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Darf die Bundesregierung das?Gegen die AfD polemisieren

Wissenschaftsministerin Johanna Wanka hat der AfD die „rote Karte“ gezeigt. In Karlsruhe rechtfertigt sie das mit einem „Recht auf Gegenschlag“.

Hat sie ein Recht auf Gegenschlag? Wissenschaftsministerin Johanna Wanka Foto: dpa

Karlsruhe taz | Eigentlich muss sich die Bundesregierung im Wettbewerb der Parteien neutral verhalten. Aber gilt das auch, wenn sie angegriffen wird? Darüber verhandelte an diesem Mittwoch der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Auslöser des Streits war eine AfD-Demonstration gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung im November 2015. Das Motto der Demo lautete: „Rote Karte für Merkel – Asyl braucht Grenzen“. Drei Tage vor der Kundgebung reagierte Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) mit einer kurzen Pressemitteilung auf der Homepage ihres Ministeriums. Unter der überschrift „Rote Karte für die AfD“ warnte Wanka, die Demo unterstütze „Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben.“

Dagegen wehrte sich die AfD mit einer Organklage beim Bundesverfassungsgericht. Wanka habe die staatliche „Neutralitätspflicht“ verletzt. Ihr faktischer Boykottaufruf sei ein unzulässiger Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien.

Die AfD rechnete mit einem sicheren Sieg in Karlsruhe. Denn erst im Oktober 2014 hatte Karlsruhe entschieden: Minister dürfen zwar an politischen Diskussion teilnehmen und dort auch andere Parteien angreifen, allerdings dürften sie dabei nicht die Ressourcen ihres Ministeriums nutzen. Das Verfassungsgericht erließ noch am Tag der AfD-Demonstration eine einstweilige Anordnung: Wanka musste die Pressemitteilung von der Webseite ihres Ministeriums nehmen.

„Eine Stimme unter vielen“

Doch Wanka gab nicht auf. In der mündlichen Verhandlung versuchte sie nun ihre Intention zu erklären. Die AfD habe in einer dramatischen Situation versucht, die Ängste der Bevölkerung in Hass auf die Bundesregierung zu verwandeln. „Da muss es möglich sein, dass ich als Mitglied der Bundesregierung reagiere.“

Ihr Rechtsvertreter Joachim Wieland argumentierte, dass hier verfassungsrechtliches „Neuland“ betreten werde. „Die bisherigen Urteile zur Chancengleichheit betrafen den Wahlkampf“, so Wieland, der Streit um die Flüchtlingspolitik habe aber mit Wahlkampf nichts zu tun. „Die Bundesregierung hat hier nicht ihre überlegenen Ressourcen eingesetzt. Das war nur eine schnelle verbale Reaktion im Internet.“ So etwas werde in der öffentlichkeit nicht als amtliche Vorgabe wahrgenommen, sondern „als eine Stimme unter vielen“.

Die Bundesregierung habe auch ein „Recht auf Gegenschlag“, so Wieland. Sie müsse es nicht hinnehmen, wenn ihr von der AfD ein Verfassungsbruch vorgeworfen wird. „Wer die Auseinandersetzung sucht, muss auch mit einer Antwort rechnen.“ Mehrfach betonte Wieland: „Die Bundesregierung hat nicht angegriffen, sondern sich nur verteidigt.“

„Frau Wanka hätte die Erklärung ja auf ihrer privaten Webseite veröffentlichen können“, argumentierte der AfD-Anwalt Marc Vallendar. „Aber sie wollte die größere Reichweite und die amtliche Qualität der Ministeriums-Seite.“

Die Verfassungsrichter wunderten sich vor allem über den Inhalt von Wankas Erklärung. „Sie enthält kein Wort zur Flüchtlingspolitik und kein Wort zum Vorwurf des Verfassungsbruchs“, so der federführende Richter Peter Müller, „was hat das mit Verteidigung zu tun?“

Neutralität und Sachlichkeit

„Wenn ein Angriff polemisch ist, darf die Regierung auch polemisch reagieren“, behauptete Regierungsvertreter Wieland, „Angriff ist die beste Verteidigung.“ Wer zu leise ist, werde im Internet nicht wahrgenommen, so Wieland. Das Sachlichkeitsgebot könne hier nur eingeschränkt gelten. „Es kann nicht sein, dass die Regierung nur mit gefesselten Füßen an einer Auseinandersetzung teilnehmen darf.“

Andreas Voßkuhle, der Präsident des Verfassungsgerichts, fragte irritiert nach: „Wenn die Regierung mit Fake News angegriffen wird, darf sie dann auch mit Lügen antworten?“ Soweit wollte dann aber auch der forsche Rechtsprofessor Wieland nicht gehen.

In der Verhandlung deutete sich an, dass die Richter die Bundesregierung weiterhin zu Neutralität und Sachlichkeit verpflichten wollen. „Wenn die Auseinandersetzung zunehmend verroht, muss die Regierung dann nicht erst recht ein Vorbild an Sachlichkeit sein?“, fragte Richterin Christine Langenfeld.

Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.

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23 Kommentare

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  • Zitat: Das Motto der Demo lautete: „Rote Karte für Merkel – Asyl braucht Grenzen“.

     

    Ist das wirklich noch ein Wahlkampf?

     

    Wenn man bei Asyl Grenzen aufbauen würde, wie die AfD das will, wäre das entgegen dem Grundgesetz und entgegen dem internationalen Recht.

     

    Es sollte lieber danach gefragt werden, welche Instrumentalisierung führt zu solchen Taten, wie die öffentliche Aufführung seitens Pegida bei einem Demo, bei dem die Galgen für die obersten Politiker vorgeführt wurden?

  • Die Instrumentalisierung und negative psychologische Einwirkung auf Menschen bei rechten politischen Veranstaltungen werden leider stark unterschätzt. Viele Straftäter waren vorher nicht vorbestraft. Wenn man schweigen würde, dann kann die Instrumentalisierung viel mehr Feuer in die Köpfe von Menschen bringen.

     

    Selbst das aktuelle Wahlprogramm der AfD für die Bundestagswahl diskriminiert Flüchtlinge und alle anderen Migranten unter anderem lt. Art. 3 GG und nach dem Gleichbehandlungsgesetz.

     

    Politiker müssen auch gegen andere politischen Parteien handelt oder zumindest verbal öffentlich kommunizieren, wenn sie Verstöße gegen Menschenrechte und z.B. Diskriminierungen oder Volksverhetzung sehen oder das subjektiv wahrnehmen.

     

    Im Grundgesetz steht geschrieben: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ (lt. Art. 1, Abs. III GG). Politiker von der Bundesregierung einschließlich aller Ministerien gehören mit Sicherheit dazu und müssen öfters handeln.

  • In unserem Land haben Politiker eine besondere Situation.

     

    Wegen der Vergangenheit (Adolf H., NSDAP, Zweiter Weltkrieg) müssen Politiker mit dem Rechtsextremismus, Faschismus, Fremdenfeindlichkeit etc. härter umgehen. Selbst unsere Partner wie USA, England und Frankreich erwarten das.

     

    Rechte Instrumentalisierung bringt viel Schaden, wenn sie nicht rechtzeitig und nachhaltig u.a. kommunikativ seitens Politiker bekämpft wird. Es brennen Flüchtlingsunterkünfte, rechtsextreme Straftaten mehren sich. Es gab NSU Terrorismus, das unser Land in Angst und Schrecken versetzte. Über die Pogrome in Rostock war die Weltgemeinschaft empört. Momentan gibt es einen Skandal bei der Bundeswehr.

     

    Wir dürfen auch nicht vergessen, welches Ansehen wir in der Welt momentan genießen. Dank Politikern von demokratischen Parteien (CDU, SPD, DIE LINKE und die Grünen) werden wir noch als ein Land wahrgenommen, das sich am stärksten für die Gerechtigkeit, den Weltfrieden und die Menschenrechte weltweit einsetzt!

     

    Es gibt aber immer wieder Nazivergleiche und Vorwürfe, wie jungst von Herrn Erdogan oder früher aus Griechenland. Es gab auch weitere.

  • Wann kommen die Menschen endlich mal drauf, das die AfD tatsächlich echte Nazis sind. Die Verstrickung mit extrem rechten Strukturen wie der Identitären Bewegung sind teilweise so krass, dass ich mich wundere warum das außer wirklich Interessierten anscheinend niemand mitbekommt?



    http://www.zeit.de...ung-zusammenarbeit



    https://linksunten...org/de/node/205165



    https://linksunten...org/de/node/205165

    (Ja, ist teilweise viel zu lesen, aber ohne gehts halt nicht... ;))

    Und aus dieser Perspektive muss ich immer wieder klar sagen: Faschos gehört der Weg verstellt, auf jede erdenkliche Art und Weise. Die Aussage von Frau Wanka ist noch viel zu harmlos! Aber was erwarte ich auch schon von Politikern...

    • @Neinjetztnicht:

      Wer ist "AFD"? Parteimitglieder? Kader? Wähler? Und was verstehen Sie unter "Weg verstellen"? Argumentativ auseinandersetzen ja nicht, wie Sie in diversen Posts schon klargestellt haben.

      Verstehen Sie mich recht: ich mag die AFD genausowenig wie Sie, aber so einfach wie Sie es sich in Ihrem jugendlichen Ungestüm wohl vorstellen ist es nicht.

      • @Blacky:

        Jugendlicher Ungestüm? Hach, da fühl ich mich doch gleich viel besser...

         

        Die Protestformdiskussion will ich hier jetzt nicht wirklich wieder aufrollen, das bin ich tatsächlich Leid. Wenn ihr meint mit Hippieaktionen könntet ihr diese Faschos stoppen, dann viel Glück. Ich mach was anderes...

         

        Und ansonsten will ich ja nur, dass die Medien und die Politiker*innen es endlich mal beim Namen nennen, dieses hässliche Kind: NAZIS! Und damit meine ich jeden, der diese Partei aus Überzeugung unterstützt. Es gibt sicherlich Menschen, die keine Ahnung von der Materie haben, die einfach nur denken "wow, eine Alternative"... da ist natürlich etwas Vorsicht geboten. Wenn ich mir aber so ansehe, was für Menschen zu deren Wahlveranstaltungen aufgetaucht sind, oder noch auftauchen, dann sind das keine/kaum offensichtlichen Dummbeutel, sondern Menschen die von dieser Sache überzeugt sind. Und die können auf jeden Fall direkt als Nazis und Faschisten bezeichnet werden. Und ich finde, so wenig ich sie auch mag, dass unsere Politiker das durchaus sagen sollen dürften, mit voller Deutlichkeit.

        • @Neinjetztnicht:

          Noch ein kleiner Nachtrag, weils jetzt so klingt als ob meine einzige Beschäftigung wäre von Demo zu Demo zu rennen und möglichst viel Radau zu machen: dem ist nicht so. Aufklärung und Aktionen müssen selbstverständlich Hand in Hand gehen.

    • @Neinjetztnicht:

      Wenn auch etwas verallgemeinernd stimm ich dem zu, allerdings geht diese Meinung am Thema vorbei. Frau Wanka hat als Regierungsmitglied über ein Regierungsorgan kommuniziert und damit auf den ersten Blick offensichtlich gegen die Neutralitätspflicht verstossen. Wie auch schon im Artikel angedeutet, hätte sie ein anderes Medium und andere Worte wählen können, wenn sie das erreichen wollte was ihr Anwalt jetzt behauptet mit seiner fragwürdigen Kriegsrhetorik.

       

      So wenig ich auch die AfD mag, wird hier doch wie so oft von der CDU nur das Feuer geschürt, das die 'Faschisten' gelegt haben, statt wahre sachliche Argumente zu liefern, die die Lage entschärfen könnten.

      Kritik sieht anders aus als zurückzubellen, also wäre hier eine gerichtliche Entscheidung gegen Frau Wanka wohl das Beste.

      • @TV:

        Naja, Gerichte ticken auch wie sie wollen... da wird gar nichts passieren.

         

        Ich finde halt, dass solch offensichtliche Dinge ausgesprochen gehören, egal in welchem Medium.

         

        Aber recht haben Sie auf jeden Fall, die AfD reibt sich wieder die Hände. Immer schön Gesprächsthema bleiben, so gerät die braune Suppe nie in Vergessenheit. Aber die CDU/CSU als Steigbügelhalter ist ja auch nichts neues.

  • Zitat: „Frau Wanka hätte die Erklärung ja auf ihrer privaten Webseite veröffentlichen können“, argumentierte der AfD-Anwalt Marc Vallendar. „Aber sie wollte die größere Reichweite und die amtliche Qualität der Ministeriums-Seite.“

     

    Nach dem Grundgesetz nicht nur!

     

    „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ (lt. Art. 1, Abs. III GG).

     

    Volksverhetzungen der AfD und das Motto auf dem Demmo verletzen Menschenrechte vieler Menschen z.B. von Flüchtlingen gem. Art. 1, Art. 3 und Art. 16a Grundgesetz.

     

    Das war wohl eine mündliche (Vor)verhandlung. Man könnte die eigenen Ausführungen der Verteidigung noch ergänzen.

  • Wissenschaftsministerin Johanna Wanka hat der AfD die „rote Karte“ gezeigt. In Karlsruhe rechtfertigt sie das mit einem „Recht auf Gegenschlag“.

     

    Der Gegenschlag war eine Antwort. Ein bilaterales Dialog ist ja eine der wichtigsten Eigenschaften in der Politik. Wenn jemand zu jemanden oder über jemanden in der Politik etwas sagt, hat er damit zu rechnen, eine Antwort zu bekommen. Und Wähler haben ein berechtigtes Interesse darauf, dass das allgemein zugänglich gemacht wird bzw. veröffentlicht wird. Und überhaupt insbesondere ein Ministerium für Bildung und Forschung muss zur Bildung der Bevölkerung stark beitragen.

  • „Rote Karte für Merkel – Asyl braucht Grenzen“

     

    Grenzen bei Asyl aufzustellen und einige Menschen deswegen diskriminieren verletzt unter anderem die Menschenwürde von Menschen, die deswegen diskriminiert würden.

     

    „Minister dürfen zwar an politischen Diskussion teilnehmen und dort auch andere Parteien angreifen, allerdings dürften sie dabei nicht die Ressourcen ihres Ministeriums nutzen.“

     

    Ob die Äußerung von Frau Wanka darunter fällt?

     

    Denn die Bundesregierung samt Ministerien hat die Aufgabe, die Grundrechte im Grundgesetz von jedem einzelnen Menschen als unmittelbar geltendes Recht durchzusetzen und zu beschützen.

     

    „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ (lt. Art. 1, Abs. III GG)

     

    Z.B. Recht auf Asyl (v.a. Art. 16a GG) von jedem einzelnen Menschen gehört auch dazu! Und Flüchtlinge haben auch die Menschenwürde! Können sich die Flüchtlinge auf den Artikel 1 im Grundgesetz überhaupt beziehen?

     

    Gem. Geleitwort vom 09.11.1999 des Bundespräsidenten im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Ja!

  • Folglich nur ein Paar Beispiele betreffend Volksverhetzung.

     

    Weil er Migranten als "Gesindel" bezeichnet hatte, stellt die Grünen-Abgeordnete June Tomiak nun Strafanzeige gegen den AfD Politiker Nicolaus Fest.

    https://www.morgenpost.de/berlin/article210104279/Gruene-zeigt-AfD-Politiker-Fest-wegen-Volksverhetzung-an.html

     

    Rheinland-Pfalz. Die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen die AfD in Rheinland-Pfalz einleitet. Denn wie unsere Zeitung berichtete, fordern Anhänger auf der offiziellen Facebookseite der Partei über Tage ungestoppt zu Pogromen gegen Moscheen auf oder stacheln zu Gewalt gegen Muslime an – auf einer der wichtigsten Plattformen der Partei.

    http://www.rhein-zeitung.de/politik-rheinland-pfalz_artikel,-volksverhetzung-auf-facebook-staatsanwaelte-pruefen-afdseite-_arid,1617560.html

     

    Ein Polizist (und auch ein AfD Politiker) aus Bad Kreuznach soll Muslime auf einem AfD-Parteitag diffamiert haben. http://www.swr.de/swraktuell/rp/verdacht-auf-volksverhetzung-bei-afd-parteitag-polizei-ermittelt-intern-gegen-hauptkommissar/-/id=1682/did=19407094/nid=1682/1hibbv2/

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article161458242/Ermittlungen-gegen-Dresdner-Richter-nach-AfD-Rede.html

     

    Hendrik Rottmann, AfD-Politiker und Mitglied des Militärischen Abschirmdienstes, soll nationalsozialistische Parolen via Twitter verbreitet haben.

    https://deutsch.rt.com/inland/50340-anzeige-wegen-volksverhetzung-gegen-afd-politiker-rottmann/

     

    Ein Roma Verein hat den AfD-Rechtsaußen Hans-Thomas Tillschneider wegen Volksverhetzung angezeigt.

    http://www.mz-web.de/sachsen-anhalt/volksverhetzung--anzeige-gegen-afd-politiker-tillschneider-26746192

    https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Fake-Foto-bringt-Stader-AfD-in-Erklaerungsnot,afd780.html

  • „Eigentlich muss sich die Bundesregierung im Wettbewerb der Parteien neutral verhalten.“

     

    Es hätte vor Gericht noch mal definiert werden sollen, was unter Wettbewerb der Parteien fällt. Volksverhetzung (gegen Flüchtlinge), Verleumdung (Asyl braucht Grenzen) oder Diffamierung (Rote Karte) – sicherlich nicht!

     

    Nachweislich unter anderem hat die AfD Fake News verbreitet, die Ausländer als Verbrecher darstellt und schlug vor auf Flüchtlingskinder an der Grenze zu schießen. Ist das nicht etwa Volksverhetzung? Solche Nachweise hätte man vor Gericht bringen müssen!

    • @Stefan Mustermann:

      "Verleumdung (Asyl braucht Grenzen)."

       

      Wenn ich mich nicht sehr täusche, ist diese AFD-Position inzwischen offizielle Regierungspolitik. Die Kommentierung als rechtsextrem und volksverhetzend ist daher nicht ganz ungefährlich.

      • @A. Müllermilch:

        Sorry, Sie täuschen sich. "Asyl braucht Grenzen" ist keine ofizielle Regierungspolitik.

      • @A. Müllermilch:

        Ein völlig berechtigter Einwand.

         

        Aber offensichtlich besteht aus Sicht des Herrn Mustermann ein himmelweiter Unterschied zwischen den zu Recht angeprangerten Forderungen der AfD und dem von Merkel persönlich eingefädelten Deal mit der Türkei, der den „Schutz der EU-Außengrenzen“ u. a. dadurch sicherstellt, dass an der syrisch-türkischen Grenze oft genug Flüchtlinge erschossen wurden – und zwar real (u. a. in der taz nachzulesen).

  • Wer hat Johanna Wanka nur zu diesem Rechtsbeistand geraten? War der etwa ihre eigene Idee? Wenn ja, müsste ich mich ernsthaft fragen, was ganz genau Johanna Wanka für den Posten der Wissenschaftsministerin qualifiziert. Ihr Intellekt kann es dann nämlich nicht sein.

  • Da gibt es offen undemokratische Töne aus der AfD. Die Minderheit brüllt der Mehrheit "Volksverräter" und ähnliche Dinge entgegen. Eine angemessene Reaktion erfordert in meinen Augen mehr als unpolemische und freundliche Worte. Aber es sollte der deutliche Bezug zu den nicht hinnehmbaren Äußerungen hergestellt werden.

     

    Zudem ergibt sich die Frage, ob da nicht ein Verbotsverfahren gegen die AfD angestrebt werden sollte. Größer als die NPD udn damit groß genug für ein Verbotsverfahren dürfte dei AfD ja wohl sein.

     

    Und vielleicht war die Existenz der größeren AfD sogar der nicht offen ausgesprochene Grund des Bundesverfassungsgerichtes, die NPD nicht zu verbieten: Wenn dann die MItglieder der ehemaligen NPD sich in der AfD einfinden würden, wäre der Zustande nach dem Verbot der NPD noch weiter von den Vorstellungen der Verfassung entfernt als vor dem Verbot.

    • @Celsus:

      Ich nehme an, genau die Fragen, die Sie sich stellen, wird sich auch das Gericht gestellt haben. Meine Frage in diesem Zusammenhang wäre kürzer und schlichter: Wieso, zum Henker, sollte jemand als Teil einer Regierung Minister*in werden wollen, wenn der Posten keine besseren Möglichkeiten eröffnet als die, die man auch als stinknormale*r taz-Leser*in hat?

       

      Die Antwort ist erschreckend für mich: Geld und Ehre. Sehr archaisch, solche Gründe, will mir scheinen.

       

      Immerhin könnten sie ja ein Ausdruck des festen Willens zur Selbstermächtigung und zurGleichberechtigung sein, die genannten Gründe. Und beides steht momentan sehr hoch im Kurs bei manchen Frauenrechtlerinnen, nicht zuletzt in der taz. Und zwar leider auch ganz ohne jede Reflexion. :-(

  • Typisch AfD. Andere beleidigen können sie, aber wenn mal Gegenwind kommt,. dann flennen sie rum und rennen zu den Gerichten.

    Wie jüngst Frau Alice Weidel. Sie forderte das "die Political Correctness auf den Müll!" gehöre.

    Als extra3 dem dann nachkam und sagte: "Genau! Da hat die Nazischlampe Recht!"

    wurde gleich wegen Beleidigung oder Verleumdung geklagt.

    Liebe AngepissteFaschistenDeutschlands, wer austeilt, sollte auch einstecken können.

    • @derSchreiber:

      Auge um Auge, Zahn um Zahn, richtig? Und am Sonntag für den Nervenkitzel auf einen Gladiatorenkampf in die Arena.

       

      Mitunter frage ich mich ernsthaft, in welchem Jahrhundert die Leute, die hier kommentieren, eigentlich aufgewachsen sind. In meinem nicht.

      • @mowgli:

        Ich bin auch der Meinung das man erst einmal alles sagen darf. Jedoch muss ich dann mit der Reaktion meines Gegenübers rechnen.