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Demonstrationsrecht in BerlinWegkommen vom Versammlungsverbot

Auch in Zeiten von Corona müsse Protest möglich sein, meinen Grüne und Linke. Der Senat möge das bei der Neufassung der Verordnung berücksichtigen.

Vor einem Jahr: Das waren noch Zeiten, als man so demonstrieren konnte Foto: dpa

An diesem Dienstag wird der Berliner Senat die Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nachjustieren. Dabei wird es auch um das Versammlungsrecht gehen. Sie gingen davon aus, dass sich in der Frage Protestverbot etwas bewege, sagten Linke und Grüne am Montag zur taz. Wie das konkret aussehen soll, blieb aber vage.

Seit dem 14. März hat die Polizei vier Kundgebungen erlaubt, 14 Anträge auf Ausnahmegenehmigung abgelehnt und 12 nicht angemeldete Versammlungen aufgelöst.

Die aktuelle Eindämmungsverordnung besagt, dass Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Teilnehmenden in besonders gelagerten Einzelfällen zugelassen werden können, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Gesundheitsämter seien fachlich an der Entscheidung zu beteiligen.

Die Polizei habe die Versammlungen untersagt, ohne das Gespräch mit den Anmeldern zu suchen, kritisierte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Benedikt Lux, am Montag die bisherige Praxis. In Zukunft müsse die Versammlungsbehörde Einzelfall­entscheidungen treffen, statt sich wie bisher hinter den Gesundheitsämtern zu verschanzen.

Kein grundsätzliches Verbot

„Wir müssen wegkommen von einem grundsätzlichen Verbot“, meinte Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linken. Er stellt sich das so vor: Die Versammlungsbehörde müsse mit den Anmeldern Regularien erarbeiten, die auch Abstandsregelungen beinhalteten.

Eine konkrete Teilnehmerbegrenzung in die neue Verordnung zu schreiben, halte er für unsinnig, sagte Lux. Die zulässige Teilnehmerzahl hänge davon ab, ob sich es um eine Marschdemonstration oder eine stationäre Kundgebung handele. Bei einer Marschdemonstration sei Abstand halten nicht so einfach. Auch Schrader wollte sich auf keine Zahl festlegen.

Vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehen sich Grüne und Linke bestärkt. Jeder Einzelfall sei von der Versammlungsbehörde gesondert zu prüfen, hatte das Gericht letzte Woche entschieden. Der Kläger, ein Gießener, konnte mit 15 Teilnehmern unter Wahrung der Abstandsregeln eine Minikundgebung abhalten.

Der Sprecher des Innensenators, Martin Pallgen, gab sich am Montag wortkarg. „Wir möchten den Entscheidungen der Senatssitzung nicht mit forschen Statements vorgreifen.“ Dass Hamburg eine liberalere Regelung praktiziert, kommentierte er mit den Worten: „Wir sollten in keinen Überbietungswettbewerb mit anderen Bundesländern eintreten.“

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4 Kommentare

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  • Wenn man Fahrten im ÖPNV, das Arbeiten in Gruppen und das Einkaufen unter bestimmten Bedingungen und Beschränkungen genehmigt, gibt es keinen plausiblen Grund, Demonstrationen nicht auch unter bestimmten Beschränkungen zu genehmigen bzw. pauschal zu untersagen.

    Denn genau an solchen Punkten erkennt man den Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und willkürlicher Politik. Die Frage nach Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit muss bei der Aussetzung elementarer Bürgerrechte immer individuell gestellt werden und darf niemals als bedeutungslos angesehen werden.

    Gut, dass das BVerfG das nochmal klargestellt hat.

  • 0G
    01054 (Profil gelöscht)

    Das GG sicher jedem das Grundrecht zu, sich friedlich zu versammeln, es kann eingeschränkt werden "unter freiem Himmel". Wo steht, das man sich nicht unter nicht freiem Himmel nicht versammeln darf?

  • Fatal das Kundgebungen und Demos verhindert werden sollen unter dem Vorwand von Corona. Karlsruhe ist da schon weiter. Das Grundrecht muß aber jedem offen stehen, nicht nur zwanzig Teilnehmern und darf nicht zu einem Luxusgut werden für einige, die sich Anwälte leisten können. Das Demonstrationsrecht auf z.B. 20 Leute zu begrenzen, auf längere Zeit, ist bedenklich, normalerweise nehmen hunderte, tausende oder sogar zehntausende teil. Es kann nicht sein, das ein Gesundheitsamt nun über Demonstrationen entscheidet. Gesundheitliche Auflagen muß man zudem umso mehr begründen, je länger dieser Ausnahmezustand noch dauert.

  • Sorry, das ist lächerlich. Mini- Demos sind reiner Selbstzweck, die Diskussion ist rein symbolisch, ein zeitweiliger Verzicht auf Demos ist noch nicht mal ein Kratzer im Lack der Meinungsäußerungsfreiheit. Hier steht nichts auf dem Spiel.