Christian Rath über pakistanische Kläger in Dortmund: Globalisierung des Rechts
Wer bei einem Bäcker Brötchen kauft, ist nicht schuld, wenn am nächsten Tag die Bäckerei abbrennt, weil der Ofen schlecht gewartet war. So argumentiert die Textilkette KiK, die mit einem tödlichen Brand in den Fabriken von Ali Enterprises in Pakistan nichts zu tun haben will.
Allerdings hat KiK bei Ali Enterprises nicht nur gelegentlich eine Hose gekauft, sondern rund 75 Prozent der Produktion. Der Brand in Karatschi, bei dem vor vier Jahren 260 Menschen starben, könnte also ziemlich viel mit KiK zu tun haben.
Das Landgericht Dortmund hat nun jedenfalls vier pakistanischen Klägern Prozesskostenhilfe gewährt. Damit ist in dem Verfahren, das von deutschen Menschenrechtlern unterstützt wird, eine wichtige Hürde genommen. Die deutsche Justiz hat signalisiert, dass die Schadenersatzklage der Pakistaner nicht abwegig ist und gründlicher Prüfung bedarf.
Über die Erfolgsaussichten ist damit aber noch nichts ausgesagt. Da im Dortmunder Prozess vor allem pakistanisches Recht angewandt wird, soll zunächst ein Rechtsgutachten eingeholt werden. Erst dann könne man sich zu den Erfolgsaussichten der Klage äußern, so das Gericht. Ob KiK nun tatsächlich für die mangelnde Sicherheit der Fabrik in Pakistan verantwortlich ist, wird also erst der kommende Prozess zeigen.
Pakistanisches Recht am Dortmunder Landgericht? Die Globalisierung der Warenproduktion macht auch die Arbeit der Richter nicht einfacher. Aber sie ist notwendig. Der Dortmunder Prozess ist ein Meilenstein, weil er zwei grundsätzliche Fragen klären kann: In welchen Konstellationen sind europäische Firmen verantwortlich, wenn bei ihren Zulieferern in Pakistan die Fluchtwege blockiert sind? Und wie viel Aufwand kann dann von den hiesigen Unternehmen verlangt werden, um solche lebensgefährlichen Mängel in Pakistan zu verhindern? Bloße Verträge dürften nicht genügen.
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