Corona in Bremer Flüchtlingsheim: Keiner kommt mehr rein
Aufnahmestopp für die Erstaufnahme in der Lindenstraße: Grüne und SPD wollen sie erhalten, ihr Koalitionspartner, die Linke, will sie schließen.
BREMEN taz | Das Gesundheitsamt hat einen Aufnahmestopp für die zentrale Erstaufnahmestelle für Geflüchtete in der Vegesacker Lindenstraße verhängt. Das teilte der Senat am Dienstag mit. Der Grund ist, dass dort am Donnerstag vergangener Woche das Coronavirus bei 33 von 62 symptomlosen Bewohner*innen eines Quarantäne-Flurs nachgewiesen worden war.
Am Montag seien von 70 weiteren getesteten Personen ohne Krankheitssymptome weitere elf Proben positiv zurück gekommen, weitere Ergebnisse stünden noch aus, so der Senat in einer Pressemitteilung. Jetzt sollten alle 374 Bewohner*innen sowie das Personal getestet werden.
Neuankommende würden zunächst in eine Zweigstelle nach Obervieland gebracht, hieß es weiter. Diejenigen, die noch in der Lindenstraße leben, würden nach und nach in andere Wohnheime oder sogar in eine eigene Wohnung umziehen – die Möglichkeiten seien aber begrenzt.
„Es sind derzeit 4.000 Menschen im Übergangssystem in Bremen untergebracht“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann (Die Grünen) am Dienstag auf einer Pressekonferenz. „Wir haben nicht das, was wir an Wohnraum bräuchten zur Verfügung, um sie sofort unterzubringen.“
Die Schließung der Erstaufnahme „mindestens während der Coronapandemie“ forderte hingegen am Montag die Linke, die gemeinsam mit Grünen und SPD regiert. Auch ohne die Gefahr einer Ansteckung mit dem Virus seien die Wohnbedingungen in der Lindenstraße „prekär“. Derzeit seien sie „unzumutbar“, da die Abstandsregelungen in den engen Verhältnissen der Gemeinschaftseinrichtung nicht eingehalten werden könnten.
Streit in der Koalition
„Abstandsregeln müssen für alle gelten“ hieß es in einer Mitteilung der Linksfraktion, die die linke Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard am Dienstag noch einmal bekräftigte – in derselben Pressekonferenz, in der Sozialsenatorin Anja Stahmann und Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) klar machten, dass die Lindenstraße ebenso wie alle anderen Sammelunterkünfte offen bleibe. „Wir haben das klare Ziel, gute hygienische Zustände in allen Sammelunterkünften zu verwirklichen“, sagte Bovenschulte. Und: „Der Senat ist nicht der Auffassung, dass eine Auflösung der Sammelunterkünfte ein Problem löst.“
Am Sonntag hatte Sozialsenatorin Anja Stahmann diese Position in einem Kommentar im Weser Kurier verteidigt. In dem Beitrag verwehrte sie sich auch gegen die Bezeichnung der Erstaufnahmestelle als „Lager“ und eine Gleichsetzung mit der Geflüchteten-Unterbringung in Libyen und auf der griechischen Insel Lesbos.
„Wider besseres Wissen werden Willkür und Gewaltexzesse heraufbeschworen, während in Wahrheit Gewaltschutzkonzepte und systematische Deeskalationstrainings das Klima prägen“, hieß es in dem Beitrag.
Die Kritik, behauptete sie in dem Kommentar, komme von einer „kleinen, lautstarken Gruppe“, die die Erstaufnahmestelle „schon lange vor Corona angeprangert“ habe. Davon wiederum distanzierte sich am Montag die Grüne Jugend. „Der Protest ist ein wertvoller Teil der Zivilgesellschaft“, schrieb sie in einer Pressemitteilung.
So sieht es auch der Flüchtlingsrat, der Stahmann ebenfalls am Montag für ihren Kommentar kritisierte. Die Forderung nach Schließung der Einrichtung komme „von vielen verschiedenen Bewohner*innen, Mitarbeitenden und solidarischen Personen und Organisationen in der Stadt“, sagte Gundula Oerter vom Flüchtlingrat. „Den Betroffenen ist es gelungen, auf ihre desaströse Situation aufmerksam zu machen.“
374 Haushaltsmitglieder
Oerter erinnerte daran, dass die Bewohner*innen Ende März das erste Mal mit einer Demonstration darauf aufmerksam machten, wie eng sie zusammen lebten. Daraufhin habe die Polizei Anzeigen geschrieben, weil sie auf der Demonstration nicht den Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten hätten.
Nach Angaben der Arbeiterwohlfahrt (AWO), die die Einrichtung betreibt, teilen sich in der Erstaufnahme maximal vier alleinstehende Personen ein Zimmer, davon gebe es derzeit noch drei. Mehr Menschen seien nur dann in einem Zimmer untergebracht, wenn diese zu einer Familie gehörten.
Dabei betrachtet die Bremer Staatsanwaltschaft alle 374 Bewohner*innen als Angehörige eines Haushalts. Damit begründet sie die Einstellung eines Verfahrens, das der Flüchtlingsrat angestrengt hatte: Ende März hatte er Strafanzeige wegen des mehrfachen Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung gestellt, die wegen der Pandemie Mindestabstände vorschreibt. Diese gelten allerdings nicht, wenn Menschen in einem Haushalt zusammen leben.
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