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Die Bank muss weg

Eine Bank zum Ausruhen ist Außengastronomie, wenn sie vor einer Weinhandlung steht

Das war ein Akt der reinen Menschenfreundlichkeit

Uwe Lammertz, Weinhändler

Von Maren Knödl

Eine „Bank für alle“ war sie, die Bank, die Uwe Lammertz bei schönem Wetter vor seinem Weinhandel in der Schanzenstraße aufgestellt hat. Vor fünf Jahren hat er sie selbst aus Holz gezimmert, so dass PassantInnen sich darauf ausruhen konnten, wie er sagt. Jetzt muss die zweieinhalb Meter lange Bank weg. Denn das Bezirksamt Altona sieht in ihr eine „unerlaubte gastronomische Nutzung öffentlichen Grundes ohne Genehmigung“.

So geht es aus einem Schrei­ben hervor, das Lammertz Ende August vom Bezirksamt erhalten hat – zusammen mit einem Gebührenbescheid über 150 Euro. Die Gebühr wird für die nicht genehmigte „Sondernutzung als Sommerterrasse“ am zweiten August fällig. An diesem Tag, so heißt es in dem Schreiben weiter, hatte der Außendienst des Fachamtes für Verbraucherschutz bei einer Kontrolle das „Mobiliar (1 Bank) auf dem öffentlichen Weg“ bemerkt.

„Man kann nicht einfach öffentliche Wege zustellen“, sagt Martin Roehl vom Bezirksamt Altona. „Die gehören schließlich der Allgemeinheit.“ Genau für die sollte die Bank auch sein. „Das war ein Akt der reinen Menschenfreundlichkeit“, sagt Lammertz. In den 20 Jahren, die er seinen Weinhandel schon betreibt, habe er noch nie etwas für Geld ausgeschenkt. Vielleicht hätte der ein oder andere Kunde seine Probe halb stehend, halb sitzend draußen an der Bank genommen. Manchmal hätten sich aber auch ältere Menschen mit Einkaufstüten hingesetzt, um zu verschnaufen. „Aber Außengastronomie haben wir hier nie betrieben.“

Lammerts hat jetzt einen Anwalt damit beauftragt das festzustellen. „Ich hätte auch einfach die 150 Euro zahlen, und eine Außennutzung beantragen können“, sagt der Weinhändler. Aber er wehre sich dagegen, dass sein „Akt der Freundlichkeit“ zu einer „kommerziellen Geschichte“ gemacht wird. Er sieht seine Bank als „einen Gegensatz zur repressiven Stadtarchitektur“ und nicht als eine Ordnungswidrigkeit.

Nicht nur hier im Viertel gebe es viel zu wenig öffentliche Sitzmöglichkeiten, für deren Nutzung man nicht erst etwas konsumieren muss. „Und da wo es welche gibt, sind die extra unbequem, so dass auch ja kein Obdachloser auf die Idee kommt sich darauf lang zu machen.“

Viele Kunden und Passanten hätten schon nach der Bank gefragt. Und auch Lammertz und seine Mitarbeiter finden es schade, dass sie sich jetzt nicht mehr zwischendurch raussetzen können. Aber das Hamburger Wegegesetz verbietet das nun mal. Und solange der Weinhandel keine Genehmigung beantragt und die nötigen Gebühren dafür bezahlt, muss die Bank erst mal drinnen bleiben.

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