Coronaregeln für die Feiertage: Gans für maximal 10 Leute

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf mögliche Sonderregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Die finale Entscheidung fällt am Mittwoch.

Teller mit Weihnachtsgänsen

Weihnachten in Familie muss nicht ganz ausfallen – die Feste sollen nur etwas kleiner sein Foto: dpa

BERLIN dpa | Die Ministerpräsident:innen der Länder haben sich auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushalts mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden, heißt es in einem Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch. Kinder bis 14 Jahren sollen demnach hiervon ausgenommen sein.

Der aktuelle Teillockdown soll dem Länder-Papier zufolge bis zum 20. Dezember verlängert werden. Bei einer Inzidenz von „deutlich“ unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen.

Grundsätzlich rufen die Ministerpräsident:innen die Menschen auf, vor den Weihnachtsfeiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen. „Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden“, heißt es in dem Beschlussentwurf.

Möglichst wenig Knallerei

Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen wollen die Ministerpräsident:innen untersagen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. „Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen“, heißt es in dem Papier. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten – ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.

An Schulen in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen binnen sieben Tagen soll nach dem Willen der Länder künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. In „besonderen Infektionshotspots“ soll es demnach in älteren Jahrgängen außer Abschlussklassen schulspezifisch „weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung“ geben, beispielsweise Hybridunterricht.

Am Dienstagmittag wollte sich Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mit den Staatskanzleichefs der Länder beraten. Vor den Beratungen mit Merkel am Mittwoch könnte auch noch einiges geändert werden. Man sei aber auf einem guten Weg, hieß es.

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