Daily Dope (620): Betrugsprozess gegen Radsportler
Stefan Schumacher hat gedopt. Ob er seinen Arbeitgeber dadurch geschädigt hat, wird nun vor Gericht geklärt.
BERLIN taz |Stefan Schumacher hat betrogen. Das hat der Radprofi mittlerweile zugegeben. Er hat gedopt. Die positiven Tests nach der Tour de France und den Olympischen Spielen 2008 zweifelt er nicht mehr an. Strafbar ist Doping nicht in Deutschland. Der Betrug am Zuschauer, an den Konkurrenten ist in Deutschland kein Straftatbestand.
Dennoch muss sich Schumacher seit gestern vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Betrug an seinem Arbeitgeber, dem ehemaligen Team Gerolsteiner, vor. Diesem gegenüber hatte Schumacher versichert, nicht zu dopen. Das war Vertragsbestandteil. Es geht um 150.000 Euro, die sich der Radler erschlichen haben soll.
Schumachers Verteidigungsstartegie steht. Sie sieht vor, den ehemaligen Teamchef von Gerolsteiner, Hans-Michael Holczer, der Mitwisserschaft zu überführen. „Es hat eine Form der Kommunikation gegeben, wo man wusste, was da gespielt wird“, sagte Schumacher am ersten Verhandlungstag am Mittwoch. Demnach gäbe es gar keinen Betrogenen. Holczer bestreitet bislang jede Mitwisserschaft.
Ein anderer Blutdoper aus seinem ehemaligen Team, der Österreicher Bernhard Kohl, wurde von Schumachers Verteidigung als Zeuge geladen und wird wohl Schumachers These stützen. Holczer wird in der kommenden Woche aussagen. Glaubt ihm das Gericht, könnte zum ersten Mal ein dopender Sportler in Deutschland von einem ordentlichen Gericht verurteilt werden.
Das könnte in Zukunft öfter geschehen – ohne Umweg wie im aktuellen Fall Schumacher. Am 3. Mai will die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, mit dem ein neuer Straftatbestand, der des Dopingbetrugs, in die deutsche Gesetzgebung eingeführt werden soll.
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