Corona-Fälle in Hamburg: Schüler in Ferien infiziert
Zum Schulstart 23 Lernende und drei Lehrer positiv getestet. Die meldeten dies vor Schulbeginn. Rabe verteilt iPads. Vater scheitert mit Klage.
Nur eine 4. Klasse der Grundschule Rönnkamp bleibe bis zum Vorliegen der weiteren Testergebnisse eines infizierten Kindes zuhause. Und an der Schule Ahrensburger Weg sei eine Lehrkraft infiziert, weswegen Kollegen, die Kontakt hatten, umfangreich getestet und aktuell nicht in der Schule eingesetzt würden, sagt Albrecht.
Schulsenator Ties Rabe (SPD) lud am gestrigen dritten Tag der Schulöffnung zum Fototermin mit Maske in die Schule Alter Teichweg. Grund: 270 edel verpackte „iPads“ kamen mit einem Lieferwagen auf dem Hof der Dulsberger Schule an. Der Senator ließ ein iPad von zwei Fünftklässlern vor laufender Kamera auspacken und sich die Vorzüge erklären. Insgesamt kaufte die Behörde 39.000 Tablets und Notebooks, von denen 16.000 an Grundschulen, 10.000 an Gymnasien und 12.000 an Stadtteilschulen gehen.
Die Geräte sollten nun im Unterricht eingesetzt werden, damit die Schulen im Fall erneuter Einschränkungen „zügig auf digitalisierten Unterricht umstellen können“, sagte Rabe. Sie würden dort mit Software ausgestattet, verliehen und gewartet. „Kein Kind in Hamburg darf benachteiligt sein, weil es keinen Laptop zur Verfügung hat“, sagte Rabe.
Für jeden vierten Schüler ein Leihgerät
Der Schulsenator verwahrte sich gegen den Vorwurf, es gebe keinen „Plan B“ für einen erneuten Fernunterricht. Die Lehrer hätten dazu entsprechende Ausführungen erhalten.
Zudem rechnete Rabe vor, dass man zusammen mit älteren Geräten nun etwa für jeden vierten Schüler eines habe. Vor Corona sollte gelten, dass Schüler ihre eigenen digitalen Geräte mitbringen, weil ja fast alle ein Smartphone besitzen. Doch durch die Schulschließung wurde deutlich, dass das nicht praktikabel ist.
Streit gibt es nach wie vor um die Masken. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag eines Vaters ab, der eine Maskenpflicht im Unterricht verlangte.
Das Gericht führte zur Begründung an, dass den staatlichen Stellen bei der Erfüllung ihrer Schutzpflicht für Leben und Gesundheit ein erheblicher „Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum“ zukomme. Die Verletzung dieser Pflicht könne nur festgestellt werden, wenn gar keine Schutzvorkehrungen getroffen sind oder die Maßnahmen „völlig unzulänglich“ sind.
Rabe hat eine Maskenpflicht bisher auf Fluren und Pausenhöfen verfügt, lehnt diese im Klassenzimmer jedoch als unzumutbar ab. In der Sache sollten sich Montagabend die Kultusminister in einer Telefonschalte verständigen.
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