HAMBURG taz | Die Elbvertiefung wird wahrscheinlich ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das deutete das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag zu Beginn der Verhandlung über das Großprojekt an. Bei der Elbvertiefung seien – analog zu einem ähnlichen Verfahren über die Ausbaggerung der Weser – zentrale Fragen des europäischen Wasserrechts entscheidungserheblich, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Nolte am ersten Verhandlungstag.
Bei der geplanten Weservertiefung hatte das Leipziger Gericht im Juli 2013 Fragen zur Auslegung der EU-Wasserrahmenrichtlinie an den EuGH weitergereicht. Seit einer Woche wird in Luxemburg verhandelt und eine Entscheidung wird für Anfang nächsten Jahres erwartet. Für Hamburg würde die Einschaltung des EuGH mehr als ein weiteres Jahr Unsicherheit bedeuten.
Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für das bislang umfangreichste umweltrechtliche Gerichtsverfahren in Deutschland mit einer Vielzahl komplizierter wasser- und naturschutzrechtlicher Fragen zuständig. Allein der Planfeststellungsbeschluss von 2012 für das Projekt, den die Umweltverbände BUND und Naturschutzbund (Nabu) sowie die Umweltstiftung WWF anfechten, umfasst rund 2.600 Seiten.
Die Fahrrinne der Unterelbe soll zwischen Hamburg und der Nordsee ausgebaggert werden.
Containerfrachter sollen künftig mit einem Tiefgang von 13,5 Metern den Hafen jederzeit anlaufen können, bei Hochwasser auch bis 14,5 Meter.
Ein Drittel der Kosten trägt Hamburg und zwei Drittel der voraussichtlich mehr als 600 Millionen Euro Gesamtkosten übernimmt der Bund.
Rund 160 Millionen Euro hinzukommen für Hamburg für weitere Maßnahmen für Naturschutz und zur Deichsicherung. Macht unterm Strich Kosten von rund 770 Millionen Euro.
Die Planungen des Bundes und der Stadt Hamburg sehen vor, das Flussbett auf der 130 Kilometer langen Strecke zwischen Nordsee und Hafen um durchschnittlich einen Meter auszubaggern. Dadurch sollen Containerfrachter mit einem Tiefgang von 13,5 Metern den Hafen jederzeit anlaufen können, bei Hochwasser auch bis 14,5 Meter. Zugleich soll bei Wedel eine Verbreiterung erfolgen. In einer „Begegnungsbox“ sollen Schiffe, die zusammen mehr als 90 Meter breit sind, aneinander vorbeifahren können. Der Rest der Fahrrinne wäre dafür zu schmal.
Hoffnung ziehen die klagenden Umweltverbände daraus, dass die Leipziger Richter im Oktober 2012 ihrem Eilantrag auf einen Baustopp entsprachen und die Baggerarbeiten vorläufig stoppten. Es sei zwischen dem öffentlichen Interesse an der Erreichbarkeit des Hafens und dem Schutz von Flora und Fauna abzuwägen, erklärte das Gericht. Deshalb müsse mit einem vorläufigen Baustopp verhindert werden, dass Eingriffe in die Natur erfolgten, die später nicht ohne Weiteres umkehrbar seien.
Zum gestrigen Verhandlungsauftakt begann das Gericht damit, die Antworten von Klägern und Beklagten auf 76 Detailfragen Punkt für Punkt abzuarbeiten, die es im Mai versendet hatte. Darunter sind Fragen nach den Auswirkungen einer Elbvertiefung für die Brutplätze von Wasservögeln, den Lebensraum von seltenen Pflanzen oder die Wasserqualität.
Der zuständige Senat hat bis zum 24. Juli sechs Tage für die mündliche Verhandlung anberaumt. Wann das Urteil gesprochen wird, ist unklar. Wie es ausfallen wird, erst recht.
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