Datenschutz bei Google Street View: Häuserfassaden verpixeln erschwert
Bislang hat der Google-Konzern Bilder seines Dienstes Street View aus Deutschland vor Erscheinen auf Wunsch verpixelt. Das könnte sich bald ändern.
In der Vergangenheit galt für Googles Street View in Deutschland folgende Praxis: Wurden Fotos aufgenommen, hatten Bewohner:innen die Möglichkeit, bereits vor der Veröffentlichung der Bilder zu widersprechen und damit ein Verpixeln der Hausfassade zu erwirken. Auf dieses Verfahren hatte sich die hamburgische Datenschutzbehörde vor knapp zehn Jahren mit Google geeinigt, als die Veröffentlichung von Bildern aus deutschen Städten anstand. Damals hatte Google in einem Blog-Eintrag berichtet, dass knapp 3 Prozent der Haushalte von der Vorab-Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch gemacht hätten. Nun würde Google auch hierzulande gerne die Praxis aus anderen Ländern übernehmen: Dort ist es üblich, einen Widerspruch erst nach Veröffentlichung der Bilder entgegenzunehmen.
Friedemann Ebelt vom Verein Digitalcourage kritisierte den Vorstoß von Google. „Die gebärden sich, als würde ihnen das Internet gehören, und jetzt auch noch, als würde ihnen die physische Welt gehören oder zumindest das Recht, sie zu digitalisieren.“ Bei einem nachträglichen Widerspruch müssten Betroffene laufend prüfen, ob ein Bild von ihrem Wohnort veröffentlicht wurde – ein nicht unerheblicher Aufwand
Frage der Zuständigkeit
Wahrscheinlich ist, dass Google mit seinem Anliegen durchkommt. Eine Sprecherin des Hamburger Datenschutzbeauftragten erklärte, dass sich die Situation seit 2010 geändert habe: Damals sei Street View „hoch umstritten“ gewesen und habe Pilotcharakter gehabt. Heute seien die Herausforderungen zum Schutz der Privatsphäre komplexer.
Dazu kommt: Es ist gut möglich, dass der hamburgische Datenschutzbeauftragte überhaupt nicht mehr zuständig ist. Denn die europäische Datenschutzgrundverordnung, die im vergangenen Jahr wirksam geworden ist, hat auch die Zuständigkeiten neu sortiert. Und die für die Verarbeitung der Daten verantwortliche Stelle ist vermutlich die Google Limited mit Hauptsitz in Irland – und die irische Datenschutzaufsicht wird vermutlich nicht eine deutsche Sonderlösung fortführen wollen. Die Frage nach der Verantwortlichkeit wird laut der Hamburger Behörde derzeit geklärt.
Google ließ Fragen der taz zu dem Thema bis Redaktionsschluss offen. Der hamburgische Datenschutzbeauftragte kündigte an, das Thema im November in den Europäischen Datenschutzausschuss zu bringen. Auf Basis der Datenschutzgrundverordnung sollen dann EU-weit einheitliche Standards für Panoramadienste entwickelt werden.
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