Digitalisierung im Gesundheitswesen: Bär will Abstriche beim Datenschutz
Die Deutschen seien „zu zögerlich“, sagt Staatsministerin Dorothee Bär. Sie fordert eine Datenschutz-Lockerung zum Zweck der Digitalisierung im Gesundheitswesen.
dpa | Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) fordert Abstriche beim deutschen Datenschutz, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu forcieren. „Wir haben in Deutschland mit die strengsten Datenschutzgesetze weltweit und die höchsten Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre. Das blockiert viele Entwicklungen im Gesundheitswesen, deshalb müssen wir da auch an der einen oder anderen Stelle abrüsten, einige Regeln streichen und andere lockern“, sagte Bär der Welt am Sonntag. Die Deutschen seien „insgesamt bei allem zu zögerlich und zu sehr von Ängsten getrieben und gehemmt“.
Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hatte Ende November ergeben, dass der digitale Fortschritt mit seinen Chancen für die Gesundheitsversorgung bei Patienten in Deutschland längst nicht ausreichend ankomme. In der internationalen Erhebung landete das deutsche Gesundheitswesen beim Thema Digitalisierung abgeschlagen auf Platz 16 von 17 untersuchten Staaten.
Die Deutschen Stiftung Patientenschutz warnte vor Abstrichen beim Datenschutz. Im Gesundheitswesen gehe es um die sensibelsten Daten überhaupt, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. „Die Menschen müssen sicher sein, dass Informationen über ihre Krankheit und Therapie nicht ungeschützt für jedermann zugänglich sind.“ Die Datenschutz-Grundverordnung der EU lasse das auch gar nicht zu. Bär und Gesundheitsminister Jens Spahn sollten ein Bundesamt für die Digitalisierung im Gesundheitswesen schaffen. „So kann unter höchsten Sicherheitsstandards eine einheitliche und dynamische Plattform geschaffen werden“, erklärte Brysch.
Auf eine grundsätzliche Struktur der schon lange geplanten elektronischen Patientenakte haben sich Ärzte und Kassen inzwischen verständigt. Bis 2021 vorgesehen sind drei Bereiche, die etwa auch über Smartphones abrufbar sein sollen: einer mit medizinischen Daten der Ärzte, einer mit Versicherten-Informationen der Kassen und einer, in den Patienten selbst Daten einspeisen können.
Bär sagte, die elektronische Patientenakte werde noch in dieser Legislaturperiode in den Regelbetrieb gehen – bis spätestens Ende 2021. „Das muss so sein, schließlich bauen alle anderen digitalen Gesundheitsleistungen darauf auf.“
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