Debatte um Sozialwohnungsbau in Berlin: Systemwechsel verpasst
Berlin zahlt höhere Fördergelder für den Bau von Sozialwohnungen. Eine Lösung für dauerhaft bezahlbares Wohnen ist das aber nicht.
B erlin hat zu wenige Sozialwohnungen. Ihr Neubau ist daher eine der dringendsten Aufgaben der Regierung. Das vom Berliner Senat ausgegebene Ziel von 5.000 bezahlbaren neuen Wohnungen pro Jahr ist angesichts der Unterversorgung eigentlich unterambitioniert: Sie würde gerade so ausreichen, um den Verlust bisheriger Sozialwohnungen, für die die Bindungen auslaufen, auszugleichen.
Tatsächlich jedoch hinkt Berlin diesem Ziel deutlich hinterher. Nur etwa 1.500 geförderte Wohnungen sind bislang in diesem Jahr dazugekommen. Anträge für den Bau neuer Sozialwohngen gab es bis Mitte September überhaupt keine. Während die finanzielle Überforderung für viele Haushalte steigt, sinkt die Zahl günstiger Wohnungen weiter. Der Handlungsdruck auf den Senat ist also groß. Doch wie so oft, wenn die Aufgaben riesig sind, steht am Ende ein Ergebnis des kleinen Kompromisses.
Am Mittwoch hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses die neue Förderung für den Sozialwohnungsbau beschlossen. Kernpunkt dabei: Für den Bau gibt es wesentlich mehr Geld. Damit wird den deutlich erhöhten Baukosten Rechnung getragen, und es wird auch wieder Anträge zum Bau neuer Sozialwohnungen geben. Viele potenzielle Bauherren, darunter auch die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, haben mit ihren Anträgen auf die absehbare höhere Förderung gewartet.
Insgesamt aber bleibt das dysfunktionale System bestehen. Mit viel, viel Geld schafft man Anreize zum privat organisierten Bau von Sozialwohngen, deren Bindungen nach 30 Jahren auslaufen. Spätestens. Denn die Ablösung der Darlehen ist auch künftig schon im zwölften Jahr möglich und damit auch das frühzeitige Ende der Mietpreisbindungen.
Möglich bleibt zudem die Umwandlung einstiger Sozial- in Eigentumswohnungen, auch wenn der Senat die Schutzfristen für die Mieter:innen vor Eigenbedarfskündigungen hier auf zehn Jahre erhöht hat. Das faktische Umwandlungsverbot für den freien Markt greift bei Sozialwohnungen nicht.
SPD setzt auf Private
Was möglich wäre, aber die SPD nicht will, ist ein Systemwechsel hin zu einer direkten Finanzierung des Sozialwohnungsbaus durch gemeinwohlorientierte Akteure wie den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften. Der Vorschlag für eine Bauhütte, die die Kapazitäten der Landeseignen für Planung und Bau vereint, liegt auf dem Tisch. Nur wenn Wohnungen von Akteuren ohne maximale Gewinnabsicht errichtet werden, können Sozialwohnungen auch dauerhaft für einkommensschwache Mieter:innen zur Verfügung stehen. Eine Diskussion darüber, so haben es Grüne und Linke immerhin durchgesetzt, findet nächstes Jahr statt.
Bislang aber setzt die SPD lieber auf den Markt und Anreize für die Privaten. Mit den neuen Richtlinien hat sie durchgesetzt, dass Wohnungsunternehmen eine Förderung auch nur für den Bau teurerer Sozialwohnungen für 9 Euro pro Quadratmeter Einstiegsmiete erhalten können, anstatt dass sie – wie bisher – dazu verpflichtet werden, zunächst einen Anteil günstige Wohnungen für 6,60 Euro Miete pro Quadratmeter zu bauen.
Um zu verhindern, dass gar keine Förderung mehr für die am dringendsten benötigten Wohnungen abgerufen werden, wurde auf Drängen von Linken und Grünen vereinbart, dass maximal 20 Prozent der Fördersumme für die teureren Sozialwohnungen ausgeschüttet werden dürfen. Auch ist festgeschrieben, dass die Kooperationsvereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen mit genau regulierten Quoten dafür, wie viele Wohnungen zu welchem Preis entstehen müssen, unangetastet bleibt.
Ebenso ausgenommen von den neuen Förderrichtlinien ist das Modell der kooperativen Baulandentwicklung, mit der private Bauträger großer Projekte dazu verpflichtet werden können, 30 Prozent der Wohnungen für einen Einstiegspreis von 6,70 Euro Miete pro Quadratmeter zu bauen.
Ergo: Wirklich viel verändert hat sich durch die Neufassung der Förderung nicht. Für das Problem mangelnder Sozialwohnungen – noch gibt es etwa 85.000 bei einer Million anspruchsberechtigter Berliner:innen – fehlt weiterhin eine wirkliche Lösungsperspektive.
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