EZB-Budget für Anleihenkäufe: 1,35 Billionen Euro gegen die Krise

Die Europäische Zentralbank hat ihr Corona-Notprogramm um 600 Milliarden Euro erhöht. Denn die Wirtschaft der Eurozone schrumpft um 8,7 Prozent.

Leuchtspuren vor der EZB bei Nacht

Zentrale der Europäischen Zentralbank: den Geldhahn noch einmal aufgedreht Foto: Arne Dedert/dpa

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Geldhahn noch weiter aufgedreht. Am Donnerstag beschloss die Notenbank, ihr Coronanotprogramm um weitere 600 Milliarden Euro aufzustocken: Nun steht ein Volumen von 1,35 Billionen Euro zur Verfügung, um Anleihen aufzukaufen. Zudem soll das Notprogramm jetzt bis Juni 2021 laufen; bisher war das Ende für Dezember 2020 vorgesehen.

Die EZB-Entscheidung kam durchaus überraschend. Die meisten Bank-Analysten hatten erwartet, dass die Notenbank ihr Anleihenprogramm um maximal 500 Milliarden Euro ausweitet.

Die EZB ist alarmiert, weil die Wirtschaft in der Eurozone in diesem Jahr um 8,7 Prozent einbrechen dürfte. Zudem lag die Inflationsrate im Euroraum im Mai nur noch bei 0,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Sinkende Preise sind jedoch gefährlich, weil es bei fallenden Umsätzen unmöglich ist, Kredite zurückzuzahlen. Die Wirtschaft kann sich nicht erholen, da niemand mehr investiert.

Die Börsen reagierten zunächst erleichtert auf die Nachrichten aus der EZB-Zentrale. Der Euro und auch der deutsche Aktienindex DAX legten kurzzeitig zu.

Ein Zeichen gesetzt

Die EZB wollte offensichtlich ein Zeichen setzen, indem sie so frühzeitig entschied, ihr Corona­notprogramm zu verlängern. Zum einen unterstützt sie damit die Bemühungen der EU-Kommission, die ein Hilfsprogramm von 750 Milliarden Euro auflegen will, von dem vor allem die Krisenländer profitieren sollen.

Zum anderen zeigt die EZB, dass sie sich vom Bundesverfassungsgericht nicht beeindrucken lässt. Die Unabhängigkeit der EZB dürfe nicht in Frage gestellt werden, stellte Notenbankchefin Christine Lagarde am Donnerstag klar.

Die Karlsruher Richter hatten am 5. Mai moniert, dass die EZB ihre Geldpolitik nicht ausreichend erklären würde. Sie agiere daher „nicht verfassungsgemäß“. Allerdings hatten die Richter über Kaufprogramme ab 2015 geurteilt – das Coronanotprogramm fiel nicht darunter. Bei diesem neuen Programm legt die EZB ihr Mandat sehr großzügig aus: Sie kauft vor allem die Anleihen der Krisenstaaten, um die Zinsen für Italien oder Spanien nach unten zu drücken.

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