Derbe Beleidigung auf Facebook: Gericht weist Klage von Chebli ab
Die Berliner SPD-Politikerin war gegen die Aussage „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ vorgegangen. Vergeblich: Das sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass die Aussage „noch von der Meinungsfreiheit“ umfasst sei. Nicht von der Meinungsfreiheit umfasst sei im Falle von Wertungen die „Schmähkritik, Formalbeleidigung sowie Angriffe auf die Menschenwürde“, führte die Richterin aus.
Eine Schmähung im verfassungsrechtlichen Sinn sei gegeben, wenn eine Äußerung keinen nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung habe. Dieser Bezug sei aber in dieser Sache laut Richterin anzunehmen.
Chebli äußerte sich entsetzt über die Entscheidung des Landgerichts. „Das Gericht sendet mit dieser Entscheidung ein fatales Signal. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man Menschen aufs Übelste beleidigen und diffamieren darf“, sagte sie am Mittwoch. Hass und Hetze seien keine Meinung und das Netz kein rechtsfreier Raum.
Im Netz häufig angefeindet
Chebli, die im Netz häufig Zielscheibe von Anfeindungen und Morddrohungen ist, hat über das Thema ein Buch geschrieben, das am Mittwoch erschien. Darin wird die Politik aufgefordert, US-Plattformen wie Facebook und Twitter noch stärker als bisher zu regulieren, damit Menschen sich angstfrei im Netz bewegen könnten.
Zudem sei das Buch als Aufruf an die Zivilgesellschaft zu verstehen, „die Beobachterrolle zu verlassen und Zivilcourage zu zeigen“, sagte Chebli. Die Menschen müssten ihr Verhalten im Netz reflektieren und erkennen, dass Hass gegen Einzelne nicht allein die Betroffenen etwas angehe, sondern etwa auch eine Gefahr für die Demokratie sei.
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