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DAS NPD-VERBOTSVERFAHREN IST NICHT MEHR ZU RETTENLieber ein Ende mit Schrecken

Manche Geschichten folgen einer einfachen Logik: Sie werden einfach immer schlimmer. Kaum meinen die Protagonisten mal alles im Griff zu haben, folgt der nächste Rückschlag. Genau das ist die Dramaturgie des NPD-Verbotsantrages.

Im Januar stellte sich heraus, dass NPD-Funktionäre, die für den Verfassungsschutz arbeiteten, in Karlsruhe aussagen sollten. Seitdem ist der Verdacht in der Welt, dass der Staat ein bisschen nachhelfen wollte, um jeden Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit der NPD zu beseitigen. Das klingt unwahrscheinlich, wie eine Räuberpistole. Doch das Wort „unwahrscheinlich“ darf den Richtern nicht genügen. Ein Parteienverbot ist kein Strafzettel – es muss juristisch hundertprozentig korrekt begründet sein. Deshalb muss das Gericht jetzt wenigstens alles über die V-Leute in der NPD-Führung erfahren. Das ist in einem Rechtsstaat keine Maximal-, das ist die Minimalforderung.

Genau das wollen die Innenminister nun verhindern. Denn eine Enttarnung wäre gefährlich für die V-Leute. Außerdem kann ein Verfassungsschutz, der seine Informanten opfert, dichtmachen (was ja wünschenswert wäre, aber eigentlich nicht das Ziel des NPD-Verbotsantrages war).

Wer hat Recht? Beide – und genau dies ist das Problem. Das Verfassungsgericht kann sich nicht achselzuckend damit abfinden, dass halt jeder siebte NPD-Funktionär Verfassungsschutzagent ist. Und die Innenminister wollen ihre Verfassungsschutzämter nicht ruinieren.

Deshalb klingen die Versuche, das Verbotsverfahren auf Biegen und Brechen zu retten, so verzweifelt. Der SPD-Mann Ludwig Stiegler etwa meint, dass der Schutz der V-Männer wichtiger als das Verbotsverfahren sei – das aber natürlich keinesfalls aufgegeben werden dürfe. Der Grüne Volker Beck argumentiert genau umgekehrt: Der Erfolg des Verfahrens habe Vorrang – allerdings dürfe natürlich kein V-Mann gefährdet werden. So oder so – der Wunsch bleibt Vater des Gedankens, die Logik auf der Strecke. Die einzige Lösung, die noch bleibt, lautet: Regierung und Parlament müssen den Verbotsantrag zurückziehen. Das wäre eine Blamage, gewiss. Aber immer noch besser als alles andere. STEFAN REINECKE

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