Demonstrationsrechte in Polen: Umweltprotest wird kriminalisiert
Per Sondergesetz hebelt Polen zur Klimakonferenz von Kattowitz Demorechte und Datenschutz aus. Das verletzt wahrscheinlich EU-Recht.
Im Januar hat das polnische Parlament das „COP24-Gesetz“ erlassen. Darin bekommen die Behörden weitreichende Freiheiten, die Daten von Delegierten, Journalisten und Beobachtern zu erheben, zu speichern und mit Behörden anderer Länder abzugleichen – auch ohne Zustimmung und Wissen der Betroffenen. Gleichzeitig sind vom 26. November bis 17. Dezember in ganz Kattowitz spontane Versammlungen verboten. Die Experten des Bundestags befinden, dass zumindest beim Demonstrationsverbot „einiges dafür spricht“, dass ein „Eingriff in den Schutzbereich“ der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt. Es „erscheint fraglich“, ob die Behörden damit ein „legitimes Ziel“ verfolgten, heißt es. Und das Verbot sei wohl auch nicht verhältnismäßig, „wenn keine Ausschreitungen drohen“.
Zur Datensammelwut kommen die Juristen zu keinem abschließenden Urteil. Zwar könne die geplante geheime Sammlung von Daten auch aus dem Privatleben ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention darstellen. Aber ohne Wissen über das konkrete Vorgehen der Polizei könne nicht abschließend beurteilt werden, ob der Schutzbereich der Konvention betroffen sei. Es lasse sich also nicht sagen, ob die Maßnahmen gerechtfertigt und verhältnismäßig seien. Immerhin sei vorgesehen, die Daten bis Ende 2019 wieder zu löschen.
„Dieses Gutachten weist darauf hin, dass die polnische Regierung erneut Rechtsbeugung betreibt“, erklärte der europapolitische Sprecher der Linken, Andrej Hunko. Die Europäische Menschenrechtskonvention sei verbindlich. „Die polnischen Konservativen treten die sozialen und politischen Grundrechte Europas mit Füßen und torpedieren die Umsetzung der Klimaverhandlungen, weil sie Geschäfte mit Steinkohle und Frackinggas machen. Die Proteste gegen diese Politik lassen sich nicht einfach verbieten.“ Er rufe „die Aktivisten der Klima-Bewegung auf, alle rechtlichen Schritte, auch auf EU-Ebene zu nutzen, um bereits im Vorfeld des COP24 das polnische Sondergesetz zu kippen.“
„Schlüssel zum Erfolg“
Auf der aktuellen Klimakonferenz in Bonn sind die Umweltgruppen alarmiert. Zwar sei es wichtig, die Sicherheit der Konferenz zu gewährleisten, heißt es im Newsletter ECO. „Aber die Kriminalisierung der Zivilgesellschaft untergräbt das Recht der Delegierten und schadet den Verhandlungen. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der COP24 ist keine Bedrohung, sondern ein Schlüssel zum Erfolg der Verhandlungen.“
Andrej Hunko, Linkspartei-MdB
Ein Sprecher des UN-Sekretariats UNFCCC wies darauf hin, dass die UN mit Gastgeberländern unter Wahrung des Datenschutzes Infos über Teilnehmer austausche. Das Sekretariat „unterstützt das Recht auf friedlichen Protest und Demonstrationen inner- und außerhalb der Konferenzen, mit Rücksicht auf Sicherheitsaspekte der UN und der Gastgeberländer“, hieß es.
Auch bei vergangenen UN-Klimakonferenzen wurden Grundrechte stark eingeschränkt. In Paris galt 2015 ein komplettes Demoverbot – das Treffen fand allerdings zwei Wochen nach den islamistischen Terrorattacken mit 130 Toten statt. Und auf der Konferenz versammelten sich die wichtigsten Staatschefs, was in Kattowitz nicht zu erwarten ist. Auch Dänemark griff 2009 in Kopenhagen hart durch. Demonstranten wurden verhaftet, vier Greenpeace-Aktivisten, die sich in den Empfang bei der Königin geschmuggelt hatten, wurden 20 Tage lang festgehalten.
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