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Der Berliner Wochenkommentar IIKein Maulkorb für den Senator

Die Berliner AfD ist mit dem Versuch, Justizsenator Dirk Behrendt gerichtlich den Mund verbieten zu lassen, vor dem Landesverfassungsgerichtshof gescheitert.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt darf weiter eine Meinung haben Foto: dpa

Ein Justizsenator, der öffentlich erklärt, seinen Pflichten als Dienstherr nachzukommen, und der den konkreten Anlass auf Nachfrage erläutert, ist der AfD also schon nicht mehr „neutral“ genug. Ihr Versuch, Dirk Behrendt (Grüne) gerichtlich den Mund verbieten zu lassen, weil er bestimmte Äußerungen eines AfD-Kandidaten, der in Berlin Staatsanwalt war, als grenzwertig ansah, ist am Mittwoch klar gescheitert. Die Strategie, politische Gegner einzuschüchtern und nach Möglichkeit zum Schweigen zu bringen, steht trotzdem weiterhin als Herausforderung für alle demokratischen Kräfte im Raum.

Auf juristischem Wege geht die Berliner AfD den Regierenden Bürgermeister für einen Tweet an. Mit einer Flut von parlamentarischen Anfragen wird Druck auf zivilgesellschaftliche Organisationen ausgeübt, die sich für Offenheit und Demokratie engagieren.

Und was geschieht, wenn die missbräuchliche Ausnutzung parlamentarischer und juristischer Werkzeuge nicht mehr genügt, lässt sich in Sachsen-Anhalt beobachten. Aus dem dortigen Landtag berichten MitarbeiterInnen anderer Parteien von subtilen Drohungen und körperlichen Übergriffen durch Abgeordnete und Mitarbeiter der AfD.

Zu glauben, dass diese Partei zu zähmen, irgendwie in den demokratischen Prozess integrierbar wäre, verkennt in sträflicher Naivität, dass die AfD genau diesen Prozess und seine Institu­tio­nen zerstören will. Der Berliner Landesverband will dabei fürs Erste unbedingt die Fassade einer bürgerlich-konservativen Partei wahren, deshalb auch der Fraktionsausschluss gar zu rechtsradikal auftretender einzelner Abgeordneter. Es ist aber nicht mehr als das: Fassade, ein bisschen Lack, unter dem die Verachtung für Demokratie und Weltoffenheit immer wieder durchscheint.

Der Bedrohung von Freiheit und Demokratie entgegentreten

Der Landesverfassungsgerichtshof hat in seiner einstimmigen Entscheidung zugunsten des Justizsenators keinen Zweifel daran gelassen, dass er sich nicht dafür instrumentalisieren lässt, unter falschem Vorzeichen die fragilen Mechanismen des zivilen politischen Meinungsstreites auszuhebeln.

Man darf sich wünschen, dass alle demokratisch verfassten Institutionen, ob nun politisch, juristisch oder zivilgesellschaftlich, genauso überlegt deutlich machen, dass der Bedrohung von Freiheit und Demokratie zu jeder Zeit mit Überzeugung, Entschiedenheit und ohne Angst entgegenzutreten ist.

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