Trick fürs Ehegattensplitting: Nur 0,776 Prozent stellen Antrag auf mehr Augenhöhe
Das Ehegattensplitting benachteiligt Frauen. Mit einem Antrag ans Finanzamt lässt sich der Effekt abmildern. Das nutzen aber nur sehr wenige Paare.
Das Ehegattensplitting zementiert Studien zufolge Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen. Das sogenannte Faktorverfahren könnte diesen Effekt abmildern. Paare, die es in Anspruch nehmen wollen, müssen dafür aber alle zwei Jahre Anträge ans Finanzamt schicken – und das macht kaum jemand.
Im Jahr haben sich nur rund 80.000 Paare dafür entschieden. Das entspricht 0,776 Prozent aller verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmer*innen. Innerhalb der letzten zehn Jahre haben sich die Werte zwar mehr als verdoppelt, aber eben auf sehr niedrigem Niveau. Das ergibt sich aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag, die der taz vorliegt.
Beim Ehegattensplitting können vor allem Paare Steuern sparen, bei denen eine Person deutlich mehr verdient als die andere – in der überwiegenden Zahl der Fälle ist das der Mann. Der Besserverdienende kann dabei für sein Einkommen die Steuerklasse 3 wählen, in dem netto mehr Gehalt bleibt als bei Ledigen. Die Schlechterverdienende kommt dafür in Steuerklasse 5, in der mehr Lohnsteuer abgezogen wird. Der Steuervorteil, der für das Paar in der Summe entsteht, sinkt allerdings, wenn sich die Einkommen der Partner*innen angleichen. In der Praxis führt das häufig dazu, dass Frauen in Teilzeit bleiben. Mehr Arbeit und damit mehr Bruttolohn lohnt sich für das Paar nämlich kaum.
Wählt ein Paar dagegen das Faktorverfahren, profitiert es zusammen zwar ebenfalls gegenüber Ledigen. Der Steuervorteil des Ehegattensplittings verteilt sich aber so auf beide Partner*innen, wie es dem jeweiligen Anteil am Gesamteinkommen entspricht. Heißt in der Praxis also oft: Der Frau bleibt von ihrem Gehalt mehr Netto als im herkömmlichen Verfahren. Entsprechend kann sie auch mehr Elterngeld oder Arbeitslosengeld bekommen – deren Höhe berechnet sich nämlich nach dem Nettoverdienst.
Keine Reform mehr geplant
Die Ampelregierung wollte das Faktorverfahren eigentlich zum Standard machen. Bevor es dazu kam, platzte die Koalition im Herbst 2024 allerdings. Die amtierende Frauenministerin Karin Prien (CDU) hatte vor dem Frauentag am 8. März zwar angeregt, das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting umzuformen und dafür auch das Ampelvorhaben aufzugreifen. Aus der SPD gab es dafür Zustimmung, aus der Union selbst aber Widerspruch.
Und selbst das SPD-geführte Finanzministerium lässt in seiner Antwort an die Linksfraktion keinen Reformwillen durchscheinen. „Eine Reform des steuerlichen Ehegattensplittings ist nicht Gegenstand des Koalitionsvertrages“, heißt es darin. Keine Angaben macht es dazu, wie sich eine mögliche Abschaffung des Ehegattensplittings auf den Gender-Pay-Gap auswirken könnte. Auch auf die Frage, wie die Bundesregierung in ihrer Steuerpolitik Gleichstellungsziele berücksichtigt, gibt das Ministerium keine Antwort.
Die Linken-Finanzpolitikerin Doris Achelwilm kritisiert: „Das Ehegattensplitting stützt alte Rollenbilder, drängt viele Frauen in unbezahlte Care-Arbeit und trägt zur ausgeprägten Altersarmut bei Frauen bei. Die Abschaffung dieser Gleichstellungsbremse ist überfällig.“ Das Faktorverfahren, das für mehr Netto für Frauen sorgen soll, werde in der Praxis kaum genutzt. Und auch der Vorschlag, das Ehegattensplitting in ein Familiensplitting umzuwandeln, wiederhole „die üblichen Denkfehler“: Familien mit kleinem Einkommen spielten darin keine Rolle.
Schere zwischen oben und unten und Mann und Frau
Die Regierungsantwort auf die Linken-Anfrage unterstreicht auch die großen Einkommensunterschiede in Deutschland: Unter allen Paaren, die das Ehegattensplitting nutzen, verdienten die obersten 10 Prozent mit Stand 2021 zusammen mehr als 361 Milliarden Euro jährlich. Darauf fielen über 100 Milliarden Euro Einkommenssteuer an. Entsprechend groß dürfte in dieser Gruppe auch der Splittingvorteil in absoluten Zahlen ausfallen.
Die untersten 10 Prozent verdienten dagegen nur rund 23,5 Milliarden Euro, worauf auch nur rund 360 Millionen Euro Einkommenssteuer entfielen.
Auch die Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern machen Zahlen aus der Antwort noch mal deutlich: Den Angaben zufolge betrugen die Einkommen der Männer in Deutschland im Jahr 2021 zusammen 1.287 Milliarden Euro, die der Frauen nur 691 Milliarden Euro. Das Finanzministerium weist aber darauf hin, dass die Finanzverwaltung die Zahlen nicht ganz präzise nach Geschlecht erfassen könne. Die „Qualität des Merkmals“ sei „stark eingeschränkt“. Tatsächlich geht die Schere in diesem Punkt wohl nicht ganz so stark auseinander.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert