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Dem Treiben auf Marktplätzen in Wahlkampfzeiten wurde viel zu lange zugeschaut.
Bei den inoffiziellen Treffen in Hinterzimmern und sonstigen internen Treffen zu lange weggeschaut.
Eine wehrhafte Demokratie muss sich selbst schützen und viel schneller derlei Umtriebe beenden. Leider sind wir auch zu diesem Thema als Staat nicht schlagkräftig sondern verzagt, bequem und mutlos.
@Tom Farmer Tja - auch “wir als Staat“ - also Sie - müssens sich schon an Recht&Gesetz halten.
Die Lufthoheit über ehrn Stammtisch ham’s ja scheint’s schonn. Newahr.
Normal.
What Adolf Hitler wurde als Verdachtsfall eingestuft? Das würde aber auch mal Zeit!
Insbesondere die öffentliche Bekanntgabe die Einstufung der AfD als Verdachtsfall dürfte die Wahlaussichten der AfD beeinträchtigen.
Offenbar nimmt die AfD ihre Hochstufung ernster als manche Kritiker des VS, die das gewohnheitsmäßig als Kasperletheater abtun.
Der Weggang von Herrn Maaßen, der wohl eine klammheimliche Sympathie für die AfD hatte, macht sich durchaus bemerkbar.
Ach was!
“ Einstufung der AfD als Verdachtsfall
: Das reicht nicht“ Kann‘s mal sehn - wa!
Der Konrad. Gelle. Der traut sich was 😱
kurz - Was? Herr Konrad Litschko. Hättens denn gern? - 🤫 -
unterm——-
Um den schweren Jung unlängst am Amtsgericht Köln: “Herr Richter - 👨🏼⚖️ -
Was brauchense denn?“ - 😂 -
Mal zu paraphrasieren. Newahr.
Normal.
"Solange es diese Behörde gibt und diese als Frühwarnsystem fungieren soll, muss sie Demokratiefeinde benennen – auch die der AfD..."
Was ist denn da los? Diese Behörde hat eine bekannte fürchterliche Bilanz bei der korrekten Benennung von Demokratiefeinden. Antikapitalisten wurden zu Demokratiefeinden, Neonazis hingegen zu Mitarbeitern bzw. V-Leuten. Nicht zu vergessen hat der ehemalige Chef H.-G. Maaßen mehr als eindeutig Schlagseite erkennen lassen. Nur weil diese Behörde sich (um Jahre zu spät) dazu durchgerungen hat, das Offensichtliche öffentlich anzuerkennen, macht das die Behörde insgesamt weder wertvoll noch vertrauenswürdig.
@dasOimel Bei Maaßen geb ich ihnen ja Recht. Aber die Kommunisten Verfolgung musste schon sein.
Es ist auch nicht der Job des VS gegen die AfD zu kämpfen. Dazu haben sie auch keinerlei Befugnisse. Die sollen ausschließlich beobachten und Fakten sammeln.
Der "Kampf" (wir sind nicht im Krieg. Nennen wir es Auseinandersetzung) findet an der Wahlurne statt.
@Wonneproppen Komisch gegen Islamismus und Linksextremismus soll aber der VS "kämpfen". Ja was denn nun? Opportunismus ick hör Dir trapsen.
Lassen wir also alle Extremisten "unbekämpft", Hauptsache die Demokratie erträgt ihre Feinde? Hat ja schonmal gut geklappt, oder? Fast 100 Jahre ist es her und manche habens scheinbar immer noch nicht begriffen...
UN-Blauhelme geraten unter israelischen Beschuss. Ein Stopp der Waffenlieferungen ist die einzige Sprache, die Netanjahu versteht.
Einstufung der AfD als Verdachtsfall: Das reicht nicht
Endlich hat der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall eingestuft. Aber die Behörde kann die Auseinandersetzung mit der AfD nicht allein tragen.
AfD-Wahlkämpfer 2016 in Sachsen-Anhalt Foto: Gordon Welters/laif
Nun also ist die AfD ein rechtsextremer Verdachtsfall. Wir reden von einer Partei, in der die Gräuel des Nationalsozialismus als „Vogelschiss“ bezeichnet wurden. In der Zuwanderung einigen als „Zersetzung“ dieses Landes gilt und Geflüchtete mit Massenabschiebungen außer Landes befördert gehörten, egal wie die Lage in ihren Herkunftsländern aussieht. In der der Islam als „Krebsgeschwür“ bezeichnet wurde und überlegt, alle Moscheen zu überwachen. Und in der permanent Parteien und Medien, ja letztlich die Demokratie an sich, verächtlich gemacht werden.
Die Frage ist also nicht, ob die AfD ein rechtsextremer Verdachtsfall ist, sondern was es daran ganze zwei Jahre zu prüfen gab. All diese Äußerungen sind rechtsextreme Narrative, und sie ziehen sich bis hoch in die Parteispitze. Es ist daher folgerichtig, dass dies nun auch der Verfassungsschutz quittiert – und die AfD einen Schritt mehr in Richtung NPD rückt.
Und doch hat die Entscheidung einen Makel. Denn durch das lange Abwarten des Geheimdienstes wird diese nun just anderthalb Wochen vor zwei Landtagswahlen publik. Das hat demokratisch einen faden Beigeschmack; es wirkt wie ein Abschreckungsmanöver für Wähler:innen – und ist für die AfD eine Steilvorlage in ihrem Vorwurf, der Verfassungsschutz werde politisch instrumentalisiert. Man hätte es verhindern können, wäre die Einstufung längst erfolgt.
Auch ist noch nicht ausgemacht, ob die Einstufung vor Gericht Bestand hat. Denn die rechtsextremen Äußerungen müssen der Gesamtpartei angelastet werden. Und in den östlichen Bundesländern votierte keine radikale Minderheit für die Partei, sondern mehr als 20 Prozent der Wähler:innen. Dennoch: Nur weil die AfD breit gewählt wird, darf sie das nicht schützen. Im Gegenteil macht es ihre Propaganda umso gefährlicher, wenn sie derart in die Breite streut.
Vormarsch der Radikalen steht bevor
Die Partei selbst dürfte die Einstufung nun vorerst wieder in interne Grabenkämpfe werfen. Vor allem Parteichef Meuthen wird unter Beschuss geraten, dessen Mäßigungsappell eine Einstufung nicht verhinderte. Beamte und wer sich sonst noch in der Partei als bürgerlich versteht, müssten jetzt Reißaus nehmen; eigentlich hätten sie es längst tun müssen. Eine weiterer Vormarsch der Radikalen in der Partei scheint damit vorprogrammiert.
Klar ist aber auch: Der Geheimdienst kann der Gesellschaft nicht die Auseinandersetzung mit der AfD abnehmen. Nicht die Diskussion in der Nachbarschaft, nicht in den Parlamenten, nicht den Widerspruch, wenn die Partei Rassismus oder Revisionismus verbreitet. Diese Auseinandersetzung lässt sich nicht an eine Instanz delegieren, die ihre Befunde hinter verschlossenen Türen erarbeitet.
Also gleich ganz den Verfassungsschutz rauslassen? Das auch nicht. Solange es diese Behörde gibt und diese als Frühwarnsystem fungieren soll, muss sie Demokratiefeinde benennen – auch die der AfD, und auch dann, wenn man einen früheren Zeitpunkt verpasst hat und nun Wahlkämpfe stattfinden. Der Radikalisierung einfach zuzuschauen, geht nicht.
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Alternative für Deutschland (AfD)
Kommentar von
Konrad Litschko
Redaktion Inland
Seit 2010 bei der taz, erst im Berlin Ressort, ab 2014 Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" im taz-Inlandsressort. Von 2022 bis 2024 stellvertretender Ressortleiter Inland. Studium der Publizistik und Soziologie. Mitautor der Bücher "Staatsgewalt" (2023), "Fehlender Mindestabstand" (2021), "Extreme Sicherheit" (2019) und „Bürgerland Brandenburg" (2009).
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