EU-Kommission zu Steuerdeals: Vorteile für Starbucks und Fiat illegal
Mit Steuervorteilen lassen sich Unternehmen ins Land locken. Zwei EU-Staaten haben getrickst und sollen nun von Firmen nicht gezahlte Steuern nachfordern.
In beiden Fällen geht es erstmals um sogenannte Steuervorbescheide (tax rulings). Damit informieren die Behörden Unternehmen im Voraus über die zu erwartende Steuerlast. Das ist an sich nicht illegal – die gewährten Vorteile aber schon. Es gehe um „sehr komplexe Regelungen“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Dadurch seien „Gewinne innerhalb der gleichen Gruppe von einem Unternehmen zum anderen verlagert“ worden. Das kann sich aus Steuergründen lohnen.
Die beanstandeten Regelungen benachteiligten andere Unternehmen, die angemessene Steuern zahlten, sagte Vestager. Es handle sich damit um unrechtmäßige staatliche Beihilfen. Die vorteilhaften Regelungen müssen nun ein Ende finden.
Bei Starbucks geht es konkret um die Starbucks Manufacturing EMEA BV, die einzige Kaffeerösterei der Gruppe in Europa und um Vorteile, die sie seit 2008 erhalten hat. Sie verkauft und vertreibt gerösteten Kaffee und andere Starbucks-Produkte wie Becher oder Gebäck. Die Rösterei zahlte einer in Großbritannien ansässigen Starbucks-Tochter Alki sehr hohe Lizenzgebühren für Know-How, so die EU-Kommission – dadurch werde ein großer Teil der versteuerbaren Gewinne zu Unrecht an Alki weitergereicht. Alki wiederum müsse weder in Großbritannien noch in den Niederlanden Körperschaftssteuer zahlen.
Weiterhin erhielt ein Schweizer Zweig von Starbucks von der Rösterei in den Niederlanden einen überhöhten Preis für grüne Kaffeebohnen. Das verringerte die Steuergrundlage der Rösterei künstlich, so die europäischen Wettbewerbshüter.
Weitere Ermittlungen in Bezug auf Apple und Amazon
Bei Fiat nimmt die EU-Kommission eine Regelung aus dem Jahr 2012 ins Visier. Die Fiat-Finanztochter Fiat Finance and Trade konnte laut EU-Kommission etwa ihr Eigenkapital künstlich herunterrechnen – die Behörde spricht von „wirtschaftlich nicht gerechtfertigten Annahmen und Anpassungen nach unten“. Dadurch konnte das Unternehmen die Steuern verringern.
Das Luxemburger Finanzministerium wehrte sich umgehend gegen die Darstellung der Brüsseler Wettbewerbshüter: “Luxemburg teilt nicht die Schlussfolgerungen der Kommission im Fall Fiat Finance and Trade und behält sich alle rechtlichen Schritte vor. Luxemburg wird die Entscheidung der Kommission und deren Begründung eingehend prüfen.“
Weitere Ermittlungen der EU-Kommission sind noch im Gange. Dabei geht es um Apple in Irland, Amazon in Luxemburg und um eine belgische Steuerregelung.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Müntefering und die K-Frage bei der SPD
Pistorius statt Scholz!
Kampf gegen die Klimakrise
Eine Hoffnung, die nicht glitzert
Rentner beleidigt Habeck
Beleidigung hat Grenzen
Unterwanderung der Bauernproteste
Alles, was rechts ist
Angeblich zu „woke“ Videospiele
Gamer:innen gegen Gendergaga
Die Brennelementefabrik und Rosatom
Soll Lingen Außenstelle von Moskaus Atomindustrie werden?