Dauerstreit um Familiengeld: Bund und Bayern einigen sich
Das Bundessozialministerium wollte Familien, die Hartz-IV beziehen kein Familiengeld zahlen. Bayern schon. Nun scheint der erbitterte Streit beigelegt.
Bayern zahlt seit Anfang September 2018 Eltern von Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind sind es 300 Euro. Der Streit ging darum, ob das Familiengeld auf Grundsicherung angerechnet wird. Nach dem Sozialgesetzbuch II müssen Behörden zusätzliches Einkommen mit Hartz-IV-Zahlungen verrechnen. Für Familien, die Hartz-IV beziehen hätte das eine Kürzung von monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten.
Das zumindest war die Position des SPD-geführten Bundessozialministerium. Es entbrannte ein erbitterter Streit zwischen dem Bund und dem Freistaat und fühte dazu, dass in Bayern zwei unterschiedliche Regelungen galten. Je nachdem in welcher, bekamen Eltern, die von Hartz IV leben, zusätzliches Familiengeld oder nicht. In den sogenannten Optionskommunen – wie zum Beispiel Ingolstadt, Schweinfurt oder Erlangen hat der Bund keinen Zugriff und damit auch schon vorher nicht auf die Höhe des ausgezahlten Hartz-IV-Satzes bzw. Familiengeldes. Mit der neuen Einigung erhalten nun alle Familien in Bayern das besagte Familiengeld.
Der Streit zwischen der bayrischen CSU-Landesregierung und dem SPD-Bundesarbeitsminister erinnert an einen alten Konflikt: Bis zum Jahre 2011 wurde das staatliche Elterngeld und zuvor auch das sogenannte Erziehungsgeld nicht oder nicht voll auf Hartz-IV-Leistungen beziehungsweise die frühere Sozialhilfe angerechnet. Eine Alleinerziehende konnte noch zu Zeiten des Erziehungsgeldes bis zu zwei Jahre lang monatlich 300 Euro Erziehungsgeld zusätzlich zur Grundsicherung für sich und ihr Kind beziehen. Dies wurde dann im Rahmen der Spargesetze gekippt.
Für den aktuellen Kompromiss mit Bayern verzichtet der Bund im Gegenzug ab sofort bei Neuanträgen auf die Anrechnung des Familiengeldes auf Hartz-IV-Zahlungen und hat sich zudem bereit erklärt, schon angerechnete und damit einbehaltene Zahlungen zurückzuerstatten. Dies könne laut Schreyer aber erst nach der Verabschiedung der Gesetzesnovelle im bayerischen Landtag erfolgen. Wann das passiert, ist noch offen. Am kommenden Dienstag will zunächst das Kabinett den Änderungen zustimmen.
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