Diskussionen um die Ausbildungszulage: Der Gewerkschaftsbund verteidigt die Umlage
Der DBG verteidigt die Einführung der Ausbildungszulage für Berliner Unternehmen. Die Kritik der Arbeitgeber bezeichnet die Gewerkschaft als „Mythos“.
In der Debatte über die Einführung der Ausbildungsumlage für Berliner Unternehmen verteidigt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) das geplante Gesetz. Berlin sei, was das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bei den Ausbildungsplätzen angeht, im bundesweiten Vergleich mit Abstand auf dem letzten Platz, sagte Heiko Glawe, Abteilungsleiter für berufliche Bildung, bei einem Pressegespräch am Montag: „Der Markt hat das Problem bislang noch nicht gelöst.“
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) kritisiert die Umlage als „Strafabgabe“ und „Bürokratie-Monstrum“. Auch die Notwendigkeit des Gesetzes stellen die Unternehmer:innen immer wieder infrage. „Jedes Jahr gibt es Tausende unbesetzte Ausbildungsplätze“, sagte IHK-Präsident Sebastian Stietzel bei einer Diskussionsveranstaltung mit Kiziltepe am vergangenen Mittwoch.
Das Problem seien also nicht zu wenige Ausbildungsplätze, sondern der Mangel an geeigneten Bewerber:innen. Viele Schulabgänger:innen würden den Anforderungen einer Ausbildung heute nicht mehr genügen, lautete die Kritik vieler Unternehmer:innen. Wegen der finanziellen Belastung drohten einige Unternehmen damit, Arbeitsplätze nach Brandenburg auszulagern.
Der DGB bezeichnet viele der Kritikpunkte der IHK als „Mythen“. „Die Statistiken geben nicht her, dass es in Berlin zu wenig Auszubildende gibt“, sagt Glawe. Laut einem Bericht des Bundesinstituts für Berufsbildung sei Berlin bei der Besetzung unbesetzter Ausbildungsstellen in der Spitzengruppe, während die Zahl erfolgloser Bewerbungen besonders hoch sei.
„Strafabgabe“ – eine irreführende Bezeichnung
Auch die Bezeichnung „Strafabgabe“ sei irreführend, sagt Glawe. Laut dem Gesetzesentwurf werden die Einnahmen unter den Unternehmen aufgeteilt. Davon würden besonders kleine und mittelständische Unternehmen profitieren. Nur größere Betriebe mit 100 bis 500 Mitarbeitenden müssten unterm Strich zuzahlen.
Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen einen Anteil des Bruttogesamtlohns in einen Fonds zahlen. Daraus bekommen Unternehmen wiederum einen Teil der Ausbildungsvergütung erstattet. Kleinstunternehmen sollen von der Regelung ausgenommen werden.
Laut Arbeitssenatorin Kiziltepe tritt das Gesetz nur in Kraft, falls es die Berliner Unternehmen bis Ende 2025 nicht schaffen, 2.000 Ausbildungsplätze mehr als im Vergleich zu 2023 zu schaffen. Aktuell sind es 700 mehr.
Der DGB verweist als Positivbeispiel auf das Baugewerbe, in dem es schon seit den 1970er Jahren einen tariflich festgelegte Ausbildungsumlage gibt. „Für uns als Bauhauptgewerbe ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar“, sagt Christine Heydrich, Geschäftsführerin der Sozialkassen der Bauwirtschaft. Die Initiative für die Umlage kam damals von der Arbeitgeberseite. Sie habe geholfen, die Ausbildungsquote von 1,8 Prozent auf dauerhaft über 5 Prozent zu steigern. „Wir brauchen einen hohen Anteil an Azubis, um in Zukunft den hohen Fachkräftebedarf zu decken“, sagt Heydrich.
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