Debatte über Berlins Polizeibeauftragte: Akzeptanz und Gerechtigkeit
Drei Stunden diskutieren Experten über die von Rot-Rot-Grün geplante Polizeibeauftragte. Sie soll gewalttätige Vorfälle wie am Samstag aufklären.
Drei Stunden nahm sich der Innenausschuss Zeit, um bei der Anhörung Argumente für den bereits Ende Januar vorgestellten Gesetzentwurf zu hören, aber auch viel Kritik im Detail und – natürlich – klare Ablehnung, in diesem Fall von der Opposition und der konservativen Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).
Die Einsetzung eines oder einer Polizeibeauftragten ist ein jahrzehntealter Traum bürgerrechtsbewegter BerlinerInnen, Grüne und Linke haben das Thema schon lange in ihrem Forderungskatalog. 2021 könnte es endlich umgesetzt sein. Der oder die Polizeibeauftragte soll dann laut dem Gesetzentwurf Konflikte zwischen BürgerInnen und der Polizei oder der Verwaltung ausräumen, bevor diese zu schwerwiegend werden oder die Gerichte beschäftigen. Auch für Konflikte innerhalb der Polizei oder der Verwaltung wird er oder sie zuständig sein. Der oder die Beauftragte wird vom Abgeordnetenhaus auf sieben Jahre gewählt, ist nur diesem unterstellt und hat damit eine ähnliche Stellung wie die Datenschutzbeauftragte.
Die Stimmung vor der Anhörung war angeheizt. Das von der Koalition vor wenigen Tagen verabschiedete Landesantidiskriminierungsgesetz wird bundesweit von PolizeivertreterInnen hart kritisiert; am Samstag war es ausgerechnet nach einer Kundgebung gegen Rassismus und Polizeigewalt mit mehreren zehntausend Teilnehmenden zu brutalen Szenen zwischen Beamten und einigen DemonstrantInnen gekommen. Ein guter Zeitpunkt für die Debatte sei das, sagte der Abgeordnete Niklas Schrader (Linke) „nach diesem Wochenende, an dem vielfach der Vorwurf von unverhältnismäßiger Polizeigewalt aufgekommen ist“. Es sei wichtig, dem Anschein entgegenzutreten, dass nach dieser Kritik eventuell nicht neutral ermittelt werde.
Eine sachliche Anhörung
Die Koalition plant noch in dieser Legislaturperiode eine ganze Reihe innenpolitischer Reformen. Der oder die Polizei- und Bürgerbeauftragte war das erste Projekt; der Gesetzentwurf wurde Ende Januar vorgestellt. Bestenfalls kann er oder sie Anfang 2021 die Arbeit aufnehmen. Vor knapp zwei Wochen wurde das überarbeitete Abstimmungsgesetz vorgestellt, das klarere Regeln für die Direkte Demokratie vorsieht. Am Mittwoch hat Rot-Rot-Grün den Entwurf des neuen Versammlungsgesetzes präsentiert. Und auch beim Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog) ist man sich im Prinzip einig. (bis)
Doch trotz dieses Hintergrunds verlief die Anhörung sachlich, von einigen konservativen Pauschalisierungen („ganzer Quatsch“, O-Ton Burkhard Dregger, CDU) abgesehen. Was auch daran lag, dass es wenig Kritik an der Einrichtung des Amtes an sich gab. Selbst die etwas weniger konservative Gewerkschaft der Polizei (GdP), die, wie ihr Landeschef Norbert Cioma erklärte, in den 90ern noch strikt gegen einen oder eine Polizeibeauftragte war, stehe diesem Amt nun „offen gegenüber“.
Erwartungsgemäß positiv äußerten sich die Bürgerbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Barbara Schleicher-Rothmund, und Anna Luczak vom Republikanischen Anwaltsverein (RAV); schließlich war das rheinland-pfälzische Modell Vorbild für den Berliner Entwurf; der RAV setzt sich seit Jahren dafür ein. Schleicher-Rothmund berichtete von positiven Erfahrungen in ihrem Amt, das für eine „Stärkung von Transparenz“ sorge. Sie mahnte jedoch eine geheime Wahl im Parlament an; der oder die Beauftragte müsse fraktionsübergreifend getragen werden.
Kritik in wichtigen Details kam auch von Berlins oberster Datenschützerin Maja Smoltczyk. So bleibe in dem Gesetzentwurf unklar, ob das Amt der Exekutive oder der Legislative zugeordnet sei. Das könne zu Mängeln bei Datenschutz führen, was angesichts des Umgangs mit sensiblen personenbezogenen Daten zu einem großen Problem werde. Auch fehlten Regelungen für Rechte von Betroffenen.
Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärte, viele Menschen würden sich wünschen, dass beim Handeln der Polizei „etwas genauer hingeschaut“ werde; es bestünden auf beiden Seiten „Vorbehalte gegen den Umgang mit Beschwerden“. Er sehe die Einrichtung des oder der Polizeibeauftragten aber „mit großer Gelassenheit“: Die Polizei gehe aktuell bereits sehr transparent mit Beschwerden um. Laut Geisel wurden 2018 insgesamt 1.866 Beschwerden bearbeitet, lediglich 13 Prozent seien als berechtigt erkannt worden. 66 Prozent wurden abgelehnt, 21 Prozent hätten sich nicht aufklären lassen. Der SPD-Innenexperte Frank Zimmermann kündigte an, die Kritik „sehr ernst zu nehmen“ und Änderungsvorschläge sorgfältig zu prüfen.
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