Corona-Regelungen in Niedersachsen: Weiter so trotz Herbst und Winter

Ab Oktober werden bundesweit die Coronaschutzmaßnahmen neu geregelt. Niedersachsen will jedoch nur aktuelle Maßnahmen fortschreiben.

Eine Frau im Sakko hinter Mikrophon und Plexiglas-Scheibe

Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) auf der Landespressekonferenz im März 2022 Foto: dpa/Ole Spata

HAMBURG taz | Ab dem 1. Oktober gelten bundesweit neue Corona-Regelungen. Vergangene Woche hat das neue Infektionsschutzgesetz den Bundesrat passiert. Die Maßnahmen, die zunächst bis zum 7. April 2023 gültig sein werden, verpflichten zum Tragen einer FFP2-Maske im Gesundheitswesen wie Pflegeeinrichtungen oder Kliniken sowie im Fernverkehr.

Als vollständig geimpft gelten ab dem 1. Oktober weiterhin jene, die eine dritte Corona-Impfung erhalten haben. Für den Zutritt zu Pflegeheimen wird ein negativer Test verpflichtend.

Abhängig vom Infektionsgeschehen können die Länder weitergehende Maßnahmen treffen wie eine Maskenpflicht im ÖPNV – wie derzeit in Mecklenburg-Vorpommern – oder in Innenräumen öffentlicher Gebäude sowie der Gastronomie. Bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen soll von den Masken befreit sein, wer einen negativen Coronatest vorweisen kann.

Am Dienstag stellte Niedersachsen seinen Corona-Fahrplan für den Herbst und Winter vor. Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) geht nicht von einer deutlichen Verschärfung der Corona-Lage aus. Es sei lediglich eine Fortschreibung der aktuellen Maßnahmen, inklusive einer Maskenpflicht im Nahverkehr, vorgesehen.

Lockdown ausgeschlossen

In kritischen Lagen könnten nach dem Infektionsschutzgesetz weitere Maßnahmen wie eine Maskenpflicht in Außenbereichen oder Personenobergrenzen beschlossen werden. Ein Lockdown oder Ladenschließungen sollen jedoch nicht möglich sein.

In Niedersachsen gibt es zwei Szenarien, die weiterführende Maßnahmen veranlassen können: Erreicht die Sieben-Tage-Inzidenz bei der Hospitalisierung den Wert 15 sowie die Intensivbettenauslastung durch Corona-Patient:innen zehn Prozent, sollen die Maskenpflicht für Gastronomie und Veranstaltungen und tagesaktuelle Corona-Tests unabhängig vom Impfstatus eingeführt werden.

Das zweite, Behrens zufolge unwahrscheinliche Szenario liege vor, wenn die Landesregierung eine „massive Belastung“ des Gesundheitssystems gegeben sehe: Wenn die Hospitalisierung über 20 steigt und die Intensivbettenauslastung mehr als 15 Prozent beträgt.

Trotz der Gefahr neuer, gefährlicherer Virusvarianten ist Behrens zuversichtlich, dass das Gesundheitssystem die steigenden Infektionszahlen gut verkraften wird.

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