Demos und Protest in Nordrhein-Westfalen: SPD gegen Versammlungsgesetz

Ak­ti­vis­t:in­nen fürchten durch das Gesetz eine Kriminalisierung von Protest. Sie beklagen Polizeigewalt. Die SPD fordert CDU und FDP auf, den Plan zu beerdigen.

Mehrere tausend Demonstranten nehmen an einem Protestzug gegen das geplante Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen teil

Samstag in Düsseldorf: Demo gegen das geplante Versammlungsgesetz für NRW Foto: Roberto Pfeil/dpa

Düsseldorf epd/dpa | Die oppositionelle SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag fordert von der schwarz-gelben Landesregierung, das geplante Versammlungsgesetz zurückzuziehen. Der Fraktionsvorsitzende Thomas Kutschaty kritisierte: „Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist eindeutig zu restriktiv und schränkt die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in NRW massiv ein.“ Die vorgesehenen strengen Regeln verhinderten zudem ein flexibles und deeskalierendes Handeln der Polizei.

„Wozu die geplanten Einschränkungen führen können, hat der Einsatz am Wochenende erahnen lassen“, erklärte die NRW-SPD am Montag in Düsseldorf mit Blick auf brutales Vorgehen der Polizei bei einer Demonstration gegen das geplante Gesetz am vergangenen Samstag.

Begleitet von einem massiven Polizeiaufgebot hatten am Samstag in Düsseldorf mehrere tausend Menschen gegen ein geplantes Versammlungsgesetz für NRW demonstriert. Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte die Polizei einen Teil des Demonstrationszugs mit erheblicher Gewalt gestoppt.

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ forderte deshalb am Montag auf einer Pressekonferenz vor dem Polizeipräsidium in Düsseldorf den Rücktritt von Innenminister Herbert Reul (CDU) und eine „lückenlose Aufklärung“ der Gewalt durch Polizeikräfte.

Reizgas und Schlagstock

„Ausgerechnet eine Demonstration für das Demonstrationsrecht wurde verhindert“, sagte eine Sprecherin des Bündnisses von 75 überwiegend linken Gruppen, das zu der Demonstration aufgerufen hatte, am Montag. Es seien über 100 Menschen verletzt worden, darunter auch Minderjährige.

Das Demonstrationsrecht sei am Samstag in Düsseldorf von der Polizei mit Füßen getreten worden, sagte Rechtsanwältin Anna Busl vom Verein Republikanischer Anwälte, der zu dem Bündnis gehört. „Wir haben die Aufhebung des Versammlungsrechts erlebt. Es gab keine unfriedliche Entwicklung, die die Auflösung der Demonstration gerechtfertigt hätte.“ Der Polizeieinsatz sei unverhältnismäßig und verfassungswidrig gewesen.

Die Anwältin forderte lückenlose Aufklärung und Ermittlungen gegen die leitenden Polizisten des Einsatzes. Sie prüfe eine Klage mit dem Ziel, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Polizeieinsatz rechtswidrig gewesen sei.

Die Polizei hatte einen Teil der Demonstranten, den sogenannten Antifa-Block, stundenlang eingekesselt und ihnen den Weiterzug untersagt. Dies war in Durchsagen damit begründet worden, dass etwa durch das Hochhalten von Transparenten und Schwenken von Fahnen gegen das Vermummungsverbot verstoßen worden sei, sowie mit dem Einsatz von Pyrotechnik aus den Reihen der Demonstranten.

Die Anwältin wies daraufhin, dass die Polizei Maskenpflicht angeordnet hatte. Das Hochhalten von Transparenten sei kein Verstoß gegen das Vermummungsverbot. Das Zünden von ein oder zwei Rauchtöpfen sei zwar eine Ordnungswidrigkeit, rechtfertige aber nicht das Auflösen einer Demonstration.

Ein Fotograf der Deutschen Presse-Agentur wurde nach eigenen Angaben von einem Beamten mehrfach mit einem Schlagstock geschlagen. Er berichtete von mindestens einem weiteren Kollegen, der ebenfalls angegriffen worden sei. NRW-Innenminister Reul hat eine Prüfung und Aufklärung der Vorwürfe angekündigt.

Die Polizei Düsseldorf hatte berichtet, dass Teilnehmer mehrfach gegen das Vermummungsverbot verstoßen sowie Pyrotechnik und Rauchtöpfe abgebrannt hätten. Der Aufzug habe dadurch immer wieder angehalten werden müssen. Es sei zu Angriffen auf Polizeikräfte gekommen. „Die Beamtinnen und Beamten setzten daraufhin kurzfristig Reizgas und den Einsatzmehrzweckstock ein“, hieß es in einer Mitteilung.

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