Deutscher Wetterdienst zu Naturgefahren: Wenn Starkregen tödlich wird
Der Klimawandel macht Extremwetter wahrscheinlicher. Der Wetterdienst baut daher ein neues Internetportal auf. Zieht er Lehren aus der Ahrtalflut?
Was ist geplant?
Der Deutsche Wetterdienst wird eine Internetseite aufbauen, die umfassend über Naturgefahren informiert und auch vor Gefahren warnt. Die Informationen sind bereits bei verschiedenen Behörden bekannt, bisher gibt es aber keine zentrale Stelle, bei der jede und jeder sie einsehen kann. Das Portal startet zunächst mit Starkregen und möglichen Folgen. Einfließen werden zum Beispiel Informationen darüber, welche Regionen bei hohen Regenmengen anfällig etwa für Überschwemmungen und Erdrutsche sind.
Auch soll es Hinweise geben, wie dramatisch bestimmte Niederschlagsmengen sind. Was zum Beispiel bedeuten 50 oder 200 Liter Regen pro Quadratmeter? So können Bundesbürger sehen, wie gefährdet sie sind – schon bevor eine Katastrophe droht. Verhindern kann das neue Angebot eine Katastrophe nicht, die Idee ist aber, dass die Menschen dann besser vorbereitet sind. Das Portal soll schrittweise auf andere Naturgefahren erweitert werden, etwa Sturm und Erdbeben.
Warum kümmert sich der Wetterdienst darum?
Der DWD hat die technische Infrastruktur, um ein solches Naturgefahrenportal zu betreiben. Er erstellt bereits Wettervorhersagen für die Allgemeinheit und liefern Informationen etwa für die Schifffahrt oder die Landwirtschaft. Für die Behörde mit Sitz im hessischen Offenbach arbeiten rund 2500 Beschäftigte. Die Bundesländer, die für den Katastrophenschutz zuständig sind, haben das neue Portal angeregt. Der Bundestag hat jetzt das entsprechende Gesetz geändert.
Wann geht es los?
Der genaue Starttermin ist noch nicht bekannt. Der DWD plant bereits seit einiger Zeit, kann aber erst mit der gesetzlichen Grundlage richtig loslegen. Vor allem das Portal so zu programmieren, dass die Daten der Partner automatisch einfließen, kostet Zeit.
Was kostet das Portal und wer bezahlt es?
Die Bundesregierung schätzt die Kosten im laufenden Jahr auf 1,7 Millionen Euro. In den folgenden Jahren werden es rund 2,4 Millionen Euro sein, die der Bund als Träger des DWD übernimmt. Die Kosten beziehen sich vor allem auf den zusätzlichen Personalbedarf. Der Etat der Behörde, die dem Bundesverkehrsministerium zugeordnet ist, betrug 2023 rund 362 Millionen Euro.
Was geschieht mit den bestehenden Warn-Apps?
Es ist nicht geplant, bestehende und bereits etablierte Warn-Apps wie Katwarn und Nina oder die Wetterwarn-App zu ersetzen. Sie werden weiter genutzt. Die Warnfunktion des Naturgefahrenportals soll es zusätzlich geben. Auch Cell Broadcast, mit dem seit März 2023 Warnungen an Mobiltelefone verschickt werden können, bleibt bestehen.
Welche Warnmethoden gibt es?
Deutschland hat ein bundesweit einheitliches Warnsystem, das verschiedene Kanäle nutzt. Dazu zählen Sirenen, Hinweise in Rundfunk und Fernsehen, online und auf digitalen Informationstafeln etwa in U-Bahnen größerer Städte sowie über Lautsprecherwagen. In Großstädten können Hinweise auch auf digitalen Dachwerbetafeln auf Taxis angezeigt werden.
Zusätzlich wird Cell Broadcast (auf deutsch etwa: Mobilfunkzellen-Rundruf) genutzt. Mit diesem Verfahren können alle Mobiltelefone angesteuert werden, die im Netz angemeldet sind. Ein Projekt beim Bundesamt für Katastrophenschutz testet auch smarte Laternen, die mit Sirene und Lautsprecher ausgestattet sind. Warnungen könnten auch auf Navigationssysteme in Autos verschickt werden.
Wer ist in Deutschland wofür zuständig?
Der Bund ist für Zivilschutz und kriegsbedingte Gefahren zuständig. Er koordiniert Bundeswehr, Bundespolizei und Technisches Hilfswerk (THW). Die Länder kümmern sich um Katastrophenschutz, die Städte und Gemeinden um allgemeine, nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, etwa durch Feuerwehr und Rettungsdienste.
Alle nutzen das bundesweite Warnsystem mit seinen verschiedenen Kanälen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit Sitz in Bonn koordiniert seit 2004, unter anderem, weil manche Katastrophen wie Hochwasser nicht an Bundesländergrenzen enden. Es ist beim Bundesinnenministerium angesiedelt.
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