„Corona-Party“ des Hamburger Innensenators: Neue Spielregel für Grote

Nach einem taz-Hinweis zum Stehempfang von Andy Grote ergänzt die Senatskanzlei ihre Corona-Handreichung. Linke und CDU fordern seinen Rücktritt.

Ein Mann mit großen Geheimratsecken macht ein verkniffenes Gesicht und trinkt ein Glas Wasser

Für ihn wird's ganz schön heiß: Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) Foto: Christian Charisius/dpa

HAMBURG taz | Der Senat hat seine FAQs zur Coronaverordnung um einen Hinweis ergänzt, der das Verhalten von Innensenator Andy Grote (SPD) juristisch ins rechte Licht rücken soll. Zuvor hatte die taz berichtet, dass Grote laut der Handreichung des Senats zur Coronaverordnung eindeutig gegen die Verordnung verstoßen hat, als er anlässlich seiner Wiederwahl als Senator 30 Leute in eine Bar in der Hafencity einlud.

Der Linken-Abgeordnete Deniz Celik griff das auf und forderte Grotes Rücktritt: „Die Handreichung des Senats ist eindeutig und lässt keinen Zweifel daran, dass der Innensenator klar gegen die Coronaregeln verstoßen hat“, stellte Celik fest.

Grote hatte sich bei seiner Befragung am Donnerstagabend im Innenausschuss der Bürgerschaft darauf zurückgezogen, rechtlich sei das Treffen nicht zu beanstanden gewesen. Er habe vorab den Spielraum hierfür ausgelotet. Allerdings sei es politisch und moralisch falsch gewesen.

Nun hatte allerdings der Senat in seinem Corona-Internetportal unter der Rubrik „Häufg gestellte Fragen“ (FAQ) klargestellt, dass bei Treffen im öffentlichen Raum maximal zehn Leute aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen dürfen. Weiter hieß es: „Die Kontaktbeschränkung gilt auch für die Gastronomie.“

FAQ nachträglich ergänzt

Für Celik ist der Fall klar: „Andy Grote hat entweder im Innenausschuss wissentlich die Unwahrheit gesagt und die Hamburger Bevölkerung hinters Licht geführt oder er kennt seine eigenen Coronaregeln nicht und hat sich somit für das Amt disqualifiziert.“ Eine Regelungslücke habe zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Um deutlich zu machen, dass dem Senator doch ein Türchen offen gestanden habe, hat die Senatskanzlei den Hinweis auf die Gastronomie nun ergänzt um die Formulierung, „wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine geeigneten Trennwände vorhanden sind“.

Bei der Handreichung im Internet handele es sich um einen redaktionellen Artikel zur Erläuterung der Coronaverordnung, teilte Senatssprecher Marcel Schweitzer mit. Er werde laufend aktualisiert, inhaltlich, wenn sich die Rechtsverordnung ändere und sprachlich, wenn sich durch das Feedback des Publikums herausstelle, dass Formulierungen zu Unklarheiten führten. Das ist jetzt offenbar geschehen. „Maßgeblich ist die Rechtsverordnung“, sagt Schweitzer.

Doch auch die Lektüre der Paragrafen eins, zwei und 22 der Coronaverordnung legt nicht den Eindruck nahe, dass Schweitzers Redakteure schlecht gearbeitet hätten. Demnach dürfen sich höchstens zehn Leute treffen. Veranstaltungen sind untersagt. In Gaststätten müssen solche Gruppen 1,50 Meter Abstand voneinander halten. Wie der Ringelpiez des Senators, bei dem die Leute von Tisch zu Tisch wechselten, damit vereinbar gewesen sein soll, kann wohl nur ein Jurist wie der Rechtsanwalt Grote sagen.

CDU sieht Täuschung

Für den CDU-Abgeordneten Dennis Gladiator ist es die Ergänzung der Handreichung mit dem Hinweis auf Paragraf 22, die Grotes Rücktritt fällig macht. Der Senator habe die Hamburger seit einer Woche getäuscht. Bürgermeister Peter Tschen­tscher (SPD) habe das nicht nur akzeptiert, sondern schrecke „nicht einmal davor zurück, die Regeln nachträglich so anzupassen, dass sie Grotes Verstoß legitimieren sollen“.

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