Streit um bayerisches Familiengeld: SPD-Minister bremst Hilfe aus
Bayern wollte Familien mit kleinen Kindern ein Familiengeld zahlen, das nicht auf Hartz-IV angerechnet wird. Arbeitsminister Heil gefiel das nicht.
Foto: Nathan Dumlao/Unsplash
Erneut steuern Bayern und Berlin auf einen scharfen Konflikt zu. Diesmal jedoch mit offenbar vertauschten Rollen. Im Juli hatte der bayerische Landtag beschlossen, für Familien im Freistaat mit ein- und zweijährigen Kindern ein Familiengeld einzuführen. Eltern sollen ab dem 1. September mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt werden, ab dem dritten Kind mit 300 Euro monatlich. Das gilt unabhängig vom Einkommen – und soll nicht wie sonst üblich mit Sozialleistungen wie Hartz IV verrechnet werden.
Mehr Geld für von Hartz IV zermürbte Familien – das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium unter Hubertus Heil aber bremst. Die Süddeutsche Zeitung zitiert aus einem Brief von Heils Staatssekretärin an das bayerische Arbeitsministerium, laut dem die Weisung an die Jobcenter gegen geltendes Recht verstoße.
Das bayerische Arbeitsministerium hatte den Jobcentern befehligt, Hartz IV und das Familiengeld nicht aufzurechnen. Die Rechtsexperten der bayerischen Bundesagentur für Arbeit hatten das Familiengeld in vollem Umfang als anrechnungsfrei eingeordnet. Es sei doch „im Sinne der sozial schwachen Familien“, wenn das Familiengeld nicht auf Hartz IV angerechnet würde, heißt es laut SZ im Antwortschreiben der bayrischen Behörden.
Hindert also ausgerechnet ein SPD-Bundesminister die CSU-Regierung in Bayern daran, soziale Politik zu machen? Man wolle nur den „nicht erträglichen“ Zustand vermeiden, dass die Familien auf mehr Geld vertrauten und dies später dann wieder zurückzahlen müssten“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesarbeitsministeriums an die taz.
Nachdem das Familiengeld vom bayerischen Landtag verabschiedet worden war, habe die Bundesagentur für Arbeit das Bundesarbeitsministerium kontaktiert. Die Frage, ob das Familiengeld als Einkommen anzurechnen ist, sei daraufhin „intensiv geprüft“ und bestätigt worden. Es müsste nur dann nicht anrechnet werden, wenn die Leistung eindeutig zweckgebunden wäre – was Bayern bekräftigt.
Wie die taz auf Anfrage erfuhr, wird sich die bayerische Arbeitsagentur der Auffassung des Bunds fügen. „Deshalb müssen sich die Kundinnen und Kunden darauf einrichten, dass die Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtung arbeiten, diese Geldleistung auf Hartz IV anrechnen und gegebenenfalls auch zu viel gezahlte Leistungen zurückfordern“, so eine Sprecherin.
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