Diskriminierung am Mietmarkt: Grüne wollen Türen öffnen
MigrantInnen, Alleinerziehende und andere suchen oft vergeblich nach einer Bleibe. Eine neue Anlaufstelle beim Senat soll Abhilfe schaffen.
Der Unterstützer einer Flüchtlingsfamilie freut sich, eine freie Wohnung ausfindig gemacht zu haben. Er nimmt Kontakt mit dem Vermieter auf, der bietet einen Besichtigungstermin an. Als der Unterstützer jedoch offenlegt, dass er die Wohnung nicht für sich, sondern für eine syrische Familie sucht, wird es plötzlich schwierig. „Die Bereitschaft, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, ist gleich null“, berichtet am Montag Remzi Uyguner von der neuen Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.
150 Bewerbungen und 40 Besichtigungen seien nötig gewesen, um eine Wohnung für eine syrische Familie mit einem Kleinkind zu bekommen, erzählt auch eine ehrenamtliche Flüchtlingshelferin. Insbesondere private Vermieter verlangten oft Einkommensnachweise, „die kein Geflüchteter nach ein bis zwei Jahren Aufenthalt hier erfüllen kann“.
Dass bestimmte Gruppen bei der Wohnungssuche benachteiligt werden, ist nicht neu. Doch mit dem enger werdenden Wohnungsmarkt verschärft sich das Problem, die Vermieter können zwischen mehr potenziellen Mietern wählen – und sieben die aus, die ihnen nicht genehm sind. „Ich gehe davon aus, dass die Zahl der Betroffenen stark zunimmt“, sagt Christiane Droste vom wissenschaftlichen Forschungsbüro Urbanplus, das die Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gemeinsam mit dem Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg betreibt. Auch Antidiskriminierungsstellen in Berlin und Potsdam beobachteten seit 2016 einen Zuwachs an Beratungsbedarf, heißt es in einem Gutachten im Auftrag des Senats.
Um gegenzusteuern, hat Rot-Rot-Grün im Juli eine eigene Fachstelle ins Leben gerufen. „In Berlin dürfen weder Kopftuch noch Kippa noch ein Rollstuhl ein Nachteil bei der Wohnungssuche sein“, sagt Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) beim Pressegespräch am Montag. Seit dem Start hatte die Fachstelle 25 Anfragen.
Artikel 3 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, niemanden aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft etc. zu diskriminieren. Allerdings gilt das nicht für den Privatrechtsverkehr.
Hier greift das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen "aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen".
Wer aufgrund dieser Merkmale meint, auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert worden zu sein, kann vor Gericht ziehen und eine Unterlassung und Entschädigung verlangen.
Allerdings gilt das Gleichbehandlungsgesetz laut Christiane Droste vom Forschungsbüro Urbanplus nur für Vermieter mit mindestens 49 Wohneinheiten – und damit nur für ein Drittel des Wohnungsmarktes. (all)
Drei Viertel davon betrafen Geflüchtete, erzählt Berater Uyguner. Marc Butzbach, Sozialarbeiter in einem AWO-Heim in Buch, erzählt, im Schnitt hätten in den letzten Jahren nicht mehr als drei Personen oder Familien pro Monat aus dem Heim heraus eine Wohnung gefunden: „Viele wohnen seit mehr als zwei Jahren hier.“
„Uns ist aber wichtig, alle von Diskriminierung Betroffene zu erreichen“, sagt auch Droste. Nicht nur Menschen mit anderer Herkunft, auch Alleinerziehende oder Arbeitslose erlebten Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt, so Uyguner. Wann es sich um Diskriminierung handelt und wann nicht, ist umstritten. „Aus Sicht des Vermieters handelt es sich dabei nicht um Diskriminierung, er muss sein Eigentum wirtschaftlich verwalten“, sagt Uyguner.
Soziale Träger in der Behindertenhilfe berichten ebenfalls von einer steigenden Zahl Ratsuchender: Barrierefreier Wohnraum ist Mangelware, insbesondere für WBS-Berechtigte gebe es kaum bezahlbare Optionen.
Christiane Droste, Urbanplus
Uyguner und seine Kollegen dokumentieren die Vorfälle. Sie nehmen Kontakt mit dem Vermieter auf. Fruchtet das nicht, gehen sie bei Wohnungsunternehmen auf die Leitungsebene – und im Zweifel auch an die Öffentlichkeit. So erzeugen sie Druck. „Viele Vermieter wollen ihren Namen nicht in der Presse lesen“, so Uyguner.
Seit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt, kann Diskriminierung etwa aufgrund der Herkunft auch juristisch verfolgt werden (siehe Kasten). Die Fachstelle berät und begleitet die Betroffenen, klagen müssen die Menschen allerdings selbst. Ziel der Fachstelle ist es, Diskriminierung sichtbar machen. „Wir wollen aber auch eine Kultur des fairen Vermietens erreichen“, so Droste. Wünschenswert sei etwa die Selbstverpflichtung von Wohnungsunternehmen.
Tatsächlich hatte sich der Senat erst im Frühjahr mit den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf Entlastungen für MieterInnen mit geringem Einkommen geeinigt. Etwa 15.000 Wohnungen werden jährlich in den kommunalen Wohnungsgesellschaften frei – rund 2.250 davon sollen besonders Bedürftigen wie Geflüchteten oder von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen vorbehalten sein.
Ob die Wohnungsgesellschaften sich an diese Vorgaben halten, soll die bei der Stadtentwicklungsverwaltung angesiedelte Wohnraumversorgungsanstalt kontrollieren. „Bisher ist die Fluktuation bei den Vermietungen nicht so hoch, dass wir uns dazu äußern können“, sagt Vorstandsmitglied Jan Kuhnert. „Aber natürlich beobachten wir das, insbesondere auch in den Quartieren, die von dieser Regelung ausgenommen sind.“ In sozialen Brennpunkten müssen sich Wohngesellschaften nämlich nicht an die Quotenregelung halten.
Anfang 2015 hatte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in einem aufsehenerregenden Fall türkischen und arabischen Familien 30.000 Euro Schadenersatz zugesprochen, weil der Vermieter von ihnen höhere Mieten verlangte als von anderen Familien im Haus. Ein Einzelfall, der gut ausging? Das wird die Fachstelle zukünftig vielleicht auch zeigen.
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