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Derbe Beleidigung auf FacebookGericht weist Klage von Chebli ab

Die Berliner SPD-Politikerin war gegen die Aussage „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ vorgegangen. Vergeblich: Das sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Hat ein Buch über Hatespeech im Internet geschrieben: Sawsan Chebli

Berlin/Heilbronn dpa | Das Landgericht in Heilbronn hat eine Klage der Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli wegen Beleidigung abgewiesen. Das geht aus dem Urteil hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Chebli war in einem Facebook-Eintrag von 2020 mit den Worten „Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli“ beleidigt worden. Dagegen hatte die frühere Staatssekretärin im Berliner Senat geklagt und eine Entschädigung verlangt.

Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass die Aussage „noch von der Meinungsfreiheit“ umfasst sei. Nicht von der Meinungsfreiheit umfasst sei im Falle von Wertungen die „Schmähkritik, Formalbeleidigung sowie Angriffe auf die Menschenwürde“, führte die Richterin aus.

Eine Schmähung im verfassungsrechtlichen Sinn sei gegeben, wenn eine Äußerung keinen nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung habe. Dieser Bezug sei aber in dieser Sache laut Richterin anzunehmen.

Chebli äußerte sich entsetzt über die Entscheidung des Landgerichts. „Das Gericht sendet mit dieser Entscheidung ein fatales Signal. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man Menschen aufs Übelste beleidigen und diffamieren darf“, sagte sie am Mittwoch. Hass und Hetze seien keine Meinung und das Netz kein rechtsfreier Raum.

Im Netz häufig angefeindet

Chebli, die im Netz häufig Zielscheibe von Anfeindungen und Morddrohungen ist, hat über das Thema ein Buch geschrieben, das am Mittwoch erschien. Darin wird die Politik aufgefordert, US-Plattformen wie Facebook und Twitter noch stärker als bisher zu regulieren, damit Menschen sich angstfrei im Netz bewegen könnten.

Zudem sei das Buch als Aufruf an die Zivilgesellschaft zu verstehen, „die Beobachterrolle zu verlassen und Zivilcourage zu zeigen“, sagte Chebli. Die Menschen müssten ihr Verhalten im Netz reflektieren und erkennen, dass Hass gegen Einzelne nicht allein die Betroffenen etwas angehe, sondern etwa auch eine Gefahr für die Demokratie sei.

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3 Kommentare

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  • Gar nicht unernst gemeinte Frage: darf man die Richterin dann nun auch so nennen? So im Rahmen der Meinungsfreiheit?

  • Einen Menschen als ein "Stück" zu bezeichnen ist Entmenschlichung und damit ein Angriff auf die Menschenwürde. Es darf doch nicht egal sein, wie die Meinung, dass jemensch dumm oder inkompetent wäre, formuliert wird.

    • @Maryam:

      das sehen sie ganz richtig so. die richterin braucht anscheinend nachhilfe in der bedeutung von deutschen wörtern - oder gehört evtl. selbst zu den chebli-hasserInnen?