Ehe für alle: Rot-Grün plant Bundesratsinitiative
Einige Länder wollen mit einem Antrag die vollständige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften erreichen. Das soll der Bundesregierung Druck machen.
dpa | Mehrere rot-grün regierte Bundesländer wollen gegen den Widerstand der Bundesregierung die volle Gleichstellung homosexueller Partnerschaften auch in Deutschland durchsetzen. Die niedersächsische Landesregierung hat dazu eine Bundesratsinitiative ausgearbeitet. „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die verfassungswidrige Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften zu beenden“, heißt es in dem Antrag, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
„Dies umfasst die Öffnung der Ehe und die Schaffung eines vollen gemeinschaftlichen Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare.“ Der Antrag soll an diesem Dienstag vom niedersächsischen Kabinett beschlossen werden und wird nach dpa-Informationen bereits von mindestens vier rot-grün regierten Bundesländern unterstützt. Weitere Länder sollen folgen.
So soll nach dem Ja der Iren zu einer Gleichstellung von Ehe und homosexuellen Lebenspartnerschaften dieses Modell auch auf Deutschland übertragen werden. Die Union von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt das ab. Die SPD auf Bundesebene würde das Ansinnen unterstützen, ein solcher Schritt konnte aber nicht im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart werden. Die SPD-Spitze setzt nun darauf, dass die Union nun noch einmal ihre Haltung überprüft.
CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn warnte seine Partei davor, die Wirkung der Diskussion zu unterschätzen. „Wenn wir diese Debatte mit mangelnder Aufrichtigkeit und verletzend führen, dann stoßen wir nicht nur Schwule und Lesben vor den Kopf, sondern auch ihre Familien und Freunde“, sagte Spahn der Tageszeitung Die Welt. Homosexuelle verkörperten mit ihrem Wunsch nach Eheschließung ein modernes Bürgertum. „Da sollten wir stolz sein statt ängstlich.“
In Deutschland gibt es für Schwule und Lesben seit 2001 die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Die ist aber rechtlich nicht mit der Ehe gleichgesetzt, vor allem nicht beim Adoptionsrecht.
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