EU-Debatte um das Innovationsprinzip: Giftiges Wort macht Karriere
Neue Ideen statt Vorsorge, so will es die Industrie. Kritiker des Innovationsprinzips fürchten eine Gefahr für Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Am Mittwoch stimmt das Europäische Parlament über das Forschungsprogramm „Horizon Europe“ für die Jahre 2021 bis 2027 ab. Darin soll erstmals das Innovationsprinzip verankert werden. Dann soll die „Festlegung innovationsfreundlicher Rechtsvorschriften“ durch die EU-Kommission folgen. Der Bundestag hat bereits am vergangenen Freitag darüber diskutiert. Setzt sich das Prinzip durch, ändert sich der Umgang mit Risiken grundlegend, warnen die Grünen sowie ein Bündnis von rund 60 Umwelt-, Verbraucherverbänden und Organisationen wie Greenpeace und dem europäischen Gewerkschaftsverbund ETUC.
Bislang ist in der deutschen und europäischen Umwelt- und Gesundheitspolitik das „Vorsorgeprinzip“ verankert. Anders gesagt: die Vorsicht. Demnach müssen Firmen, die eine Chemikalie auf den Markt bringen wollen, nachweisen, dass es keine Schäden für Mensch und Umwelt gibt. Gibt es begründete Bedenken, können Behörden und Regierungen Auflagen machen – bis hin zum Verbot.
Die Erdüberhitzung aufhalten, den Plastikmüll eindämmen, den Unkrautvernichter Glyphosat mit seiner mutmaßlichen Krebsgefahr stoppen – das klappt mit dem Vorsorgeprinzip bisher nicht. Aber es kann in den oft hitzigen Debatten um Genehmigungen zwischen Vertretern der Industrie, der Bauern, der Umwelt- und Verbraucherlobby entscheidend sein.
„Bedenken-Second-Prinzip“
Ein paar Beispiele: Die EU-Agrarminister haben 2018 den Einsatz von Insektengiften auf den Feldern verboten, weil sie die Orientierung der Bienen stören und töten können. Dabei gab es Experten, die versuchten, die Aussage zu relativieren, dass die Stoffe entscheidend sind für das Schwinden der Bienen.
Zweitens: Als Großbritannien zu Zeiten von BSE gegen das Verbot, Rindfleisch zu exportieren, das Gesetz bemühte, scheiterte es – der Europäische Gerichtshof bezog sich auf das Argument der Vorsorge. Oder: Jahrelang wurden Babyflaschen mit der Chemikalie Bisphenol A hergestellt, bevor bekannt wurde, dass er Unfruchtbarkeit, Diabetes und andere Übel auslösen kann.
Noch streiten die Wissenschaftler aber. Die Industrie setzt den Stoff sorglos auch für Kassenbons und Lebensmittelverpackungen ein. Aus Babyflaschen ist er mittlerweile verbannt – aus Vorsicht.
Diese Vorsicht dürfe nicht aufgegeben werden zugunsten einer „industriefreundlichen Folgeabschätzung“, erklären die Grünen in einem offenen Brief an den EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker und die zuständigen Ministerinnen der Bundesregierung. Die Befürworter des Innovationsprinzips wie FDP-Chef Christian Lindner erklären, es solle das Vorsorgeprinzip nicht ablösen, sondern „gleichberechtigt“ mit ihm sein.
Grünen-Politiker Harald Ebner spricht vom „Bedenken-Second-Prinzip“. Er hält auch nichts vom Argument, dass sich das Auto, die Röntgentechnik, der Strom gar nicht erst durchgesetzt hätten, wäre das Vorsorgeprinzip nicht erst seit den 70er Jahren, sondern schon immer da gewesen. Ebner: „Digitalisierung, Internet, Smartphones, aber auch erneuerbare Energien – das alles kam erst, als das Vorsorgeprinzip längst galt.“
Offener Brief an EU-Behörden
Der Streit begann spätestens im Oktober 2013, damals schrieben zwölf Chefs von Unternehmen wie Bayer und BASF einen offenen Brief. Sie wandten sich an die Präsidenten von EU-Kommission, Rat, und Parlament und schlugen das Innovationsprinzip vor. Im November 2014 folgte ein weiterer Vorstoß – mit 22 Chefs. Dahinter stand der industrienahe Verband European Risk Forum – getragen nicht nur von der Chemie- und Pharma-, sondern etwa auch von Auto und Tabakindustrie.
Als die Bundesregierung dann 2016 Anbauverbote für Genpflanzen neu regeln wollte, tauchte das Innovationsprinzip plötzlich in einem Gesetzesentwurf dazu auf. Da zielte es auf eine leichtere Anerkennung von neueren umstrittenen gentechnischen Verfahren wie Crispr Cas ab. Damals scheiterte das Gesetz und das Wort kam somit nicht durch. Anders ist das im „Bundesbericht Forschung und Innovation 2018“. Dort findet es sich wieder und dazu heißt es: „Ein Ziel muss es sein, Regelungen zum Schutz des Menschen und der Umwelt so zu formulieren, dass diese Regelungen Innovationen nicht erschweren oder gar verhindern.“
Sollte der Text inklusive dem Wort Innovationsprinzip nach der Abstimmung an diesem Mittwoch im EU-Parlament in Straßburg in den nächsten Monaten endgültig von den EU-Institutionen verabschiedet werden – die Industrie dürfte es freuen.
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