Eisenbahnreform in Frankreich: Macron will Privilegien streichen
Mehr Urlaub und Rente mit 52 für Bahner: Der Regierung sind die Arbeitsbedingungen der Staatsbahn schon lange lästig. Jetzt drohen Streiks.
PARIS taz | Was für die einen hart erkämpfte Errungenschaften der letzten Jahrzehnte sind, stellt aus der Sicht der Gegenseite eine überholte Form von Privilegien dar. Dieser Art sind die Interessengegensätze in Frankreich vor einer angekündigten Reform der Arbeitsbedingungen bei der staatlichen Bahngesellschaft SNCF. Die Regierung zeigt sich unnachgiebig, denn schon manche Vorgänger hatten mit ähnlichen Reformplänen vor dem Widerstand der Eisenbahner kapituliert. So musste 1995 der damalige Premierminister Alain Juppé seine Rentenreform bei der SNCF nach einem dreiwöchigen Streik, der das Land weitgehend stillgelegt hatte, zurückziehen.
Präsident Emmanuel Macron und seine Regierung wollen die Lehren daraus gezogen haben: „Es ist nicht unsere Art, zurückzukrebsen“, prahlen Macrons Berater. Auf Anweisung des Präsidenten, der Frankreich während seiner fünfjährigen Amtszeit grundlegend modernisieren will, hat Premierminister Edouard Philippe öffentlich gesagt, er wolle „noch vor dem Sommer“ die Reorganisierung der SNCF (ähnlich wie zuvor bereits die Revision des Arbeitsrechts) auf dem Verordnungsweg durchsetzen.
Konkret bedeutet dies, dass die Exekutive mit diesem Eilverfahren eine Debatte im Parlament vermeiden will. Für betroffene Gewerkschaftsverbände des Schienenverkehrs bedeutet dies, dass die Staatsführung ihnen kaum Zeit für Verhandlungen einräumt. Diese möchte den seit 1920 verteidigten Sonderstatus der Beamten der SNCF abschaffen. Den Beginn macht sie mit den neu Eingestellten.
Die nach einer Probezeit fest angestellten Beschäftigten der SNCF genossen bisher einen totalen Kündigungsschutz; sie reisen umsonst und ihre Familienangehörigen haben Ermäßigungen, sie haben weitere Vorteile wie günstige Wohnungen, die 35-Stunden-Woche und mehr Ferientage als andere KollegInnen im öffentlichen Diensten oder in der privaten Wirtschaft. Vor allem aber gehen sie früher in Rente: ab 52 Jahren die Lokomotivführer, ab 55 die übrigen Bahnangestellten.
Gewerkschaften geben Regierung Frist bis zum 15. März
Diese Konditionen waren ihnen in der Vergangenheit als Kompensierung von besonders harten Arbeitsbedingungen (Mobilität, Nacht- und Sonntagsarbeit) zugestanden worden. Heute stellen sie im internationalen Vergleich und im zunehmend schärferen europäischen Wettbewerb im Transportwesen einen Konkurrenznachteil dar. Umgekehrt aber verdienen sechs von zehn SNCF-Beschäftigten weniger als 3.000 Euro brutto im Monat. Da könne doch von „Privilegien“ keine Rede sein, protestieren die Gewerkschaften.
Die vier wichtigsten Gewerkschaftszentralen wollen notfalls mit einer Streikbewegung die Reformpläne vereiteln. Sie geben der Regierung bis zum 15. März eine Frist für Verhandlungen und Konzessionen. Danach aber wird laut dem größten Verband CGT gestreikt – und dies notfalls bis zu vier Wochen! Für die CGT geht es um eine Entscheidungsschlacht. Denn die Bahn ist mit ihren Errungenschaften ein Symbol und so etwas wie die letzte Bastion. Wenn diese fallen sollte, hätte Präsident Macron freie Fahrt für alle weiteren liberalen Reformen.
Auch die eher gemäßigte Gewerkschaft CFDT, die zuletzt beim Abbau des französischen Arbeitsrechts noch kooperiert hatte, ist vom Vorgehen der Staatsführung schockiert und darum zum Widerstand entschlossen: „Macrons Methode, das ist: Ihr könnt diskutieren, aber entscheiden werde ich. Das stellt ein Problem für das Funktionieren der Demokratie dar“, erklärt CFDT-Chef Laurent Berger.
Leser*innenkommentare
83379 (Profil gelöscht)
Gast
Grundsätzlich ist es erstmal gut wenn in Zeiten in denen Renten und andere Sozialkassen immer stärker belastet werden Privilegien abgeschafft werden (Solidarität) aber es muss dann auch auch sichergestellt werden, dass alle in die Kasse einzahlen.
Uranus
@83379 (Profil gelöscht) Na, dann reden wir doch mal von den Privilegien der Kapitalist_innen, jene Wenige, die den größten Teil des Vermögens der Gesellschaft gehören...
J_CGN
Es ist interessant wie Vertragsbedingungen für eine Arbeit plötzlich als Privilegien gedeutet werden. Bei Managern, Ärzten, etc. kommt immer das Argument der Vertragsfreiheit. Bei Beamten immer das Argument ihrer besonderen Dienstpflicht. Nur bei normlaen Beschäftigten sind sie ein"Konkurrenznachteil", den man auch nicht anderweitig, z.B. durch Ausschreibungbedingungen verhi dern mag.
Sagen wir es doch frei heraus: Das Lohnniveau soll allgemeing eschleift werden. Denn diese sogenannten Privilegien schaffen bei den anderen Beschäftigten Begehrlichkeiten.