EU-weite Fluggastdatenspeicherung: Regierung will rasche Einführung
Die Sorge vor heimkehrenden Dschihadisten dient wohl als Grund, die Datenspeicherung voranzutreiben. Die Linke fürchtet „uferloses Wühlen“ in Passagierdaten.
![](https://taz.de/picture/85869/14/FluggastdatenSpeicherung.jpg)
BERLIN dpa | Aus Sorge vor heimkehrenden Terrorverdächtigen will die Bundesregierung nach Medienangaben die umstrittene Einführung einer europäischen Fluggastdatenspeicherung vorantreiben. „Ein Element, um dieser Bedrohung der inneren Sicherheit zu begegnen, ist das Aufspüren verdächtiger Reisebewegungen“, zitiert Spiegel Online aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. „Rückkehrende Dschihadisten bedrohen die innere Sicherheit der EU. Hiergegen ist dringliches Handeln geboten“, heißt es demnach weiter.
Von den Fluggastdaten („Passenger Name Records“, kurz PNR) erhoffe sich die Bundesregierung im Anti-Terror-Kampf wichtige Dienste. So könnten sie etwa Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort von Terrorverdächtigen in Ausbildungscamps oder Kampfgebieten ermöglichen. Zudem würden „Bewegungsprofile von Personen“ erleichtert, die bei den Sicherheitsbehörden im Fokus stünden, schreibe das Ministerium.
Der Innenexperte der Linksfraktion, Andrej Hunko, kritisierte die Haltung der Bundesregierung. Es gehe der Regierung offensichtlich vor allem darum, „nachträglich in Datenbergen zu wühlen“. Er befürchte eine „uferlose Vorratsdatenspeicherung von Flugreisenden“.
Allein zur Unterstützung der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sind nach Schätzungen bisher mehr als 450 Islamisten aus Deutschland in den Nahen und Mittleren Osten ausgereist. Bei ihrer Rückkehr befürchten die Sicherheitsbehörden auch Anschläge in Deutschland.
Die Einführung einer EU-Fluggastdatenspeicherung ist seit langem umstritten. Im Vorjahr hatte das Europaparlament die geplante EU-Richtlinie zur Verwendung von Fluggastdaten blockiert. Die Abgeordneten wandten sich gegen einen Vorschlag der EU-Kommission, Daten von Passagieren, die in die EU ein- oder ausreisen, zentral bis zu fünf Jahre lang zu speichern. Ein Abkommen mit den USA verpflichtet europäische Fluglinien dagegen zur Herausgabe von Passagierdaten für ihre Verbindungen zwischen der EU und den USA.
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