Discounter wegen Plagiat verurteilt: Lidl verstößt gegen Patentrecht

Ein veganer Milchmacher war der Verkaufshit von Lidl – und ein Plagiat, das seinen Erfinder ruinierte. Nun soll er vom Discounter entschädigt werden.

Milch läuft über in einem Glas

Patentstreit um veganen Milchmacher Foto: Sebastian Gollnow/dpa

MADRID taz | Andoni Monforte kann es kaum glauben: „Wir haben gegen Lidl, Teil des zweitgrößten Einzelhandelskonzerns weltweit, vor Gericht gewonnen“, erklärt der Chef des kleinen Unternehmens Chufamix SL im ostspanischen Valencia zufrieden. Es geht um seine Erfindung, den „Vegan Milker“. Mit dem Becher, einem Filter und einem Stößel, lässt sich schnell und billig vegane Milch jeder Art herstellen.

Vor drei Jahren kopierte Lidl, so Monforte, den „Vegan Milker“ und verkaufte ihn als „Ernesto Veggie Drink Maker“ weit unter dem Preis des Originals. Und das, obwohl Monforte seinen „Veggie Milker“ beim europäischen Patentamt in München sowie in Spanien, Mexiko, China und den USA hatte schützen lassen.

„Sie haben selbst die Zeichnungen in der Gebrauchsanweisung kopiert“, beschwert sich Monforte, der umgehend in Spanien wegen Patentverstoß vor Gericht zog. Anstatt den Fehler einzugestehen, erklärte ihm daraufhin Lidl den juristischen Krieg und zog seinerseits gegen Chufamix SL in Deutschland vor Gericht. Das Landgericht Mannheim sollte feststellen, ob überhaupt ein Patentverstoß vorliegt.

Der Schuss ging nach hinten los. Das Landgericht gab Monforte nun recht. Lidl wurde verurteilt, „es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro – ersatzweise Ordnungshaft – oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den jeweiligen Geschäftsführern der Klägerin, zu unterlassen Vorrichtungen zur Getränkeherstellung, durch die Wirkung eines Pürierelements oder -systems (...), in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen und/oder zu den vorgenannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen (...)“.

Monforte kann Entschädigung gebrauchen

Außerdem muss laut dem Urteil Lidl offenlegen, wie viele „Ernesto Veggie Drink Maker“ in Umlauf gebracht wurden. Diese Angaben seien notwendig, um eine Entschädigung zu errechnen. Die kann Monforte gut gebrauchen, denn nachdem Lidl seinen „Veggie Drink Maker“ auf den Markt brachte, kündigten fast alle Abnehmer die Verträge mit Monforte.

Keiner wollte mehr das wesentlich teurere Original. Es wurde nicht wie die Lidl-Ernesto-Produkte in China, sondern komplett in Spanien hergestellt. Während das Original rund 40 Euro kostete, verlangte Lidl für die Kopie zwischen 6,99 und 9,99 Euro.

„Chufamix wurde in der Veganerszene über Nacht vom Kultobjekt zum überteuerten Produkt“, sagt Monforte. Seit der Markteinführung 2013 hatte er über 60.000 Chufamix verkauft. Dann ging der Umsatz wegen des Lidl-Geräts steil nach unten. Monforte war ruiniert.

Verletzung des Patentschutzes

Im 23-seitigen Urteil untersuchen die Mannheimer Richter jedes Details des Patents und kommen, wie das umfangreiche Gutachten des Patentamtes in Spanien auch, zum Schluss, dass es ich beim Lidl-Gerät um eine Verletzung des Patentschutzes handelt.

Monforte wartet jetzt, ob Lidl in Berufung geht oder nicht. Außerdem hofft er auf ein zweites Verfahren in Deutschland. Denn Lidl hat vor dem Bundespatentgericht sein Patent als solches angezweifelt. Und in Spanien steht das Strafverfahren aus, das Monforte gegen Lidl wegen des Patentverstoßes eingeleitet hat. „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu laufenden Verfahren keine Stellung nehmen“, hieß es zum Urteil aus der Lidl-Pressestelle.

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