Eigentumsrechte auf Coronatechnologien: Aussetzung der Patente gefordert

Im Kampf gegen Covid-19 schalten Indien und Brasilien die Welthandelsorganisation ein. Die Entscheidung kann sich jedoch bis Juni 2021 hinziehen.

Ein Arbeiter desinfiziert die Statue einer Göttin.

Wenn auch die Göttin nicht mehr hilft: Indien braucht vor allem günstiges medizinisches Material Foto: Bikas Das/ap

BERLIN taz | Brasilien und Indien fordern, dass geistige Eigentumsrechte auf Medikamente, Impfstoffe, Tests, Schutzausrüstungen und andere Technologien gegen Covid-19 weltweit ausgesetzt werden. Einen entsprechenden Antrag bringen die beiden Staaten am Donnerstag bei der Welthandelsorganisation WTO ein.

Der Mangel etwa an medizinischer Schutzausrüstung habe bereits jetzt viele Menschenleben gekostet, schreiben die beiden Staaten in ihrem Antrag. Es sei zu befürchten, dass neue Diagnoseverfahren, Impfstoffe und Therapien nicht schnell, ausreichend und zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stünden.

Nach WTO-Regeln sind solche Ausnahmen möglich, aber langwierig, eine Entscheidung könnte sich bis Juni 2021 hinziehen. Staaten müssten dann keine Patente auf Covid-19-Technologien mehr erteilen. Die Regelung würde auch für Masken und Beatmungsgeräte gelten und insbesondere Entwicklungsländern ermöglichen, gemeinsam eigene Produktionen aufzubauen, schreibt die Organisation Ärzte ohne Grenzen. Solche Kooperationen seien essenziell und kaum möglich, würden dabei ständig Patentverfahren drohen.

Lizenzen für ihre Technologien stünden Pharmakonzernen trotzdem noch zu. „Das Abstimmungsverhalten zu dieser Resolution wird zeigen, ob die Bundesregierung es ernst meint mit ihrer Ankündigung, Covid-19-Impfstoffe seien globale öffentliche Güter“, sagt Marco Alves von der Medikamentenkampagne der NGO.

Bei der Suche nach neuen Medikamenten unterbrach der US-Pharmakonzern Eli Lilly eine klinische Studie für ein Coronavirus-Antikörper-Medikament wegen Sicherheitsbedenken, der US-Arzneimittelhersteller Johnson & Johnson stoppte vorübergehend seine Studie mit einem Corona-Impfstoff wegen einer ungeklärten Erkrankung bei einem Probanden. Solche Studienunterbrechungen seien normal und übliche vorsorgliche Maßnahme im Rahmen von klinischen Prüfungen, schreibt das in Deutschland für Medizinsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut.

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