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Datenschutz in EuropaKein „Recht auf Vergessen“

Die EU will ihren Datenschutz runderneuern, die Europaparlamentarier haben sich geeinigt. Beschlossen ist das Gesetzespaket noch lange nicht.

Sicherer im Netz? Europa scheint das so zu wollen. Bild: dpa

BRÜSSEL dpa | In die Debatte um einheitliche Regeln für den Datenschutz in Europa kommt Bewegung. Alle Fraktionen im EU-Parlament sind sich über eine gemeinsame Linie einig, die Kompromisse wurden am Donnerstag in Brüssel vorgestellt. Demzufolge sollen Internetnutzer explizit auf die Weiterverwendung ihrer Daten hingewiesen werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Firmen, die dagegen verstoßen, drohen Strafen von bis zu fünf Prozent ihres Jahresumsatzes.

Die Grünen werteten die Regeln als Gewinn für die Verbraucher. Christdemokraten sahen einen guten Mittelweg zwischen Grundrechten und Firmeninteressen. Der Rechtsausschuss des Parlaments soll am Montag zustimmen, das gilt als sicher. Danach sind die EU-Staaten dran.

Denn die Reform braucht neben der Bestätigung des Parlaments auch die Zustimmung der Staaten. Einige Länder – besonders Deutschland – sehen den Entwurf aber kritisch. Das Gesetzgebungsvorhaben könnte bestenfalls im Frühjahr 2014 abgeschlossen werden, doch selbst das ist unsicher.

Mit dem Gesetzespaket will die EU ihre 31995L0046:DE:HTML:gemeinsamen Datenschutzregeln aus dem Jahr 1995 auf den neuesten Stand bringen. Die Mitgliedsstaaten legen die veralteten EU-Vorgaben bislang sehr unterschiedlich aus. Daher beklagen Unternehmen einen Flickenteppich aus 28 verschiedenen nationalen Datenschutzregeln in der EU. Das soll sich ändern. Streit gibt es allerdings um die Details.

„Recht auf Löschen“

Das von den Grünen geforderte „Recht auf Vergessen“ („Right to be forgotten“) fand keine Mehrheit unter den Fraktionen. Stattdessen ist nun ein allgemeineres „Recht auf Löschen“ vorgesehen, was im deutschen Datenschutzgesetz ohnehin schon besteht. Danach müssen Firmen auf Wunsch ihrer Kunden Daten löschen. Sie müssen aber nicht dafür sorgen, dass die Daten nirgendwo mehr auffindbar sind. Dies wäre aus Sicht der Internetbranche nicht praktikabel gewesen.

Außerdem einigten sich die Parlamentarier darauf, die Rolle eines EU-Gremiums von nationalen Datenschutzbeauftragten zu stärken. Wenn ein nationaler Datenschützer die geplanten EU-Regeln fragwürdig auslegt, könnte er von seinen Kollegen aus anderen EU-Staaten überstimmt werden. Das ist bislang nicht der Fall.

Für den Grünen-Europaparlamentarier Jan Philipp Albrecht war es wichtig, dass alle Fraktionen auf einen Nenner gekommen sind. „Das haben uns viele Leute nicht zugetraut.“ Damit könne das Parlament gestärkt in die anstehenden Verhandlungen mit den EU-Staaten gehen, sagte der federführend zuständige Parlamentarier.

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1 Kommentar

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  • Ein Recht auf Vergessen ist problematisch. In UK gibt es dies teilweise und erinnert eher an Orwell als an Datenschutz.

    Dort gibt es geheime Gerichtsurteile, die Pressearchive dazu verpflichten bestimmte legal publizierte Artikel zu löschen.

    Sah in "1984" Geschichtsfälschung wie eine absurde Idee aus, so ist diese also bereits in UK Wirklichkeit.

    Das Löschen und Vergessen muss daher so gestaltet werden, dass davon für die Öffentlichkeit und Demokratie wichtige Dokumente ausgenommen sind. Aktuell werden diese jedoch leider besonders häufig gelöscht - ähnlich den Geheimdiensten: Die Löschen auch nur die Akten, die den Geheimdienst belasten.