Durchsuchungen in Freiburg: Razzien wegen Indymedia-Ermittlungen waren rechtswidrig
Fünf Linke wurden 2023 durchsucht, die ein Archiv von „Indymedia linksunten“ betrieben haben sollen. Nun erklärte ein Gericht: Das war rechtswidrig.
Es war ein Großeinsatz: Gleich fünf Freiburger Linke wurden am 2. August 2023 von der Polizei durchsucht, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Der Vorwurf: Die vier Männer und eine Frau sollen die 2017 vom Bundesinnenministerium verbotene linke Onlineplattform „Indymedia linksunten“ weiterbetrieben haben. Und die Beamten sammelten einiges ein: Laptops, Smartphones, Festplatten, USB-Sticks, SD-Karten – insgesamt knapp 200 Datenträger.
Nun entschied das Landgericht Karlsruhe, dass die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen rechtswidrig waren. Und das Gericht teilte ordentlich gegen die Staatsanwaltschaft aus. Die damals für die Durchsuchungsbeschlüsse angeführten Anhaltspunkte seien „äußerst zweifelhaft“ gewesen, der Anfangsverdacht gegen die Freiburger:innen habe „im Grenzbereich zu bloßen Vermutungen“ gelegen, heißt es in dem Beschluss, der der taz vorliegt.
Die Plattform „Indymedia linksunten“ hatte sich 2007 von der Indymedia-Hauptplattform abgespalten und war 2009 online gegangen. Jeder und jedem war es dort möglich, politische Debattenbeiträge, Veranstaltungsankündigungen, aber auch Bekennerschreiben zu militanten Aktionen einzustellen. Wegen Letzterem hatte das Bundesinnenministerium die Plattform schließlich verboten. „Indymedia linksunten“ wurde offline genommen.
Nicht das erste Verfahren gegen die Beschuldigten
Bereits damals wurde den fünf Freiburger:innen vorgeworfen, die Plattform zu betreiben – und auch da schon wurden sie durchsucht. Der Verdacht ließ sich nicht erhärten, das Verfahren wurde eingestellt. Im Januar 2020 aber tauchte eine Archiv-Version von „Indymedia linksunten“ wieder im Internet auf. Man wolle „zehn Jahre Bewegungsgeschichte wieder zugänglich machen“, hieß es dazu anonym. „Kein Staat und keine Polizei kann uns daran hindern.“
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nahm daraufhin wieder Ermittlungen gegen das Quintett auf – und ließ die Personen im Sommer 2023 durchsuchen. Der Vorwurf: Sie hätten „Indymedia linksunten“ rechtswidrig weiterbetrieben und damit gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen.
Die Beschuldigten waren gegen die Razzien juristisch vorgegangen. Bereits Ende Dezember hatte das Landgericht Karlsruhe diese Durchsuchungen für rechtswidrig erklärt – nun liegt auch die Begründung vor. Und diese ist deutlich. Es gebe „erhebliche Zweifel“, dass gegen die fünf überhaupt ein konkreter Anfangsverdacht vorlag. Angeführte Belege seien „vage“, andere Aspekte, die die Beschuldigten entlasteten, seien „gänzlich unberücksichtigt“ geblieben.
So stimme schon im Durchsuchungsbeschluss der Zeitpunkt nicht, ab wann das Archiv von „Indymedia linksunten“ online war. Was die Frage aufwerfe, „ob durch den Ermittlungsrichter überhaupt eine genauere Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Webseiten und Zeitpunkten erfolgt ist“. Auch seien Ausführungen zum Archiv selbst „wenig bis nicht valide“.
Nachhaltiger Rechtskampf als Indiz für die Schuld
Auch habe eine „Beweislastumkehr“ stattgefunden. Denn ein Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete, dass nie bewiesen worden sei, dass sich „Indymedia linksunten“ aufgelöst habe – statt deren Fortexistenz nachzuweisen. Der „nachhaltige“ Rechtskampf der fünf Freiburger:innen gegen das Verbot sei außerdem als Indiz gewertet worden, dass diese die ursprüngliche Plattform weiterbetreiben wollten und damit Teil des verbotenen Vereins waren. Das Landgericht sieht auch hier eine „bedenkliche Argumentation“, die Personen von „zulässigem juristischen Vorgehen“ abhalten könne.
Das Gericht urteilte zudem, dass die Durchsuchungen unverhältnismäßig gewesen seien, weil die Staatsanwaltschaft zunächst Anfragen an die Verfassungsschutzbehörden zu dem Archiv hätte richten können. Oder klären müssen, ob ein Datentransfer für das Archiv auch für Außenstehende, die vorher nichts mit „Indymedia linksunten“ zu tun hatten, möglich war.
Erfolgreich waren die Durchsuchungen auch so nicht: Die damals beschlagnahmten Datenträger waren fast alle verschlüsselt. Das Landeskriminalamt konstatierte am Ende, dass sich keine Verbindung der Beschuldigten zu dem Archiv erhärten ließ. Das Verfahren wurde im Mai 2025 eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Im Ergebnis wurde damit bis heute niemand für den Betrieb von „Indymedia linksunten“ oder das spätere Archiv verurteilt.
Erneute Schlappe für Staatsanwaltschaft
Es ist auch nicht die erste Schlappe der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bei ihren „Indymedia linksunten“-Ermittlungen. Ein Redakteur des Radiosenders Radio Dreyeckland hatte zuvor in einem Onlineartikel zu dem „linksunten“-Archiv verlinkt. Auch das sah die Staatsanwaltschaft als Unterstützung einer verbotenen Vereinigung und ließ ihn durchsuchen. Der Redakteur wurde 2024 freigesprochen.
Die fünf nun vor Gericht erfolgreichen Freiburger:innen äußerten sich vorerst nicht zu dem Beschluss. Die Autonome Antifa Freiburg aber kritisierte in einer Erklärung, wie das Quintett „auf dem Rechtsweg kriminalisiert“ wurde. Die Gruppe betonte: „Heute wäre eine Open-Posting-Seite mit aktiver und aktiv moderierter Kommentarspalte wie ‚Indy linksunten‘ im Kampf gegen die AfD und Fake News wichtiger denn je.“
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