Doppelte Staatsbürgerschaft: CDU-Antrag für Aufkündigung

Der CDU-Parteitag in Essen will die Optionspflicht wieder einführen. Erst 2014 hatte sich die Koalition auf den Kompromiss zur doppelten Staatsbürgerschaft geeinigt.

Ein Mann hebt den Zeigefinger

Selbst Innenminister Thomas de Maizière warnt vor möglichen Folgen Foto: dpa

ESSEN dpa | Die CDU will nach einer heftigen Debatte auf dem Parteitag den Kompromiss mit der SPD zur doppelten Staatsbürgerschaft aufkündigen. 319 Delegierte stimmten am Mittwoch in Essen für einen Antrag der Jungen Union, die sogenannte Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern wieder einzuführen. 300 Delegierte votierten dagegen.

Dabei geht es hauptsächlich um Kinder türkischer Eltern, die sich zwischen 18 und 23 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden sollen. Das entsprach der Gesetzeslage bis 2014, wurde dann aber nach einer Vereinbarung von Union und SPD in der Bundesregierung geändert.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte in der Debatte noch gemahnt, es sei nicht schön, einen Kompromiss wieder zu kippen. Er kenne auch keinen möglichen Koalitionspartner, mit der die CDU das Votum gegen die doppelte Staatsbürgerschaft durchsetzen könnte. Außerdem werde den betroffenen jungen, in Deutschland aufgewachsenen Menschen vor den Kopf gestoßen. Die CDU sei auch mit dem Kompromiss grundsätzlich gegen die doppelte Staatsbürgerschaft, akzeptiere aber Ausnahmen. „Wir wollen das nicht rückabwickeln.“

CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn rief dann aber unter Jubel von Delegierten, natürlich müsse man in einer Koalition Kompromisse machen, „aber wir sind hier auf einem Parteitag“. Es sei keine Zumutung, den jungen Menschen eine bewusste Entscheidung abzuverlangen.

Bis 2014 wurden in Deutschland geborene Kinder von Ausländern zu Deutschen und behielten zunächst auch die Staatsangehörigkeit der Eltern. Zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr mussten sich die meisten aber entscheiden und einen ihrer beiden Pässe abgeben. Seit Dezember 2014 können diese Kinder neben der Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche dauerhaft behalten.

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