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Datenschützer verlangen KlärungGerangel um Drohnen geht weiter

Die niedersächsische Datenschutzbehörde verlangt jetzt, dass die gesamte Einsatzplanung rund um den Drohnen-Einsatz offengelegt wird. Innenministerium und Polizei widersprechen sich.

Niedersachsens Innenminister Schünemann (Bild) und die Polizei widersprachen sich, nachdem Kritik am Drohneneinsatz laut wurde. Bild: dpa

BERLIN taz | Nach dem Einsatz einer Mikrodrohne bei den Castortransporten im Wendland fordert die niedersächsische Datenschutzbehörde die Offenlegung der polizeilichen Einsatzplanung rund um den Drohneneinsatz. Michael Knaps, Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten in Niedersachsen, sagte am Donnerstag der taz: "Wir verlangen jetzt eine detaillierte Aufklärung durch das niedersächsische Innenministerium: Kann die Kamera immer noch so wenig, wie früher behauptet wurde – und wozu ist sie im Wendland konkret eingesetzt worden?

Die genauen Umstände des Drohneneinsatzes blieben am Donnerstag weiterhin unklar: Am Mittwoch hatte das niedersächsische Innenministerium den zunächst dementierten Einsatz grundsätzlich eingeräumt, aber noch von reinen "Testflügen" gesprochen. Die zuständige Polizeieinsatzleitung hatte ausgeschlossen, dass dabei auch Menschen aufgenommen wurden. Ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums erklärte dagegen dann später laut der Nachrichtenagentur dpa, Ziel des Drohnenbetriebes sei es gewesen, "Übersichtsaufnahmen von den Menschenmengen zu erhalten".

Dem Streit über die für Film- und Fotoaufnahmen geeignete Flugdrohne ging bereits in diesem Frühjahr eine Auseinandersetzung zwischen Datenschützern und dem Landesinnenministerium voraus – weil die Behörden unterschiedliche Rechtsauffassungen zum Einsatz des Geräts hatten.

Kerstin Rudek, Sprecherin der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, sagte der taz am Donnerstag, auch diverse Zeugenaussagen deuteten auf einen Einsatz im unmittelbaren Gebiet von DemonstrantInnen hin. "Das Problem dieser unauffälligen Technik ist: Niemand weiß, ob und wann Bilder von der eigenen Person gemacht wurden und zu welchen Zwecken."

Grundsätzlich können Einsätze von Mikrodrohnen allerdings durchaus erlaubt sein. In Nordrhein-Westfalen kam erst am gestrigen Donnerstag ebenfalls eine Mikrodrohne zum Einsatz. Dort stellte ein Privatmann sein Fluggerät zur Verfügung, um der Polizei bei der Suche nach dem im Ort Grefrath vermissten Jungen Mirco zu unterstützen.

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3 Kommentare

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  • A
    Arbeitstier

    Kauft euch doch bei Saturn selbst eine Drohne für 300€ und ihr wisst was in Zukunft passiveren kann.

     

     

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/iPhone-Flugdrohne-im-Handel-erhaeltlich-1060823.html

  • JS
    Janneke Schönenbach

    Die Diskussion darum, ob bei Demonstrationen in Deutschland Fotos mit Dronen "geschossen" werden dürfen, scheint uns angesichts dessen, was die Wehrtechnik zum Thema UAVs (unbemannten Flugkörper) seit einem Jahrzehnt diskutiert und praktiziert, geradezu lächerlich.

     

    Das Stichwort "targeted assassinations" (gezielte Hinrichtung mit Dronen) dürfte ja nicht erst seit dem Ridley Scott-Film "Body of Lies" auch dem Kino-Publikum bekannt sein.

    Zahllose Menschen in Palästina und Afghanistan sind jüngst so - aus bequemen Polsterstühlen, die in den USA stehen - aus luftiger Höhe erschossen worden - meist noch bevor sie den Angreifer überhaupt bemerkt haben.

     

    Im Rahmen eines von der Gruppe BBM initiierten, EU-geförderten Forschungsprojektes haben wir seit 2003 regelmässig die Konferenzen des Fraunhofer-Institutes ICT in Karlsruhe-Ettlingen zum Thema "Nicht-tödliche Waffen" (siehe http://www.non-lethal-weapons.com/) besucht und darüber berichtet.

     

    Als Fraunhofer der deutschen Polizei im Februar 2008 erstmals Dronen zur "Hooligan-Begleitung" und "Beweissicherung" an die Hand gegeben hat (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Saechsische-Polizei-testet-fliegendes-Auge-fuer-die-Beweissicherung-Update-749141.html), erwähnte in der folgenden öffentlichen Debatte niemand, was auf den Forschungstagen in der Alb längst Thema war: dass Dronen zum Transportieren und gezielten Ausbringen von Kampfstoffen dienen können und sollen.

     

    Es ist also nur eine Frage der Zeit, wann sich deutsche Polizisten nicht mehr die "Finger schmutzig" machen, resp. die eigenen Augen verätzen lassen müssen.

     

    Dronen können dann das Pfeffergas und andere Kampfstoffe abfeuern, während die Einsatzkräfte den Vorgang aus sicher Entfernung und geschützt in mobilen Einsatzfahrzeugen lenken.

    Paranoia? Wohl nicht (siehe oben), sondern konsequente Nutzung bestehender technischer Potentiale.

     

    Insofern ist die Genehmigung von Dronen als fliegende Video-Augen nur das Einfallstor, eine vergleichsweise harmlose Anwendung, die bald allerseits Akzeptanz geniessen wird. Die "minimale" Änderung der Bestückung wird dann niemanden mehr erregen.

     

    Wir empfehlen in diesem Zusammenhang die Lektüre von Florian Rötzers weitsichtigem Artikel "remote controlled killing in real time", Argo Books Berlin 2009 (Katalog zu "embedded art. Kunst im Namen der Sicherheit" Akademie der Künste Berlin)

  • B
    Bisamratte

    Noch wird darüber diskutiert, aber in ein paar Jahren werden diese Dinge zum Alltag gehören. Der Mensch wird nach und nach von der Technik ersetzt, und mit ihm Verantwortung und Moral. *grusel*