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E-MobilitätBerlin muss Rollerfahren lernen

Die E-Tretroller verstopfen die Bürgersteige der Hauptstadt. Aber los werden wir sie wohl nicht mehr. Deshalb müssen Regeln her.

Sucht da jemand einen Parkplatz? Foto: dpa

Es muss ein Weg gefunden werden, die in Berlin omnipräsenten Leih-E-Tretroller geordnet zu nutzen – verschwinden werden sie nämlich erst einmal nicht mehr. Mehrere tausend E-Tretroller sind inzwischen in der Stadt stationiert, von fünf verschiedenen Anbietern. Die wollen mit den Fahrgeräten Geld verdienen und fluten die Straßen geradezu mit ihren überwiegend grünen und roten Rollermodellen. Das dürfen sie, weil Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) meint, mit den Rollern könne man Autos aus den Städten verdrängen – eine gewagte These, von der er sich in naher Zukunft aber sicher nicht abbringen lassen wird. Das Ego des Bayern ist größer als der momentane Roller-Nutzen.

Die Tretroller stehen vor allem in der Gegend herum, auf Gehwegen zum Beispiel. Dort sind sie ein Teil des Stadtbilds Berlins geworden, das viele ärgert. Aber sie sind eben auch Teil einer Bundes­strategie mit dem Namen Verkehrswende. Dass sie Fußgänger stören und oft zur Gefahrenquelle werden, muss deshalb schnell aufhören.

In dieser Woche hat sich die Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) mit Vertretern der fünf Tretroller-Anbieter getroffen. Dabei waren auch Polizeipräsidentin Barbara Slowik und die drei BezirksbürgermeisterInnen von Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte. Sie wollen für mehr Roller-Akzeptanz in der Bevölkerung sorgen, das klingt nobel. Aber es ist ja richtig: Den Verkehr wenden können die Roller, wenn sie es denn überhaupt können, nur dann, wenn sie von den Berlinern ordentlich genutzt werden. Die politisch Verantwortlichen planen jetzt, Auto- in Scooter-Parkplätze umzuwandeln. Dort sollen die Tretroller dann abgestellt werden, nicht mehr auf Gehwegen.

Grundsätzlich entstünden zwei Vorteile: Auf dem Bürgersteig müssten Fußgänger nicht mehr länger im Slalom um abgestellte Roller herumlaufen und auf den Berliner Straßen wäre weniger Platz für parkende Autos. Der Senat würde ein deutliches Zeichen setzen: Dicke SUVs haben in der Innenstadt keinen Platz mehr, dafür die schlanken Scooter. Und, noch ein Vorteil: Der Senat könnte die Anbieter zur Kasse bitten. Rechtlich ist es nicht möglich, das Aufstellen der Roller mit einer Gebühr zu belegen. Parken aber darf kosten – vielleicht als Pauschale, abhängig von der Anzahl der verteilten Tretroller in der Stadt.

Das Ego von Andreas Scheuer ist größer als der momentane Roller-Nutzen

Aber die Pläne haben einen Haken: Sie können nur funktionieren, wenn ein striktes Parkverbot auf Gehwegen beschlossen und vor allem umgesetzt wird. Davon ist bisher keine Rede. Mit weißer Farbe auf den Boden gemalte Roller werden kaum einen Touristen dazu bringen, die Gefährte nur noch in genau diesen Flächen abzustellen.

Seit knapp acht Wochen sind die Tretroller in Berlin erlaubt und präsent. Dass sie kommen würden, war vorher klar. Und es gab zahlreiche Städte in Europa, die als Vorbild hätten dienen können. Das Parken auf Gehwegen hätte von Anfang an verboten sein müssen. Dann hätten die Anbieter eine Lösung für das Problem finden müssen, wo die Roller stehen können.

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6 Kommentare

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  • Berlin kann das Parken der Roller auf Gehwegen nicht verbieten. In der entsprechenden Verordnung des Bundes heißt es ausdrücklich, dass für das Abstellen der Roller die Regeln für Fahrräder entsprechend gelten. Diese Regeln kann das Land nicht einschränken.

    Ferner, wie möchte das Land verhindern, dass auf diesen Rollerparkplätzen zukünftig Fahrräder abgestellt werden? Abschleppen?

    • @DiMa:

      Genau das habe ich vorgeschlagen, lies nochmal nach. Wobei Abschleppen das Vorgehen nicht so ganz trifft, Wegtragen würde besser passen.

  • Genauso wie falsch geparkte Autos abgeschleppt werden können empfehle ich folgendes: alle auf Gehwegen herumliegenden bzw. -stehenden E-Roller einsammeln (vielleicht durch eine von der Berliner Polizei und der BSR temporär zu diesem Zweck gebildeten Special Taskforce) und deponieren, die jeweiligen Betreiberfirmen müssen dann halt Bußgeld zahlen um sie wieder zu bekommen, in einer Höhe, die noch unter dem Anschaffungspreis eines neuen Rollers liegen sollte, damit es sich nicht lohnt, die Dinger einfach abzuschreiben. Ergäbe eine Zeitlang bestimmt eine Einnahmequelle für die Stadt und hätte erzieherische Wirkung.

    • @KommissarBlind:

      Das ist eine tolle Empfehlung. Und auf welcher gesetzlichen Grundlage soll das passieren?

      • @Yodel Diplom:

        Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Schon jetzt darf mensch auf der Straße und auf dem Gehweg nicht einfach machen, was ihm gefällt, schon mal gar nicht, wenn es sich um komerzielle Aktivitäten handelt. Der Stehroller-Verleih ist ein Geschäft, die Vehikel sind die Ware. Rechtliche Grundlagen fallen nicht einfach vom Himmel, sondern werden gemacht oder geändert. Und wenn Berlin in diesem Fall nicht kompetent ist, dann kann es sich zumindest für das Schaffen entsprechender Rechtsgrundlagen einsetzen.

        • @KommissarBlind:

          Ah, verstehe, also im Prinzip das was im Artikel steht.